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01.02.2012

Rückblick 2011 …

Das vergangene Jahr war alles andere als arm an politischen Ereignissen, trotzdem bzw. gerade deshalb war der Marathon von sieben Landtagswahlen an sechs Wahlsonntagen ein medialer Dauerbrenner. Nicht minder bedeutend, wenn auch viel seltener in den Medien, waren die vom Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni 2011 geforderte Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie andere Ereignisse des vergangenen Jahres mit Bezug zu den Themen dieser Website, die wir noch einmal beleuchten wollen, bevor wir wieder einen Ausblick auf das begonnene Jahr wagen.

Änderung des Bundeswahlgesetzes

Das vergangene Jahr hätte ein gutes Jahr für das Bundestagswahlrecht werden können. Nachdem zweieinhalb Jahre der vom Bundesverfassungsgericht (2 BvC 1/07) gesetzten Dreijahresfrist zur Behebung des negativen Stimmgewichts untätig verstrichen waren, hätte man das letzte halbe Jahr für die vom Gericht zugestandenen intensiven Beratungen und Evaluierungen nutzen können, um das negative Stimmgewicht zu beseitigen, sich mit dem Problem der Überhangmandate zu beschäftigen und das Gesetz normenklar zu gestalten. Es kam allerdings ganz anders:

Nachdem im Laufe des ersten Halbjahres Grüne, SPD und Die Linke jeweils einen eigenen Vorschlag in den Bundestag eingebracht hatten, ließ der Entwurf der Koalition noch immer auf sich warten. Erst am Ende der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Dreijahresfrist wurde er eingebracht, die erste Lesung fand am Abend des 30. Juni und somit nur wenige Stunden vor Fristablauf statt. Ein Entwurf, der das negative Stimmgewicht nicht beseitigt sondern nun auch auf Fälle ohne Überhangmandate ausweitet, im Prinzip auf jeder Ebene zu Verschlechterungen führt, aber Überhangmandate in der derzeitigen Größenordnung erhält. Am 5. September fand eine Anhörung von Sachverständigen statt, am 21. September wurde der Koalitionsentwurf im Innenausschuss mit einer Änderung in Absatz 2a des § 6 BWahlG dem Bundestag empfohlen und am 29. September im Plenum mit den Stimmen der Koalition angenommen. Bezeichnend für das Gesetzgebungsverfahren war, dass beispielsweise wichtige Berechnungen den Sachverständigen und Oppositionabgeordneten erst kurz vor der Anhörung oder ein geänderter Absatz erst am Vorabend der abschließenden Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt wurden, was angesichts der Komplexität des Themas keine tiefergehende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Entwurf der Koalition ermöglichte.

Nach dieser Gesetzgebung im Schweinsgalopp dauerte es noch eine Weile bis zum Inkrafttreten der Änderung. Obwohl das Änderungsgesetz bereits zwei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss den Bundesrat passierte, benötigte es für die Gegenzeichnung durch die Bundesregierung und der Ausfertigung durch Bundespräsidenten noch anderthalb Monate, bevor es am 2. Dezember endlich im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Einen Tag später – und damit mehr als fünf Monate nach dem Fristablauf des Bundesverfassungsgerichts – trat das Gesetz dann in Kraft. Der späte Zeitpunkt ist zweifacher Hinsicht bemerkenswert: So gab es kein gültiges Wahlrecht über einen längeren Zeitraum, in dem – wenn man den nötigen Vorlauf berücksichtigt – eine vorgezogene Bundestagswahl nur schwer möglich gewesen wäre. Zudem verzögerte es den Eintritt der Möglichkeit, gegen das Gesetz gerichtlich vorzugehen.

