Wahltermine

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Die nächsten Landtags- und Kommunalwahlen in Deutschland:

Jahr Termin Bundesland Organ(e) Wahl-
periode
Legende:
Voraussichtliches Zeitfenster (Vorgabe durch Verfassung/Gesetz, Beginn/Ende nur Sonntage in ferienfreier Zeit – zu Abweichungen siehe die verlinkten Hinweise)
Noch nicht formell bestätigter Termin (etwa bei evtl. noch notwendigem formellen Beschluss der Exekutive oder der Legislative)
         
2012 18. März 15. Bundesversammlung Bundespräsidentenwahl 5 Jahre
  25. März Saarland Landtag 5 Jahre
  6. Mai Schleswig-Holstein Landtag 5 Jahre
13. Mai Nordrhein-Westfalen Landtag 5 Jahre
         
2013 20. Januar Niedersachsen Landtag 5 Jahre
  26. Mai Schleswig-Holstein Kreistage, Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen 5 Jahre
  15. September
(siehe Hinweis)
Bayern Landtag, Bezirkstage 5 Jahre
  22. September
(siehe Hinweis)
alle Bundesländer Bundestag 4 Jahre
  22. September
(siehe Hinweis)
Hessen Landtag 5 Jahre
         
2014 16. März Bayern Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte 6 Jahre
  25. Mai
(siehe Hinweis)
alle Bundesländer Europäisches Parlament 5 Jahre
  25. Mai Baden-Württemberg Kreistage, Gemeinderäte, Bezirksbeiräte, Ortschaftsräte,
Regionalversammlung (Stuttgart)
5 Jahre
  25. Mai Brandenburg Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen,
Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte
5 Jahre
  25. Mai Mecklenburg-Vorpommern Kreistage, Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen 5 Jahre
  25. Mai Nordrhein-Westfalen Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Bezirksvertretungen 5 Jahre
  25. Mai Rheinland-Pfalz Kreistage, Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte,
Ortsbeiräte, Bezirkstag (Pfalz)
5 Jahre
  25. Mai Saarland Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Regionalversammlungen,
Ortsräte
5 Jahre
  25. Mai Sachsen Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Ortschaftsräte 5 Jahre
  25. Mai Sachsen-Anhalt Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte,
Ortschaftsräte
5 Jahre
  25. Mai Thüringen Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte 5 Jahre
  25. Mai Hamburg Bezirksversammlungen 5 Jahre
  Sommer Sachsen Landtag 5 Jahre
  Sommer Thüringen Landtag 5 Jahre
  Herbst Brandenburg Landtag 5 Jahre
         
2015 Frühjahr Hamburg Bürgerschaft 4 Jahre
  Frühjahr Bremen Bürgerschaft (Landtag), Stadtbürgerschaft und Beiräte
(Bremen), Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven)
4 Jahre
         
2016 Frühjahr Sachsen-Anhalt Landtag 5 Jahre
  Frühjahr Baden-Württemberg Landtag 5 Jahre
  Frühjahr Rheinland-Pfalz Landtag 5 Jahre
  Herbst Berlin Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen 5 Jahre
  Herbst Mecklenburg-Vorpommern Landtag 5 Jahre
         
