Bremische Bürgerschaft

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Pressemitteilung

 

13.12.2006


Bürgerschaft stimmt Änderungen zum Bremischen Wahlgesetz zu

Der vom Senat vorgelegte Gesetzesantrag zur Wahlrechtsreform ist heute (13. Dezember) in erster und zweiter Lesung von den Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft abgesegnet worden. Die Fraktionen von SPD und CDU stimmten dafür, allerdings lehnten die Bremerhavener Vertreter in ihren Reihen den Vorschlag ab. Auch Bündnis 90/Die Grünen votieren dagegen, ihre Fraktion legt morgen einen eigenen Vorschlag zur Änderung des Wahlgesetzes vor. Bürgerschaftspräsident Christian Weber sagte: „Dieses Gesetzesvorhaben ist das erste in Bremen, das aufgrund eines Volksbegehrens – nämlich der Initiative Mehr Demokratie – realisiert wird.“ Er fügte hinzu, dass sich gemäß Artikel 70 der Landesverfassung ein Volksentscheid über das durch ein Volksbegehren eingebrachte Gesetz erübrige. 1
Im angenommenen Senatspapier heißt es: „Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es findet erstmals Anwendung auf die erste nach Ablauf einer Frist von 15 Monaten nach seinem Inkrafttreten stattfindende Wahl.“ Danach läuft die kommende Landtagswahl in Bremen am 13. Mai 2007 noch nach dem bisher geltenden Wahlgesetz ab. 2
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eingetragen von Matthias Cantow