Verfassungsbeschwerde BWahlG 2011 |
[Bundestagswahlrecht] |
Zu diesem Erfolg (auch wenn wir uns ein noch weiter gehendes Urteil gewünscht haben) herzlichen Glückwunsch an die mehreren Tausend Beschwerdeführer. Noch einmal unser besonderer Dank an die vielen Spender, die das Verfahren finanziell unterstützt und damit in dieser Form erst ermöglicht haben, sowie an Mehr Demokratie e. V. für die ganze Organisation des Verfahrens und an unseren Verfahrensbevollmächtigten Prof. Matthias Rossi!
Gemeinsam mit mehreren Tausend Bürgern (insgesamt unterzeichneten mehr als als viereinhalbtausend die Vollmacht zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde) hatten wir im Dezember 2011 Verfassungsbeschwerde gegen die am 27. September 2011 beschlossenen Änderungen des Bundeswahlgesetzes erhoben, weil
Für uns war diese Verfassungsbeschwerde die konsequente Fortsetzung unserer vor vier Jahren erfolgreich abgeschlossenen Wahlprüfungsverfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass negatives Stimmgewicht verfassungswidrig ist und sich die Frage der Rechtmäßigkeit von Überhangmandaten erst wieder im Zusammenhang mit der notwendigen Neuregelung der Sitzverteilung stelle.
Wir führten das Verfahren zusammen mit dem Verein Mehr Demokratie e. V., Verfahrensbevollmächtigter ist Prof. Matthias Rossi (Universität Augsburg). Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite zur Verfassungsbeschwerde bei Mehr Demokratie e. V. oder in unserer Übersicht.
Auch wenn allen Beschwerdeführern die Prozessvertretung nichts kostete, so entstanden dem Verein Mehr Demokratie und uns nicht unerhebliche Kosten. Daher baten wir Sie, sich durch eine Spende freiwillig an den Kosten zu beteiligen. In unerwartet kurzer Zeit haben eine Vielzahl von Bürgern die benötigte Summe gespendet. Ihnen gilt unser besonderer Dank!
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Volltext.
Der Termin zur Urteilsverkündung durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2670/11) sowie in den anhängigen Normenkontroll- bzw. Organstreitverfahren (2 BvF 3/11 bzw. 2 BvE 9/11) ist der 25. Juli 2012 um 10 Uhr.
Dazu ein kurzer Bericht bei Mehr Demokratie e.V. (mit fotografischen Eindrücken) und ein Bericht bei uns.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2670/11) sowie in den anhängigen Normenkontroll- bzw. Organstreitverfahren (2 BvF 3/11 bzw. 2 BvE 9/11) eine mündliche Verhandlung anberaumt, Termin ist der 5. Juni 2012.
Der 17. Deutschen Bundestages folgt der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und beschließt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde – 2 BvR 2670/11 – vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung zu nehmen und den Bundestagspräsidenten zu bitten, Prof. Dr. Frank Schorkopf als Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
Aufzeichnung (ab 02:58 min) der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 2670/11 – und Plenarprotokoll der 152. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages vom 19. Januar 2012 (Dauer 03:36 min)
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages empfiehlt dem Plenum (mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu beschließen, im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde – 2 BvR 2670/11 – vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung zu nehmen und den Bundestagspräsidenten zu bitten, Prof. Dr. Frank Schorkopf als Prozessbevollmächtigten zu bestellen (BT-Drs. 17/8363).
Mit am 20. Dezember 2011 datierten Schreiben teilte uns der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit, dass die Verfassungsbeschwerde dem Bundespräsidenten, dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundeswahlleiter, den im 17. Deutschen Bundestag vertretenen und folgenden Parteien: Piratenpartei Deutschland, NPD, Partei Mensch Umwelt Tierschutz, DIE REPUBLIKANER, FREIE WÄHLER, Familien-Partei Deutschland, ÖDP, Rentner Partei Deutschland sowie allen Länderregierungen und Senaten zugeleitet wurde. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 27. Februar 2012 gegeben worden.
Die Geschäftsstelle des Zweiten Senats hat uns das Aktenzeichen der Beschwerde – 2 BvR 2670/11 – mitgeteilt (2 = Zweiter Senat, BvR = Registerzeichen für Verfassungsbeschwerden, 2670/11 = Laufende Nummer der Verfahrensart in dem Senat im Jahr 2011).
Die Verfassungsbeschwerde ist im Namen von bereits 3063 Bürgern (aktueller Stand [oben rechts]) beim Bundesverfassungsgericht erhoben worden. Das Gericht bestätigte uns den Zugang der Verfassungsbeschwerde. Wer die Beschwerde unterstützen möchte: Weitere Vollmachten können noch bis Ende Januar 2012 bei Mehr Demokratie e. V. nachgereicht werden.
Die Verfassungsbeschwerde ist zusammen mit einer Liste von mehr als 3000 Namen von Bürgern, die ihre Vollmacht bereits an den Verein Mehr Demokratie e. V. geschickt haben, von unserem Verfahrensbevollmächtigten Prof. Matthias Rossi an das Bundesverfassungsgericht versandt worden. Noch bis Ende Januar 2012 kann die Beschwerde unterstützt werden.
Einen Tag nach der Verkündung – und damit mehr als fünf Monate nach dem Auslaufen der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gesetzten Frist – ist das Änderungsgesetz des Bundeswahlgesetzes in Kraft getreten. Damit sind bei Verstößen des neuen § 6 des Bundeswahlgesetzes gegen Wahlrechtsgrundsätze alle Wahlberechtigten selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen und können – ohne weiteren Rechtsweg – direkt beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erheben.
Das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes – wie das Änderungsgesetz formal heißt – wurde am 2. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2011, S. 2313 f.) verkündet.
Nach Information des Bundespräsidialamtes wurde das Gesetz am 25. November vom Bundespräsidenten ausgefertigt.
Nach Information des Bundespresseamtes ist das Gesetz mittlerweile gegengezeichnet worden und am 8. November im Bundespräsidialamt eingegangen. Gemäß Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz kann das Gesetz erst nach der Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin oder durch den zuständigen Bundesminister vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde am 14. Oktober 2011 in der 888. Sitzung des Bundesrates behandelt. Der Bundesrat folgte der Empfehlung des seines Ausschusses für Innere Angelegenheiten, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. In der Sitzung gab Europaministerin des Landes Rheinland-Pfalz, Margit Conrad (SPD), eine Stellungnahme für die A-Länder ab.
Der Entwurf der Koalitonsfraktionen der Union und FDP ( BT-Drs. 17/6290 und 17/7069) wurde am 29. September in 2. und 3. Lesung beraten und in namentlicher Abstimmung mit 294 Ja- und 241 Nein-Stimmen angenommen.
Aufzeichnung der Debatte und Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und Plenarprotokoll der 130. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages vom 29. September 2011 (Dauer 01:32:24 h)
Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses – BT-Drs. 17/7069 wurde im Innenausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Am 5. September 2011 fand eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu vier Gesetzentwürfen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vor dem Innenausschuss des 17. Deutschen Bundestages statt.
Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zu Gesetzentwürfen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, SPD, DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundeswahlgesetzes in der 48. Sitzung des Innenausschusses des 17. Deutschen Bundestages vom 5. September 2011 (Dauer 02:57:44 h)
Aufzeichnung der Debatte über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und Plenarprotokoll der 117. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2011 (Dauer 51:53 min)