Bundespräsidentenwahl |
[Wahlrechtslexikon] |
Der Bundespräsident wird alle 5 Jahre von der Bundesversammlung, also indirekt gewählt. Die ausschließlich für die Wahl des Staatsoberhaupts der Bundesrepublik Deutschland gebildete Bundesversammlung besteht aus:
Zur Zeit hat der 16. Deutsche Bundestag 612 Mitglieder, so dass die am 23. Mai 2009 zusammentretende 13. Bundesversammlung aus maximal 1.224 Mitgliedern bestehen wird. Dabei kann sich die Zahl der Bundestagsmitglieder bis zur Bundespräsidentenwahl noch verringern, wie das bei der 12. Bundesversammlung der Fall war.
Einige Monate vor dem Zusammentritt einer Bundesversammlung legt die Bundesregierung auf Grundlage der letzten amtlichen Zahlen der deutschen Bevölkerung fest (zuletzt am 21. Januar 2009 für die Bundesversammlung am 23. Mai 2009), wie viele Vertreter auf jedes Bundesland entfallen. Das genaue Sitzzuteilungsverfahren ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Soweit es sich für die vergangenen Bundesversammlungen und die kommende 13. Bundesversammlung rekonstruieren lässt sowie nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern, errechnet die Bundesregierung die Verteilung nach dem Standardquotenverfahren mit Ausgleich nach größten Resten (Hare/Niemeyer).

Detaillierte Informationen zur Zahl der Delegierten aus den Bundesländern (Abkürzungsverzeichnis) und zur Zusammensetzung der Bundesversammlung am 23. Mai 2009 finden Sie auf unserer Seite zur Bundesversammlung.
In den darauf folgenden Monaten wählen die Landtage die entsprechende Zahl an Vertretern, die nicht Mitglieder des Landtags sein müssen. Je nach Bundesland gibt es dazu eine gemeinsame (nach Fraktionen aufgegliederte) Liste des ganzen Parlaments, gemeinsame Listen einzelner Fraktionen oder pro Fraktion eine getrennte Liste. In den beiden letzten Fällen erfolgt die Verteilung der Mandate auf die Listen entsprechend dem Abstimmungsergebnis nach dem Divisorverfahren mit Abrundung (d’Hondt). Auch die gemeinsame Liste wird ggf. auf Grundlage von d’Hondt zusammengestellt. Da dieses Verfahren kleine Parteien benachteiligt, ergibt sich durch seine getrennte Anwendung in den 16 Landtagen eine Versechzehnfachung dieses Effekts. Die Stärkeverhältnisse der Fraktionen in den Landtagen werden daher letztlich erheblich (und unnötig) verzerrt in der Bundesversammlung wiedergegeben. Weitere Abweichungen können sich durch Fraktionsaustritte bzw. -ausschlüsse ergeben. Werden die Vertreter vom Landtag aufgrund getrennter Listen gewählt, kann die Verteilung auch durch abweichendes Stimmverhalten oder der Abwesenheit einzelner Abgeordneten beeinflusst werden. Nicht selten muss der letzte Vertreter eines Landes durch Losentscheid ermittelt werden. Dies ist beispielsweise 1999 zweimal (in Brandenburg zu Gunsten der CDU, in Schleswig-Holstein zu Gunsten der GRÜNEN) und 2004 einmal (in Hessen zu Gunsten der CDU) vorgekommen. Auch zur Bundesversammlung 2009 musste gelost werden – in Berlin zu Gunsten der GRÜNEN und in Niedersachsen zu Gunsten der SPD.
Die so ermittelten Vertreter und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages kommen seit der Bundespräsidentenwahl 1979 traditionell am 23. Mai des jeweiligen Wahljahres (dem Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes) unter Vorsitz des Bundestagspräsidenten zusammen. Seit 1994 ist der Versammlungsort das Reichstagsgebäude in Berlin. Formell bestimmt der Präsident des Bundestages gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz Ort und Zeit des Zusammentrittes der Bundesversammlung, was in der Regel etwa ein Jahr vor dem ordentlichen Wahltermin geschieht.
Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt ohne Aussprache und in bis zu drei Wahlgängen. In den ersten beiden Wahlgängen ist eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, im letzten Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Bundesversammlung.