Hamburg 2008

[Landtagswahlrecht]

Mit dem hier beschriebenen Wahlsystem fand die Bürgerschaftswahl in Hamburg am 24. Februar 2008 statt.

Das durch Volksgesetzgebung im Juni 2004 zustande gekommene Volkswahlgesetz, welches das bis dahin gültige Listenwahlrecht ablöste, wurde noch vor seiner ersten Anwendung durch zwei Gesetzesänderungen der CDU-Bürgerschaftsmehrheit geändert und dabei der Wählereinfluss auf die Personalisierung erheblich reduziert.

Im Jahr 2009 kam es nach einem erneut erfolgreichen Volksbegehren zu einer Einigung der Initiative und den Parteien der Bürgerschaft.

Wahlsystem

Verhältniswahl mit (beschränkt) offenen Wahlkreislisten (Mehrmandatswahlkreisen) und geschlossenen Landeslisten.

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Die Bürgerschaft besteht aus 121 Sitzen, von denen 71 in Mehrpersonenwahlkreisen über offene Wahlkreislisten, die restlichen 50 über geschlossene Landeslisten vergeben werden.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in Hamburg hat. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte.

Stimmenzahl

Jeder Wähler hat sechs Stimmen:
fünf Wahlkreisstimmen für Kandidaten im Wahlkreis oder die Wahlkreisliste in ihrer Gesamtheit,
eine Listenstimme für eine Landesliste.

Sperrklausel

Für die Sitzverteilung werden nur Landeslisten jener Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Listenstimmen erhalten haben.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Mandate werden nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) verteilt.

Sitzverteilung

Die 71 Sitze werden in den Wahlkreisen auf die Kreiswahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen verteilt (Sainte-Laguë in den Wahlkreisen). Eine Sperrklausel im Wahlkreis gibt es nicht. Aus dem Verhältnis von Listenstimmen und Persönlichkeitsstimmen einer Wahlkreisliste wird nach Sainte-Laguë ermittelt, wie viele Sitze entsprechend Listenreihenfolge und wie viele Sitze entsprechend der Stimmenzahl der Kandidaten verteilt werden. Die Sitze gehen zuerst an die Kandidaten mit den meisten Stimmen, die restlichen Sitze in Listenreihenfolge an die nicht schon durch Personenwahl gewählten Kandidaten (analog zum Kommunalwahlrecht in Niedersachsen).

Alle 121 Sitze werden proportional nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) auf die Parteien, welche die Fünfprozenthürde überspringen konnten, entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Land erreichten Zahl an Listenstimmen verteilt (Wahlkreissitze von Parteien, die nicht über die Sperrklausel gekommen sind, vergrößern die Größe der Bürgerschaft). Die Anzahl der in den Wahlkreisen errungenen Sitze von Parteien, die die Sperrklausel überwunden haben, wird abgezogen. Die restlichen Sitze gehen in der Reihenfolge der Landesliste an die Kandidaten, welche nicht schon über Wahlkreise gewählt wurden.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Erreicht eine Partei mehr Wahlkreissitze, als ihr proportional im Lande zustehen, und überspringt sie darüber hinaus die 5 %-Hürde, so behält sie diese Überhangmandate. Die Gesamtzahl der proportional zu verteilenden Sitze erhöht sich um die notwendige Anzahl an Mandaten (Ausgleichsmandate).

Mandate von Parteien, die nicht die Fünfprozenthürde übersprungen haben oder die gar keine Landesliste aufgestellt haben, erhöhen die Gesamtzahl der Sitze in der Bürgerschaft. Ausgleichsmandate für die Sitze gibt es nicht.

Wenn sich durch derartige Wahlkreissitze oder durch Überhang- und Ausgleichsmandate die Größe der Bürgerschaft auf eine gerade Zahl erhöht, wird diese um einen weiteren Sitz erhöht.

Mehrheitsklausel

Eine Partei oder Wählervereinigung, welche die absolute Mehrheit der insgesamt für die Landeslisten abgegebenen Stimmen erhält, erhält auch die absolute Mehrheit aller Bürgerschaftsmandate. Die betreffende Partei oder Wählervereinigung erhält gegebenenfalls zu diesem Zweck erforderliche zusätzliche Mandate.

Ergebnisse

Nachrichten


von Martin Fehndrich (1999, letzte Aktualisierung: 22.09.2010)