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21.12.2011

Bundestag bittet um Prüfung wegen Wahllokalen mit Kameraüberwachung

Der Bundestag hat zum Abschluss seiner Wahlprüfung der Bundestagswahl 2009 die Bundesregierung um Prüfung bis Juli 2012 gebeten, „ob die Einrichtung von Wahllokalen in solchen Räumen, deren Zugang mit Videotechnik überwacht wird oder in Räumen, die selbst mit solcher Technik ausgestattet sind bzw. während ihrer sonstigen Nutzung über- wacht werden, untersagt werden sollte.“ (siehe BT-Drs. 17/6300 auch im Plenarprotokoll der 120. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011)

Hintergrund ist ein Wahleinspruch wegen eines kameraüberwachten Wahllokals, das zur Bundestagswahl 2009 in einer Bonner Sparkasse eingerichtet war. Die Kamera war von hinten in die offene Wahlkabine gerichtet. Eine Fotodokumentation der Situation im Wahllokal wurde untersagt. Auch ein Verdecken der Kamera sei aus Sicherheitsgründen nicht möglich gewesen. Also Zustände wie später auch bei der Landtagswahl 2010 in NRW in einem anderen Wahllokal (Meldung: Landtagswahl NRW: Überwachungskameras hinter Wahlkabinen – geheime Wahl?).

Im Gegensatz zur Wahlprüfung der Landtagswahl 2010 in Nordrhein-Westfalen, sieht der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages Einschränkungen beim Grundsatz der geheimen Wahl nicht so locker. Auch wenn die Situation wegen der vereitelten Dokumentation nur ansatzweise geklärt werden konnte und der Einspruch wegen der nicht erkannten Mandatsrelevanz zurückgewiesen wurde, hat der Wahlprüfungsausschuss seine Bedenken deutlich geäußert:

„Ungeachtet dessen erwartet der Wahlprüfungsausschuss, dass die Wahlorgane zukünftig durch geeignete Maßnahmen sicher stellen, dass sich Wähler gerade in Wahlräumen, die mit Überwachungskameras ausgestattet sind, bei ihrer Wahlhandlung unbeobachtet fühlen können.“

In seiner Rede wurde der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl wurde sogar noch deutlicher:

„In Bezug auf den geschilderten Fall eines Wahllokals mit bereits vor der Wahl installierter Überwachungskamera wurde die Regierung gebeten, solche Räumlichkeiten zukünftig grundsätzlich nicht als Wahllokale zu nutzen.“

Da bleibt nur zu hoffen, dass sich diese Bitte auch als Vorschrift z.B. in der Bundeswahlordnung widerspiegeln wird und auch die Wahlorgane bei den anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen der Bitte Folge leisten.


von Martin Fehndrich (15.07.2011)