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06.09.2006

Bremen: 50.000 Unterschriften für ein neues Wahlrecht

Damit in Bremen eine Volksabstimmung für ein Wahlrecht, bei dem der Wähler (mehr) Einfluss auf die personelle Besetzung der Bürgerschaft haben, stattfinden kann, werden die Unterschriften von rund 50.000 Bremer Wahlberechtigten benötigt. Mit mehr als 20.000 Unterschriften sind nun zwei Fünftel dieses Quorums geschafft. Bei erfolgreichem Volksbegehren ist der eigentliche Volksentscheid dann zur Bürgerschaftswahl 2007 geplant.

Der Wahlrechtsvorschlag

Nach dem Vorschlag der Bürgerinitiative Mehr Demokratie e. V. sollen die Wähler in Bremen in Zukunft fünf Personenstimmen haben, die sie den Kandidaten der Parteien direkt geben können (Personenwahl). Dabei können Kandidaten mehrere Stimmen erhalten (Kumulieren) und Stimmen können an Kandidaten verschiedener Parteien gegeben werden werden (Panaschieren). Die Aufteilung des Wahlgebietes in die beiden Städte Bremen und Bremerhaven sowie die Fünf-Prozent-Hürden sind in der Verfassung verankert und werden nicht angetastet.

Für die Kommunalwahl in Bremerhaven soll die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft werden und auch Einzelkandidaten sollen in Bremerhaven und für die Beiräte kandidieren können.

Entwicklung der Wahlrechtsreform

Seit den ersten Reformdiskussionen (vgl. Meldung vom 4. Dezember 2004 – Diskussion über ein neues Wahlrecht in Bremen) hat ein parlamentarischer Ausschuss die möglichen Änderungen ausgelotet. Dieser sah sowohl Wahlkreise als auch jede Beeinträchtigung der Fünf-Prozent-Hürde als verfassungsrechtlich bedenklich an.

An dem ersten Wahlrechtsentwurf, der nach dem Muster des neuen Wahlrechts für Hamburg angelegt war, gab es daher noch einige Änderungen. So wurde auf die Einteilung in Wahlkreise und die Möglichkeit von Einzelkandidaturen für die Bremische Bürgerschaft verzichtet. Zusätzlich führte man die Möglichkeit ein, Stimmen an Listen in der vorgegebenen Reihenfolge vergeben zu können (Listenkreuz).

Die Regierungsparteien CDU und SPD haben sich inzwischen von den Reformplänen verabschiedet, so dass Mehr Demokratie e. V. nun versucht, die Änderung per Volksentscheid durchzusetzen. Um überhaupt den Antrag für ein Volksbegehren stellen zu dürfen, benötigten die Initiatoren 5.000 Unterschriften. Diese erste Hürde wurde ohne Probleme überwunden.

Für das Volksbegehren selbst müssen innerhalb der dreimonatigen Sammlungsfrist bis zum 18. Oktober 48.175 (10 % der Wahlberechtigten) unterschreiben. Wenn auch diese Hürde genommen wird, kann am Tag der Bürgerschaftswahl am 13. Mai 2007 die Volksabstimmung stattfinden. Hierzu muss eine Mehrheit der Abstimmenden, aber mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten für den Wahlrechtsvorschlag im Volksentscheid stimmen.


von Martin Fehndrich und Matthias Cantow (letzte Aktualisierung: 06.09.2006)