Verfassungsbeschwerde von Bürgern

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden bisher mindestens drei Verfahren in Karlsruhe angestrengt: Eine Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne, ein Organstreitverfahren der Partei Bündnis 90/Grüne und eine Verfassungsbeschwerde von zurzeit schon etwa 4.000 Bürgern, gemeinsam initiiert vom Verein Mehr Demokratie und Wahlrecht.de. An dieser Stelle einen großen Dank den zahlreichen Spendern, die bereits die Deckung der Kosten des Verfahrens gesichert haben!

Das Gericht hat in diesen Verfahren dem Bundespräsidenten, dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung, allen Länderregierungen und den Parteien die Gelegenheit zur Stellungnahme bis Ende Februar gegeben, so dass eine Verhandlung im Frühjahr stattfinden könnte.

Wahlen 2011

Mit sieben über das Jahr verteilten Landtagswahlen war 2011 ein Superlandtagswahljahr. Das begann mit der vorgezogenen Bürgerschaftswahl in Hamburg am 20. Februar, bei der nun auch eine Personenwahl auf den Landeslisten möglich war. Die verunglückte Stimmzettelgestaltung bescherte dabei allen Kandidaten auf Listenplatz 31 einen mandatssichernden Vorteil. Die SPD erreichte eine inzwischen bei Landtagwahlen seltene absolute Mehrheit der Sitze.

Es folgten die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 20. März (mit nur zum Teil ausgeglichenen Überhangmandaten) und am 27. März in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Das baden-württembergische Wahlsystem mit internen Ausgleichsmandaten für interne Überhangmandate führte zwar nicht zu einer von manchen befürchteten Mehrheitsumkehr zwischen den Parteien bzw. denkbaren Koalitionen, aber zu vielen Überhangmandaten und negativem Stimmgewicht. Ergebnis war eine rot-grüne Mehrheit und in der Folge die erste Landesregierung mit einem grünen Ministerpräsidenten.

Am 22. Mai fand die Bürgerschaftswahl in Bremen nach einem neuen Wahlrecht mit fünf Stimmen und offenen Listen statt. Erstmals bei einer Landtagswahl in Deutschland konnten auch 16-Jährige wählen.

Am 4. September wurde der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Wegen des Todes eines Kandidaten im Wahlkreis 33 (Rügen I) fand dort eine Nachwahl am 18. September statt. Diese fand nicht nur wegen des Parteiausschlusses des im Wahlkreis nachnominierten CDU-Kandidaten am Tag nach der Hauptwahl größere Beachtung, sondern vor allem, weil nach dem Ergebnis der Hauptwahl die Verteilung zweier Sitze an SPD, Grüne und NPD noch offen war.

Bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 18. September 2011 ergaben sich wieder viele Überhang– und Ausgleichsmandate. Im Gegensatz zu den letzten Wahlen wirkte sich diesmal aber nicht die Regelungslücke bei der Zuteilung der Ausgleichsmandate aus. Die Piratenpartei zog mit einem überraschend guten Ergebnis das erste Mal in ein Landesparlament ein und brachte das „Kunststück“ fertig, alle 15 Kandidaten ihrer Landesliste ins Abgeordnetenhaus zu bringen. Nachrücken kann allerdings nun niemand mehr.

Erwähnenswert bei kommunalen Wahlen: In Niedersachsen wurde durch die Abschaffung der Stichwahl der Hauptverwaltungsbeamte zum ersten Mal nur mit relativer Mehrheitswahl gewählt – mit entsprechenden Ergebnissen: So gewann ein Kandidat die Wahl des Oberbürgermeisters in Cuxhaven mit 37,5 % vor einem Mitbewerber mit 37,1 %, einem Bürgermeisterkandidaten in Königslutter genügten 31,3 % (der Zweite erhielt 31,1 %) und im Landkreis Göttingen reichten dem neuen Landrat 38,4 % vor den 37,4 % der Nächstplatzierten.

