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09.05.2001

Volksinitiative will ein neues Wahlrecht für Hamburg

In Hamburg hat heute eine Volksinitiative einen Gesetzentwurf für ein neues Wahlrecht zur hamburgischen Bürgerschaft und zu den hamburgischen Bezirksversammlungen eingereicht. Getragen wird die Initiative unter anderem vom ehemaligen Justiz-Staatsrat und Rechnungshofspräsident Hermann Granzow, der auch einer von der Bürgerschaft im Jahre 1997 eingesetzten Unabhängigen Kommission zum Status der Abgeordneten vorsaß, die vergeblich eine Reform des Hamburger Wahlrechts anmahnte. Bisher werden Bürgerschaft und Bezirksversammlungen nach einem reinen Listenwahlrecht gewählt.

Der Gesetzentwurf der Volksinitiative sieht ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit Mehrpersonenwahlkreisen und offenen Landeslisten vor. Die Sperrklausel soll von fünf auf drei Prozent gesenkt werden.

Einzelheiten (inkl. der komplette Gesetzentwurf) können unter der Adresse http://www.mehr-buergerrechte.de abgerufen werden.


von Wilko Zicht