Kumulieren |
[Wahlrechtslexikon] |
Unter Kumulieren (von lat. cumulus – Haufen) oder auch Häufeln versteht man die Möglichkeit bei Personen-Mehrstimmenwahlsystemen, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abgeben zu können, um dessen Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern.
Kumulieren ist dabei ein mögliches Detail der Stimmgebung bei Personenwahl mit offenen Listen und ist oft mit der Möglichkeit zum Panaschieren verbunden.
Kumulieren und Panaschieren wurden im geänderten Kommunalwahlgesetz in Hessen sowie im Bürgerschaftswahlgesetz in Hamburg und in Bremen eingeführt und es gibt sie schon seit längerem bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Bayern, den fünf neuen Ländern und Niedersachsen in unterschiedlichen Varianten.
Bei dieser in den nord- und ostdeutsche Kommunalwahlsystemen verwendeten Variante kann der Wähler alle seine drei (im neuen System für Bremen und fünf, in Hamburg fünf) Stimmen – also vollständig – an einen Kandidaten vergeben.
Bei den süddeutschen Wahlsystemen hat der Wähler soviele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Häufelung seiner Stimmen auf einen Kandidaten ist aber auf drei Stimmen begrenzt. Das vermindert die rangverbessernde Wirkung auf die Sitzzuteilungsposition des begünstigten Kandidaten im Vergleich zum vollständigen Kumulieren umso stärker, je mehr Stimmen zu vergeben sind.
Eine Liste kann in Bayern einige Kandidaten mehrfach auf den Stimmzettel aufführen. Wenn der Wähler die Liste per Listenkreuz (ohne explizite Personenwahl) bestätigt, erhalten diese Kandidaten entsprechend zwei oder dreifache Stimmenzahlen. Allerdings können auch diese Kandidaten nicht mehr als insgesamt drei Stimmen erhalten.
Das Listenkreuz kann je nach Wahlsystem eine unterschiedliche Bedeutung und Auswirkung haben.
Bundesland | Kumulieren | Art |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Ja | Begrenzt |
Bayern | Ja | Begrenzt |
Berlin | Nein | |
Brandenburg | Ja | Vollständig |
Bremen | Ja | Vollständig |
Hamburg | Ja | Vollständig |
Hessen | Ja | Begrenzt |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Vollständig |
Niedersachsen | Ja | Vollständig |
Nordrhein-Westfalen | Nein | |
Rheinland-Pfalz | Ja | Begrenzt |
Saarland | Nein | |
Sachsen | Ja | Vollständig |
Sachsen-Anhalt | Ja | Vollständig |
Schleswig-Holstein | Nein | |
Thüringen | Ja | Vollständig |
Bei Landtagswahlen gibt in Hamburg (seit der Bürgerschaftswahl 2008) und ab der nächsten Bürgerschaftswahl in Bremen (voraussichtlich 2011) die Möglichkeit des Kumulierens.