Rechtsprechung/Wahlprüfung

Wahlprüfung der Europawahl 2009

Im Rahmen der Wahlprüfung der Europawahl 2009 verhandelte das Bundesverfassungsgericht zu den Themen Fünfprozenthürde und geschlossene Listenwahl. Während sich das Gericht in seinem Urteil vom 9. November 2011 der Kritik an der geschlossenen Liste nicht anschließen konnte, wurde die Fünfprozenthürde im Europawahlgesetz gekippt. Die Europawahl 2009 bleibt aber gültig, womit das Wahlprüfungsverfahren wieder einmal lediglich als Normenkontrolle fungierte.

Wahlprüfung der Bundestagswahl 2009

Der Bundestag hat die Prüfung seiner eigenen Wahl auch diesmal sehr spät – erst im Juli, also knapp vor der Halbzeit der Legislaturperiode – abgeschlossen. Als ein Ergebnis wurde die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob man auf Überwachungskameras in Wahlkabinen nicht besser verzichtet sollte.

Mit Blick auf die lange Dauer der Prüfung durch den Bundestag erwähnenswert ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes – Lv 13/10 –, der in einer Prüfung einer Parlamentswahl durch das Parlament, die länger als mehrere Monate oder gar einem Jahr dauert, eine Beeinträchtigung der Rechte der Wahlberechtigten sieht.

Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Nichtanerkennung der Parteieigenschaft konnte aus formalen Gründen nicht von der Partei „Die Partei“ selbst geführt werden. Den Einspruch beim Bundestag hat Die Partei zulässig als Partei eingelegt, Beschwerden können beim Bundesverfassungsgericht aber nur Wahlberechtigte erheben, und auch nur die, die vorher beim Bundestag Einspruch eingelegt haben (2 BvC 12/10). Im konkreten Fall der Nichtanerkennung von Die Partei als Partei durch den Bundeswahlausschuss sah das Gericht in einem anderen Verfahren – 2 BvC 5/11 - keinen Wahlfehler.

Kommunale Wahlprüfungen in Nordrhein-Westfalen und Sachsen

Überraschende Entscheidungen zur Kommunalwahl 2009 in Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht Münster getroffen. Am 25. März wurden die Wahlprüfungen der Kommunalwahlen in Aachen und Erkelenz entgegen der Entscheidung des VG Aachen zurückgewiesen (Ausgleichsmandat als erster Sitz). Begründet wird die Entscheidung u. a. mit einem angeblich möglichen Alabama-Paradoxon bei Sainte-Laguë, was Mathematiker sicher überraschen wird. Ebenso entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung (VG Gelsenkirchen) wurde die Wiederholung der Ratswahl in Dortmund angeordnet (15 A 876/11). Offen bleibt die Frage, ob die „Haushaltslüge“ auch zu einer Wiederholung der Wahlen zu den Bezirksvertretungen führen wird.

Eine Wiederholung der Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda ordnete auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht an. Das wäre hier sogar der dritte Anlauf, denn die Wahl wurde bereits im Jahr 2010 wiederholt. Wie in Dortmund ist die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig.

E-Voting in Österreich

Einen Rückschritt für elektronisches Wählen gab es – nach dem Wahlcomputerurteil 2009 in Deutschland – nun auch in Österreich. Der Verfassungsgerichtshof in Wien stellte fest, dass die Internetwahl bei den Hochschulwahlen 2009 gesetzwidrig war, weil diese nicht die Einhaltung der Wahlgrundsätze sicherstelle (V 86-96/11). Der Verfassungsgerichtshof in Wien verlangt, dass E-Voting (für Hochschulwahlen) den Wahlgrundsätzen entsprechen muss und eine zuverlässige Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses möglich sein muss.

Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht

Im für Wahlrecht zuständigen Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gab es zwei Richterwechsel. Den Richtern Rudolf Mellinghoff und Udo Di Fabio folgten Sibylle Kessal-Wulf bzw. Peter Müller (alle auf Vorschlag der Union gewählt). Am Urteil zu den Wahlprüfungsbeschwerden zur Europawahl wegen der Fünfprozenthürde waren Mellinghoff (als Berichterstatter) und Di Fabio noch beteiligt – beide verfassten hierzu eine abweichende Meinung.

