Kumulieren

[Wahlrechtslexikon]

Kommunalwahlen in Bayern 2020: Wahlsystem • Umfangreiche Linkliste • Panaschieren

Definition

Unter Kumulieren (von lat. cumulus – Haufen) oder auch Häufeln versteht man die Möglichkeit bei Personen-Mehrstimmenwahlsystemen, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abgeben zu können, um dessen Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern.

Kumulieren ist dabei ein mögliches Detail der Stimmgebung bei Personenwahl mit offenen Listen und ist oft mit der Möglichkeit zum Panaschieren verbunden.

Kumulieren und Panaschieren wurden im geänderten Kommunalwahlgesetz in Hessen sowie im Bürgerschaftswahlgesetz in Hamburg und in Bremen eingeführt und es gibt sie schon seit längerem bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Bayern, den fünf neuen Ländern und Niedersachsen in unterschiedlichen Varianten.

Vollständiges Kumulieren

Bei dieser in den nord- und ostdeutsche Kommunalwahlsystemen verwendeten Variante kann der Wähler alle seine drei (im neuen System für Bremen und fünf, in Hamburg fünf) Stimmen – also vollständig – an einen Kandidaten vergeben.

Begrenztes Kumulieren

Bei den süddeutschen Wahlsystemen hat der Wähler soviele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Häufelung seiner Stimmen auf einen Kandidaten ist aber auf drei Stimmen begrenzt. Das vermindert die rangverbessernde Wirkung auf die Sitzzuteilungsposition des begünstigten Kandidaten im Vergleich zum vollständigen Kumulieren umso stärker, je mehr Stimmen zu vergeben sind.

Vorkumulieren

Eine Liste kann in Bayern einige Kandidaten mehrfach auf den Stimmzettel aufführen. Wenn der Wähler die Liste per Listenkreuz (ohne explizite Personenwahl) bestätigt, erhalten diese Kandidaten entsprechend zwei oder dreifache Stimmenzahlen. Allerdings können auch diese Kandidaten nicht mehr als insgesamt drei Stimmen erhalten.

Auswirkungen des Listenkreuzes in verschiedenen Wahlsystemen

Das Listenkreuz kann je nach Wahlsystem eine unterschiedliche Bedeutung und Auswirkung haben.

Kumulieren bei Kommunalwahlen in den Bundesländern

Bundesland Kumulieren Art
Baden-Württemberg Ja Begrenzt
Bayern Ja Begrenzt
Berlin Nein  
Brandenburg Ja Vollständig
Bremen Ja Vollständig
Hamburg Ja Vollständig
Hessen Ja Begrenzt
Mecklenburg-Vorpommern Ja Vollständig
Niedersachsen Ja Vollständig
Nordrhein-Westfalen Nein  
Rheinland-Pfalz Ja Begrenzt
Saarland Nein  
Sachsen Ja Vollständig
Sachsen-Anhalt Ja Vollständig
Schleswig-Holstein Nein  
Thüringen Ja Vollständig

Bei Landtagswahlen gibt in Hamburg (seit der Bürgerschaftswahl 2008) und ab der nächsten Bürgerschaftswahl in Bremen (voraussichtlich 2011) die Möglichkeit des Kumulierens.


von Martin Fehndrich (28.12.2005, letzte Aktualisierung: 19.03.2009, letzte Aktualisierung der Links: 06.03.2016)