Bundesministerium des Innern

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Pressemitteilung

 

02.06.2010


Bundesregierung schafft wichtige Voraussetzung für die Wahl des Bundespräsidenten

Am 30. Juni 2010 wird die 14. Bundesversammlung einen neuen Bundespräsidenten wählen. Sie besteht gemäß Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz aus den 622 Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden, somit aus 1244 Wahlfrauen und Wahlmännern. Die Bundesregierung hat heute nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière festgestellt, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung zu wählen haben. 1
Die von Länderseite zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung verteilen sich auf die einzelnen Länder entsprechend deren Anteil an der deutschen Bevölkerung. Die Bundesregierung legt ihrem Beschluss jeweils die aktuellsten Zahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zugrunde. 2
Sie hat danach folgende Verteilung der auf die Länder entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt: 3
Baden-Würtemberg79 Mitglieder
Bayern95 Mitglieder
Berlin25 Mitglieder
Brandenburg20 Mitglieder
Bremen5 Mitglieder
Hamburg¹13 Mitglieder
Hessen45 Mitglieder
Mecklenburg-Vorpommern13 Mitglieder
Niedersachsen62 Mitglieder
Nordrhein-Westfalen¹133 Mitglieder
Rheinland-Pfalz31 Mitglieder
Saarland8 Mitglieder
Sachsen34 Mitglieder
Sachsen-Anhalt19 Mitglieder
Schleswig-Holstein22 Mitglieder
Thüringen18 Mitglieder
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Die Landtage wählen die auf das jeweilige Land entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung nach dem Verhältniswahlrecht. Aufgrund der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages sowie der Landesparlamente nach dem Stand der jeweils letzten Wahl ergibt sich, sofern in Nordrhein-Westfalen die Wahl nach Konstituierung des neuen Landtages am 9. Juni 2010 erfolgt, voraussichtlich folgende Zusammensetzung der 14. Bundesversammlung nach Parteien: 5
CDU und CSU¹497–499 Mitglieder
SPD¹333–334 Mitglieder
FDP147 Mitglieder
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN127 Mitglieder
DIE LINKE¹124–125 Mitglieder
Sonstige14 Mitglieder
Summe1244 Mitglieder

¹ Losentscheide in zwei Landtagen erforderlich (§ 4 Abs. 3 BPWahlG)
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eingetragen von Matthias Cantow