Gesetzgebung

Neben den Verschlimmbesserungen beim Bundeswahlgesetz wurde das Problem der Berliner Zweitstimmen so geregelt, dass nun Zweitstimmen der Wähler, die mit der Erststimme erfolgreich einen Wahlkreiskandidaten einer an der Sperrklausel gescheiterten Partei gewählt haben, für die folgende Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden.

Der Gesambetrag der staatlichen Parteienfinanzierung wird kräftig aufgestockt. Dazu kommt das Geld, das Parteien mit geringen eigenen Einnahmen nicht zugeteilt wird und bisher verfiel. Zusätzlich wird noch ein Teil des Anspruches dieser einnahmeschwachen Parteien an die großen Parteien umverteilt.

In Schleswig-Holstein hat der Landtag, statt der vom Landesverfassungsgericht angemahnten Verfassungskonformität durch Änderung des Landeswahlgesetzes zu entsprechen, einfach die Landesverfassung durch Streichung der Sitzzahl an das Gesetz angepasst. Daneben einigte sich der Gesetzgeber auf einen vollen Ausgleich der Überhangmandate, den Wechsel von d’Hondt zum Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) und den Wahltermin 6. Mai 2012 geeinigt.

Nachdem Niedersachsen die Stichwahl bei Wahlen des Hauptverwaltungsbeamten abgeschafft hat, wurde sie in Nordrhein-Westfalen im abgelaufenen Jahr wieder eingeführt. Zusätzlich wurde die Möglichkeit der Einleitung eines Abwahlverfahrens nicht nur für den Rat, sondern auch für die Bürger einer Gemeinde geschaffen. Diese wurde von fast 80.000 Bürgern der Stadt Duisburg genutzt, in der am 12. Februar 2012 das erste Mal eine solche bürgerinitiierte Abstimmung stattfinden wird.

In Großbritannien entschieden sich die Wähler bei einer Volksabstimmung am 5. Mai für die Beibehaltung der relativen Mehrheitswahl und gegen den Wechsel zum Alternativstimmrecht.

… und Ausblick auf das Jahr 2012

Nur wenige Wahlen

Im Gegensatz zum Vorjahr finden im Jahr 2012 voraussichtlich nur zwei Landtagswahlen statt – beide Wahlen sind vorgezogen: In Schleswig-Holstein wird infolge der Urteile des Landesverfassungsgerichts vom 30. August 2010 und der Änderung des Wahlgesetzes im Frühjahr 2011 am 6. Mai ein neuer Landtag gewählt und im Saarland gibt es nach dem Bruch der Jamaika-Koalition und der Selbstauflösung des Landtags am 26. Januar eine vorgezogene Neuwahl bereits am 25. März, nicht erst regulär im Frühjahr 2014.

Die nächste reguläre Wahl des Bundespräsidenten ist zwar erst im Jahr 2015. Unsere Hochrechnung der Zusammensetzung der Bundesversammlung halten wir trotzdem - auch unabhängig von tagespolitischen Ereignissen - aktuell. Nennenswerte Veränderungen werden sich voraussichtlich nur durch die Landtagswahl in Schleswig-Holstein ergeben. Einzelne Verschiebungen von Sitzen sind durch die Landtagswahl im Saarland, die Veränderungen der Bevölkerung in den Ländern oder Fraktionswechsel denkbar.

Von gewohnt großem Interesse wird auch in Deutschland die US-Präsidentenwahl begleitet werden, die am 6. November stattfindet.

