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17.06.2004

Erfolg der Bürgerinitiative beim Volksentscheid für ein neues Wahlrecht in Hamburg

Parallel zur Europawahl haben die Hamburger über ein neues Bürgerschaftswahlrecht abgestimmt. Bei dem Volksentscheid standen zwei Gesetzentwürfe zur Auswahl:

Nach dem vorläufigen Endergebnis stimmten für den Entwurf der Bürgerinitiative 66,5 % der Wähler und mehr als die notwendigen 20 % der Wahlberechtigten, während der Bürgerschaftsentwurf nur von 54 % der Wähler unterstützt wurde und zudem das Quorum nicht erreichte.

Die Kernpunkte des neuen Wahlrechts sind:

Damit hat Hamburg nun ein Landtagswahlrecht, bei dem die Wähler im Vergleich zu anderen Bundesländern den größten Einfluß auf die Personalisierung eines Landesparlaments haben.

Auch eine kleinere Ungereimtheit im Hamburger Wahlrecht wurde beseitigt. Die 5 %-Hürde bezieht sich nun – wie in fast allen deutschen Wahlgesetzen – allein auf die gültigen und nicht mehr auf die abgegebenen Stimmen (siehe Meldung vom 23.09.2001).

Das neue Hamburger Wahlrecht wird in unserem Forum kontrovers diskutiert.

Kommentar

In der Öffentlichkeit und den Medien scheint die Diskussion jedoch nicht so kontrovers geführt worden zu sein. Dabei gibt es durchaus Kritikpunkte an dem neuen Gesetz:

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von Martin Fehndrich