Nähere Informationen zu den Wahlterminen
08.02.2013: Der Bundespräsident hat in
seiner Anordnung über die Bundestagswahl 2013 den
22. September 2013 als Wahltermin der 18. Bundestagswahl festgelegt. Damit folgte der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung, die sich in der Sitzung des Bundeskabinetts am 6. Februar
wie erwartet auf den im Koalitionsausschuss aus Union und FDP beschlossenen Termin geeinigt hatte.
Nachtrag vom 13. Februar 2013: Die Anordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013 I S. 165).
29.01.2013: Nach übereinstimmenden Medienberichten wird sich am Donnerstag der Koalitionsausschuss aus Union und FDP auf den
22. September 2013 als Wahltermin der Bundestagswahl einigen, der dann voraussichtlich am darauffolgenden Mittwoch von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) dem Bundeskabinett vorschlagen wird. Die Bundesregierung wiederum
empfiehlt dem Bundespräsidenten regelmäßig den Wahltermin, der daraufhin den Wahltag offiziell anordnet. Eine Anordnung eines vom 22. September 2013 abweichenden Wahltermins gilt als unwahrscheinlich, da es sich – im Gegensatz zum
auch lange diskutierten 29. September – um einen ferienfreien Sonntag handelt und ein breiter Konsens über den Termin besteht.
22.01.2013: Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) erklärten in Wiesbaden, dass Landesregierung die
Landtagswahl in Hessen gemeinsam mit der Bundestagswahl durchführen will (als
Wahltermin der Bundestagswahl gilt zurzeit der 22. September 2013 als wahrscheinlich). Offiziell bestimmt wird der Termin durch eine Verordnung der Landesregierung.
10.10.2012: Als Termin für die nächste
Wahl der Kreistage sowie der Gemeinderäte in Bayern hat Innenminister Joachim Herrmann den
16. März 2014 vorgeschlagen. Dazu Herrmann: „Der 16. März 2014 ist aus meiner Sicht am besten geeignet. Er liegt nach den Faschingsferien und mit Blick auf erforderliche Stichwahlen auch weit genug vor den Osterferien“. Der Vorschlag des Innenministers wird jetzt den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
Gemäß Art. 9 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz BY finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen an einem Sonntag im März statt, wobei der Termin spätestens sechs Monate vor dem Wahltag von der Bayerischen Staatsregierung festzusetzen ist. Versammlungen der Parteien und Wählervereinigungen zur Aufstellung der Kandidaten dürfen bereits 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt – also ab Dezember 2012.
18.05.2012: Der aus den Spitzen der CSU- und der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag zusammengesetzte Koalitionsausschuss strebt den
15. September 2013 als Termin der
Landtagswahl 2013 in Bayern an. Damit würde die Wahl am Anfang des rechtlich zulässigen und außerhalb von Ferienwochenenden liegenden Zeitraums vom 15. September bis zum 24. November 2013 stattfinden. Der Termin muss noch gemäß
Art. 20 Landeswahlgesetz von der Staatsregierung offiziell festgesetzt werden.
Ziel des frühen Termins sei eine Landtagswahl getrennt und „mit möglichst großem Abstand“ vor
der Bundestagswahl, „um den landespolitischen Themen genügend Gewicht und Raum in der Diskussion mit den Bürgern zu geben“ (
Pressemitteilung der FDP-Fraktion vom 18. Mai 2012). Allerdings würde auch die Bundestagswahl nach den bisher üblichen Terminkriterien (neben der verfassungsrechtlich gebotenen Zeitspanne auch
die Berücksichtigung ferienfreier Wochenenenden) am 15. oder 22. September 2013 stattfinden. „Wir werden die Bundesregierung bitten, die Bundestagswahl mit möglichst großem Abstand nach dem 15. September zu terminieren.“ Käme die Bundesregierung diesem Wunsch nach (die Bundesregierung
empfiehlt dem Bundespräsidenten regelmäßig den Wahltermin für dessen Anordnung), müsste in einigen Bundesländern
der Bundestag erstmals an einem Ferienwochenende gewählt werden (Nachtrag: mit der Ausnahme 1994, als es kein ferienfreies Oktoberwochenende gab).
16.03.2012: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den
13. Mai als Termin für die wegen der Selbstauflösung des Landtags notwendige
Landtagswahl 2012 in Nordrhein-Westfalen bestimmt. Damit wird die in der Landesverfassung für eine Neuwahl gesetzte Frist von 60 Tagen nach der Auflösung voll ausgeschöpft.