Nähere Informationen zu den Wahlterminen
05.03.2013: Die Hessische Staatskanzlei hat heute mitgeteilt, dass das Landeskabinett am Vortag per Verordnung den Termin der Landtagswahl 2013 in Hessen offiziell auf den 22. September 2013 (dem Wahltermin der Bundestagswahl) festgelegt hat. Die laufende Wahlperiode des im Januar 2009 gewählten 18. Hessischen Landtags endet erst am 17. Januar 2014.
20.02.2013: In der heutigen Sitzung des Kabinetts hat die Bayerische Staatsregierung gemäß Art. 20 Landeswahlgesetz den Termin der Landtagswahl 2013 in Bayern offiziell auf den 15. September 2013 festgesetzt (entsprechend der Einigung im Koalitionsausschuss). Damit findet die Landtagswahl eine Woche vor der Bundestagswahl statt.
08.02.2013: Der Bundespräsident hat in seiner Anordnung über die Bundestagswahl 2013 den 22. September 2013 als Wahltermin der 18. Bundestagswahl festgelegt. Damit folgte der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung, die sich in der Sitzung des Bundeskabinetts am 6. Februar wie erwartet auf den im Koalitionsausschuss aus Union und FDP beschlossenen Termin geeinigt hatte.
Nachtrag vom 13. Februar 2013: Die Anordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013 I S. 165).
29.01.2013: Nach übereinstimmenden Medienberichten wird sich am Donnerstag der Koalitionsausschuss aus Union und FDP auf den 22. September 2013 als Wahltermin der Bundestagswahl einigen, der dann voraussichtlich am darauffolgenden Mittwoch von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) dem Bundeskabinett vorschlagen wird. Die Bundesregierung wiederum empfiehlt dem Bundespräsidenten regelmäßig den Wahltermin, der daraufhin den Wahltag offiziell anordnet. Eine Anordnung eines vom 22. September 2013 abweichenden Wahltermins gilt als unwahrscheinlich, da es sich – im Gegensatz zum auch lange diskutierten 29. September – um einen ferienfreien Sonntag handelt und ein breiter Konsens über den Termin besteht.
25.01.2013: Der Koalitionsausschuss aus den Spitzen der CSU- und der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag hat sich laut CSU-Fraktionschef Georg Schmid auf den 15. September 2013 als Termin der Landtagswahl 2013 in Bayern festgelegt. Das soll unabhängig davon gelten, ob damit das im Mai des vergangenen Jahres erklärte Ziel, die Landtagswahl „mit möglichst großem Abstand“ vor der Bundestagswahl durchzuführen, erreicht wird. Der Termin muss noch gemäß Art. 20 Landeswahlgesetz von der Staatsregierung offiziell festgesetzt werden.
22.01.2013: Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) erklärten in Wiesbaden, dass Landesregierung die Landtagswahl in Hessen gemeinsam mit der Bundestagswahl durchführen will (als Wahltermin der Bundestagswahl gilt zurzeit der 22. September 2013 als wahrscheinlich). Offiziell bestimmt wird der Termin durch eine Verordnung der Landesregierung.
10.10.2012: Als Termin für die nächste Wahl der Kreistage sowie der Gemeinderäte in Bayern hat Innenminister Joachim Herrmann den 16. März 2014 vorgeschlagen. Dazu Herrmann: „Der 16. März 2014 ist aus meiner Sicht am besten geeignet. Er liegt nach den Faschingsferien und mit Blick auf erforderliche Stichwahlen auch weit genug vor den Osterferien“. Der Vorschlag des Innenministers wird jetzt den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
Gemäß Art. 9 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz BY finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen an einem Sonntag im März statt, wobei der Termin spätestens sechs Monate vor dem Wahltag von der Bayerischen Staatsregierung festzusetzen ist. Versammlungen der Parteien und Wählervereinigungen zur Aufstellung der Kandidaten dürfen bereits 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt – also ab Dezember 2012.
18.05.2012: Der aus den Spitzen der CSU- und der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag zusammengesetzte Koalitionsausschuss strebt den 15. September 2013 als Termin der Landtagswahl 2013 in Bayern an. Damit würde die Wahl am Anfang des rechtlich zulässigen und außerhalb von Ferienwochenenden liegenden Zeitraums vom 15. September bis zum 24. November 2013 stattfinden. Der Termin muss noch gemäß Art. 20 Landeswahlgesetz von der Staatsregierung offiziell festgesetzt werden.
Ziel des frühen Termins sei eine Landtagswahl getrennt und „mit möglichst großem Abstand“ vor der Bundestagswahl, „um den landespolitischen Themen genügend Gewicht und Raum in der Diskussion mit den Bürgern zu geben“ (Pressemitteilung der FDP-Fraktion vom 18. Mai 2012). Allerdings würde auch die Bundestagswahl nach den bisher üblichen Terminkriterien (neben der verfassungsrechtlich gebotenen Zeitspanne auch die Berücksichtigung ferienfreier Wochenenenden) am 15. oder 22. September 2013 stattfinden. „Wir werden die Bundesregierung bitten, die Bundestagswahl mit möglichst großem Abstand nach dem 15. September zu terminieren.“ Käme die Bundesregierung diesem Wunsch nach (die Bundesregierung empfiehlt dem Bundespräsidenten regelmäßig den Wahltermin für dessen Anordnung), müsste in einigen Bundesländern der Bundestag erstmals an einem Ferienwochenende gewählt werden (Nachtrag: mit der Ausnahme 1994, als es kein ferienfreies Oktoberwochenende gab).
20.03.2012: Die Landesregierung in Kiel hat den 26. Mai als Termin für die Kommunalwahlen 2013 in Schleswig-Holstein festgelegt.
