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03.07.2009, Nachträge: 06.07.2009, 24.08.2009

Bundestag lehnt verfassungsgemäßes Wahlrecht zur Bundestagswahl 2009 ab

Der Deutsche Bundestag lehnte heute in seiner 231. Sitzung nach einer etwa einstündigen Debatte (TOP 70) den Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11885) zur Änderung des Bundeswahlgesetzes mit den Stimmen der großen Koalition ab (391 Nein-, 97 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen, siehe auch die Liste des Abstimmungsverhaltens) und entschied sich damit für die Durchführung der Bundestagswahl 2009 mit verfassungwidrigem Wahlrecht (siehe dazu auch unsere Meldung vom 29. Juni 2009 – Bundestagswahlrecht 2009: Nebelkerzen in Anhörung).

Zusammenfassend die von der Fraktionsmehrheit abweichenden Stimmen (ohne Abgeordnete, die nicht abgestimmt haben; dazu siehe vollständige Namensliste):

Nachtrag vom 06.07.2009: Das Plenarprotokoll der 231. Sitzung und die Aufzeichnung der Debatte sind nun abrufbar.

Nachtrag vom 24.08.2009: Dokumentation und Analyse der Bundestagsdebatte zur Wahlrechtskorrektur

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von Matthias Cantow (03.07.2009, letzte Aktualisierung: 06.07.2009, letzte Aktualisierung der Links: 24.08.2009)