14.03.2012: Der Landtag in
Nordrhein-Westfalen hat einstimmig den beiden Anträgen von CDU sowie SPD und Grünen auf Selbstauflösung des Landtags zugestimmt. Die Neuwahl muss gemäß Art. 35 Abs. 3 der Landesverfassung innerhalb von 60 Tagen stattfinden, der letzte Tag der Frist ist der
13. Mai 2012.
20.02.2012: Bundestagspräsident Norbert Lammert hat die
15. Bundesversammlung für den
18. März 2012 nach Berlin ins Reichstagsgebäude einberufen. Das ist der letzte Tag der 30-Tage-Frist gemäß Art. 54 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz, die der Bundesversammlung nach dem Rücktritt von Christian Wulff gegeben wird. Einzige Aufgabe der 15. Bundesversammlung ist die Wahl eines Nachfolgers im Amt des Bundespräsidenten. Union, FDP, SPD und Grüne haben sich am gestrigen Abend auf Joachim Gauck als gemeinsamen Kandidaten geeinigt.
26.01.2012: Der Landtag hat mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, SPD, DIE LINKE und Grüne (47 MdL) – bei Enthaltung der FDP (4 MdL) – dem Antrag auf Auflösung zugestimmt. Die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Landtags wurde damit klar erreicht. Im Anschluss an die Landtagssitzung legte das Kabinett den Termin der vorgezogenen
Landtagswahl im Saarland auf den bereits angekündigten
25. März 2012, dem letzten Sonntag innerhalb der von der Verfassung vorgegebenen 60-Tage-Frist.
23.01.2012: Das Erweiterte Präsidium des Landtags stimmte heute den Anträgen von CDU und SPD auf Anberaumung einer Sondersitzung zur Auflösung des Landtags am Donnerstag, den 26. Januar 2012 zu. Zur Auflösung ist gemäß
Art. 69 der Verfassung des Saarlandes (LVerf SL) eine Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Landtags erforderlich. Kommt es zur Selbstauflösung, muss die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen stattfinden (Art. 67 Abs. 1 S. 4 LVerf SL). Den Wahltag bestimmt gemäß
§ 2 Landtagswahlgesetz die Landesregierung, als Termin der
Landtagswahl im Saarland ist der letztmögliche Sonntag innerhalb der 60-Tage-Frist – der
25. März 2012 – vorgesehen.
18.10.2011: Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den 20. Januar 2013 als Tag der
Landtagswahl in Niedersachsen bestimmt. Dieser bereits vorher inoffiziell benannte Termin ist der letzte mögliche Sonntag innerhalb der durch die Landesverfassung vorgegebenen Zeitspanne vom 27. Oktober 2012 bis zum 26. Januar 2013, die sich unter Berücksichtigung der Schulferien noch einmal auf die Sonntage vom 11. November 2012 bis zum 20. Januar 2013 reduziert.
15.03.2011: In Schleswig-Holstein haben sich die Landtagsfraktionen von CDU, FDP und SPD darauf geeinigt, dass die nächste Landtagswahl am 6. Mai 2012 stattfinden soll. Diesen Termin werde die Landesregierung nach Verabschiedung des Wahlgesetzes festsetzen. Das Landesverfassungsgericht hatte ein neues Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 und eine Neuwahl bis zum 30. September 2012 verlangt.
15.12.2010: Die Hamburgische Bürgerschaft stimmte einstimmig den Anträgen auf vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode zu. Der Senat hatte bereits vorab für diesen Fall den 20. Februar 2011 als Termin der
Bürgerschaftswahl in Hamburg angekündigt und nun auch bestimmt. Die Wahl findet nach einem
neuen Wahlsystem statt, das neben offenen Wahlkreislisten auch offene Landeslisten vorsieht.
28.11.2010: Auf einer Pressekonferenz verkündete die GAL, dass sie die Koalition mit der CDU in Hamburg beenden und eine vorgezogene Neuwahl der Bürgerschaft anstreben wird. Die GAL kündigte an, am 1. Dezember 2010 einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einzubringen. Soweit weitere Abgeordnete den Antrag unterstützen (gemäß Art. 11 Abs. 1 S. 2 der LVerf HH ist dazu ein Viertel der Abgeordneten notwendig), kann über diesen fristgemäß in der ordentlichen Sitzung der Bürgerschaft am 15. Dezember 2010 entschieden werden. Sollte die absolute Mehrheit der Bürgerschaft in dieser Sitzung dem Antrag zustimmen, findet die Bürgerschaftswahl in Hamburg innerhalb von zehn Wochen, also spätestens am 20. Februar 2011 statt. Den genauen Termin bestimmt der Senat.
30.08.2010: In Schleswig-Holstein hat das Landesverfassungsgericht in dem Verfahren über mehrere Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 27. September 2009 angeordnet, dass die Neuwahl des Schleswig-Holsteinischen Landtags bis spätestens zum 30. September 2012 vorgezogen werden soll.
