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14.12.2006

Bremische Bürgerschaft beschließt Änderung des Landeswahlrechts

In der Sitzung vom 13. Dezember 2006 beschloss die Bremische Bürgerschaft ein neues Wahlrecht für Bremen. Damit wurde das von der Bürgerinitiative Mehr Demokratie e. V. im Rahmen der Volksgesetzgebung vorgeschlagene Wahlrecht unverändert angenommen, welches bereits das Volksbegehren mit beeindruckendem Erfolg durchlaufen hat. Ein Volksentscheid ist damit unnötig.

Nach dem neuen Wahlrecht haben die Wähler in Bremen in Zukunft fünf Personenstimmen, die sie an die Kandidaten der Parteien direkt und mit Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens verteilen können. Für die Kommunalwahl in Bremerhaven wird die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft und nun können Einzelkandidaten in Bremerhaven und für die Beiräte kandidieren. Die nächste Bürgerschaftswahl in Bremen am 13. Mai 2007 wird allerdings noch nach dem alten Wahlrecht durchgeführt.

Inhaltlich erfreut sich das neue Wahlrecht bei den Mehrheitsfraktionen von SPD und CDU – trotz der Zustimmung – nicht unbedingt großer Beliebtheit, so lehnten beide noch vor einem Jahr einen Gesetzesentwurf mit ähnlichem Inhalt ab. In der gestrigen Debatte wurde so auch schon die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel in Bremerhaven angekündigt. Von der Opposition wird sogar die Gefahr einer „Hamburger Lösung“ für möglich gehalten – der Änderung von entscheidenden Teilen des beschlossenen Wahlrechts nach der nächsten Bürgerschaftswahl, ohne eine Möglichkeit für die Bürger, darauf zu reagieren. Wahlrecht.de wird über die Entwicklung weiter berichten.

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von Matthias Cantow (14.12.2006)