Von den vereinzelten kommunalen Wahlterminen des nächsten Jahres erwähnenswert: In Duisburg können die Bürger am 12. Februar über den Verbleib des Oberbürgermeisters im Amt entscheiden und – bei Erfolg der Abwahlinitiative – später auch über einen neuen Oberbürgermeister. Ob und wann in Dortmund der Rat der Stadt neu gewählt wird, hängt noch vom Bundesverwaltungsgericht ab, das über Beschwerden zu entscheiden hat.

Rechtsprechung

Wahlprüfung der Europawahl und der Bundestagswahl 2009

Das Bundesverfassungsgericht wird sich 2012 – neben dem geänderten Bundeswahlgesetz – u. a. voraussichtlich mit folgenden Themen in den anhängigen Wahlprüfungsverfahren zur Gültigkeit der Europawahl und der Bundestagswahl 2009 auseinandersetzen:

Nach dem Fallen der kommunalen Sperrklauseln gaben die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlung in Berlin und der Bezirksversammlungen in Hamburg im vergangenen Jahr womöglich Anlass, die Dreiprozenthürde in beiden Stadtstaaten verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen. In Berlin ist ein solches Verfahren beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin anhängig (VerfGH 155/11), in Hamburg gab es zumindest einen Einspruch bei der Bürgerschaft.

Wahlrechtsreformen

Eine Änderung des Bundeswahlgesetzes stünde bei einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder auf der Agenda. Davon unabhängig gehen wir davon aus, dass sich die Fraktionen im Bundestag auf einen Rechtsschutz bei der Anerkennung von Parteien bzw. der Zulassung von Landeslisten zur Bundestagswahl einigen werden. Bereits am 26. Januar wurde die Einteilung der Bundestagswahlkreise geändert. Neben einem der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung geschuldeten Wechsel eines Wahlkreises von Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen legte der Gesetzgeber den Schwerpunkt mehr auf den Erhalt der Wahlkreisstruktur („Wahlkreiskontinuität“) als auf einer Angleichung der Wahlkreisgrößen.

Im Landtagswahlrecht wird in weiteren Ländern die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre abgesenkt. Brandenburg hat seine Landesverfassung bereits im letzten Jahr geändert und am 26. Januar nun das Landeswahlgesetz angepasst. Auch in Hamburg gibt es eine Absichtserklärung in diese Richtung und – noch wichtiger – eine ausreichende Mehrheit dafür.

Das im Saarland geplante weitere Abrücken eines Landes von d’Hondt (zugunsten von Hare/Niemeyer und nicht zu Sainte-Laguë, wie bei den letzten Wechseln) fällt wegen der Neuwahl zunächst einmal aus.

In Schleswig-Holstein soll nach den Änderungen auf Landesebene das Kommunalwahlgesetz an das Landeswahlrecht angepasst werden. Überlegt wird auch hier ein Abrücken von d’Hondt (zu Sainte-Laguë) und eine Abschaffung der Deckelung von Ausgleichsmandaten.

Dank an unsere Leser und alle Helfer

Für das im Jahr 2011 erneut gestiegene Interesse an Wahlrecht.de möchten wir uns bei allen Lesern bedanken! Abermals geht unser besonderer Dank an die Leser, die uns auf interessante Meldungen, Fakten oder auch Fehler und neue Wahlumfragen hinwiesen oder uns fehlende Umfragewerte aus lokalen Zeitungen zusandten, sowie den Mitarbeitern von Umfrageinstituten, Medien, Behörden und Parteien, die uns bei fehlenden Zahlen und Informationen halfen.

Besonders positiv aufgenommen wurden im vergangenen Jahr unsere kurzen, aber zeitnahen Informationen bei facebook und bei Twitter – solch einen Ansteig der Leserzahlen hatten wir nicht erwartet. Im neuen Jahr werden wir diese Informationen auch bei Google+ anbieten und würden uns freuen, wenn Sie uns in „Ihre Kreise“ aufnehmen.


von Martin Fehndrich, Matthias Cantow und Wilko Zicht (01.02.2012)