28.07.2010: In Niedersachsen hat Landesregierung am 13. Juli 2010 die Verordnung zur Festlegung des Wahltermins für die Kommunalwahlen 2011 beschlossen. Danach finden die Wahlen der Stadt-, Gemeinde-, Samtgemeinde-, Stadtbezirks- und Ortsräte sowie der Kreistags- und Regionsabgeordneten am 11. September 2011 statt.
15.07.2010: Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 7. Juli 2010 das Kreisstrukturgesetz beschlossen, das die bisher 12 Landkreise des Landes auf sechs reduziert. Die neuen Kreistage werden am 4. September 2011 erstmals gewählt, allerdings nur für eine Übergangswahlperiode bis zur nächsten regulären Kommunalwahl im Frühjahr 2014. Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen am 4. September 2011 auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und das Abgeordnetenhaus von Berlin neu gewählt werden.
17.06.2010: Die Bremische Bürgerschaft hat am 17. Juni 2010 als Wahltag für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft der 18. Wahlperiode Sonntag, den 22. Mai 2011, festgelegt.
16.04.2010: Die hessische Landesregierung hat am 13. April 2010 den 27. März 2011 als Termin für die
Kommunalwahlen in Hessen per Rechtsverordnung festgelegt. Neben den Wahlen der Kommunalvertretungen, Kreistage und Ortsbeiräte werden an dem Tag voraussichtlich auch zahlreiche Landrats- bzw. Bürgermeisterwahlen stattfinden.
31.03.2010: Nach Anhörung der Landesverbände der im Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien, der kommunalen Landesverbände, der beiden Landeskirchen und der Landtagsverwaltung zum
vorgeschlagenen Termin der
Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011 hat die Landesregierung in einer Klausurtagung des Ministerrats diesen nun so festgelegt.
02.03.2010: Als Termin der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung den 27. März 2011 bestimmt. In Baden-Württemberg hat das Landeskabinett ebenfalls den 27. März 2011 als Tag der Landtagswahl in Baden-Württemberg vorgeschlagen, der Termin steht formell aber noch nicht fest. Damit wird es keinen gemeinsamen Termin der Landtagswahlen in den beiden Länder mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt geben (nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben war in Rheinland-Pfalz als Wahltag ein Sonntag zwischen 20. März und 15. Mai und in Baden-Württemberg bis zum 24. April möglich). Zuvor hatten sich bereits die Regierungsparteien von SPD und GRÜNE in Bremen auf den 22. Mai 2011 als Wahltermin verständigt.
09.02.2010: Der 20. März 2011 wurde nun offiziell als Termin für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nun der Landesregierung festgelegt.
23.01.2010: Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den 20. März 2011 als Termin für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung der Ferientermine wäre dieser Tag der „einzige, an dem eine gleichzeitige Wahldurchführung mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz möglich“ sei.
27.07.2009: Die
Landtagswahl in Schleswig-Holstein findet – nach Festlegung durch die Landesregierung – nun offiziell zusammen mit der Bundestagswahl am
27. September 2009 statt.
23.07.2009: Die Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten in
Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen (CDU), scheiterte in der Abstimmung mit einer Ja- zu 37 Nein-Stimmen (bei 28 Enthaltungen). Carstensen kann nun gemäß Artikel 36 LVerfG SH binnen zehn Tagen die Wahlperiode vorzeitig beenden, was er auch schon angekündigt hat. Für die dann notwendige vorgezogene Neuwahl wird der Termin der
Bundestagswahl 2009 angestrebt.
20.07.2009: Der Antrag auf Auflösung des des 16. Landtags in Schleswig-Holstein ist bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion an der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert. Die Abstimmung über die im Anschluss gestellte Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten erfolgt am 23. Juli 2009.
16.07.2009: Der Ältestenrat des Schleswig-Holsteinischen Landtags beschloss wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, über den Antrag auf Auflösung des 16. Landtags erst am 20. Juli, abzustimmen. Um den Landtag aufzulösen und so die
Landtagswahl in Schleswig-Holstein vorzuziehen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Verf SH eine Zweidrittelmehrheit
der Mitglieder notwendig.
28.04.2009: In Schleswig-Holstein erklärten CDU und SPD nach einer Koalitionsrunde die Diskussion um eine vorzeitige Neuwahl für beendet. Als voraussichtlicher Termin für die nächste Landtagswahl 2010 in Schleswig-Holstein wurde der 9. Mai genannt. Eine offizielle Festlegung des Wahltermins durch die Landesregierung steht noch aus (Nachtrag: erfolgte am 5. Mai 2009).