16.03.2012: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den 13. Mai als Termin für die wegen der Selbstauflösung des Landtags notwendige Landtagswahl 2012 in Nordrhein-Westfalen bestimmt. Damit wird die in der Landesverfassung für eine Neuwahl gesetzte Frist von 60 Tagen nach der Auflösung voll ausgeschöpft.
14.03.2012: Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat einstimmig den beiden Anträgen von CDU sowie SPD und Grünen auf Selbstauflösung des Landtags zugestimmt. Die Neuwahl muss gemäß Art. 35 Abs. 3 der Landesverfassung innerhalb von 60 Tagen stattfinden, der letzte Tag der Frist ist der 13. Mai 2012.
20.02.2012: Bundestagspräsident Norbert Lammert hat die 15. Bundesversammlung für den 18. März 2012 nach Berlin ins Reichstagsgebäude einberufen. Das ist der letzte Tag der 30-Tage-Frist gemäß Art. 54 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz, die der Bundesversammlung nach dem Rücktritt von Christian Wulff gegeben wird. Einzige Aufgabe der 15. Bundesversammlung ist die Wahl eines Nachfolgers im Amt des Bundespräsidenten. Union, FDP, SPD und Grüne haben sich am gestrigen Abend auf Joachim Gauck als gemeinsamen Kandidaten geeinigt.
26.01.2012: Der Landtag hat mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, SPD, DIE LINKE und Grüne (47 MdL) – bei Enthaltung der FDP (4 MdL) – dem Antrag auf Auflösung zugestimmt. Die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Landtags wurde damit klar erreicht. Im Anschluss an die Landtagssitzung legte das Kabinett den Termin der vorgezogenen Landtagswahl im Saarland auf den bereits angekündigten 25. März 2012, dem letzten Sonntag innerhalb der von der Verfassung vorgegebenen 60-Tage-Frist.
23.01.2012: Das Erweiterte Präsidium des Landtags stimmte heute den Anträgen von CDU und SPD auf Anberaumung einer Sondersitzung zur Auflösung des Landtags am Donnerstag, den 26. Januar 2012 zu. Zur Auflösung ist gemäß Art. 69 der Verfassung des Saarlandes (LVerf SL) eine Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Landtags erforderlich. Kommt es zur Selbstauflösung, muss die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen stattfinden (Art. 67 Abs. 1 S. 4 LVerf SL). Den Wahltag bestimmt gemäß § 2 Landtagswahlgesetz die Landesregierung, als Termin der Landtagswahl im Saarland ist der letztmögliche Sonntag innerhalb der 60-Tage-Frist – der 25. März 2012 – vorgesehen.
18.10.2011: Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den 20. Januar 2013 als Tag der Landtagswahl in Niedersachsen bestimmt. Dieser bereits vorher inoffiziell benannte Termin ist der letzte mögliche Sonntag innerhalb der durch die Landesverfassung vorgegebenen Zeitspanne vom 27. Oktober 2012 bis zum 26. Januar 2013, die sich unter Berücksichtigung der Schulferien noch einmal auf die Sonntage vom 11. November 2012 bis zum 20. Januar 2013 reduziert.
07.06.2011: Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat den 6. Mai 2012 als Termin der Landtagswahl in Schleswig-Holstein festgesetzt. Auf diesen Wahltermin hatten sich die Fraktionen von CDU, FDP und SPD bereits im Rahmen der Wahlrechtsreform geeinigt.
15.03.2011: In Schleswig-Holstein haben sich die Landtagsfraktionen von CDU, FDP und SPD darauf geeinigt, dass die nächste Landtagswahl am 6. Mai 2012 stattfinden soll. Diesen Termin werde die Landesregierung nach Verabschiedung des Wahlgesetzes festsetzen. Das Landesverfassungsgericht hatte ein neues Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 und eine Neuwahl bis zum 30. September 2012 verlangt.
15.12.2010: Die Hamburgische Bürgerschaft stimmte einstimmig den Anträgen auf vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode zu. Der Senat hatte bereits vorab für diesen Fall den 20. Februar 2011 als Termin der Bürgerschaftswahl in Hamburg angekündigt und nun auch bestimmt. Die Wahl findet nach einem neuen Wahlsystem statt, das neben offenen Wahlkreislisten auch offene Landeslisten vorsieht.
28.11.2010: Auf einer Pressekonferenz verkündete die GAL, dass sie die Koalition mit der CDU in Hamburg beenden und eine vorgezogene Neuwahl der Bürgerschaft anstreben wird. Die GAL kündigte an, am 1. Dezember 2010 einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einzubringen. Soweit weitere Abgeordnete den Antrag unterstützen (gemäß Art. 11 Abs. 1 S. 2 der LVerf HH ist dazu ein Viertel der Abgeordneten notwendig), kann über diesen fristgemäß in der ordentlichen Sitzung der Bürgerschaft am 15. Dezember 2010 entschieden werden. Sollte die absolute Mehrheit der Bürgerschaft in dieser Sitzung dem Antrag zustimmen, findet die Bürgerschaftswahl in Hamburg innerhalb von zehn Wochen, also spätestens am 20. Februar 2011 statt. Den genauen Termin bestimmt der Senat.
19.10.2010: Entgegen den ursprünglichen Überlegungen eines gemeinsamen Wahltermins mit Mecklenburg-Vorpommern hat der Berliner Senat den 18. September 2011 als Termin für die Abgeordnetenhauswahl und die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen festgesetzt.
30.08.2010: In Schleswig-Holstein hat das Landesverfassungsgericht in dem Verfahren über mehrere Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 27. September 2009 angeordnet, dass die Neuwahl des Schleswig-Holsteinischen Landtags bis spätestens zum 30. September 2012 vorgezogen werden soll.
28.07.2010: In Niedersachsen hat Landesregierung am 13. Juli 2010 die Verordnung zur Festlegung des Wahltermins für die Kommunalwahlen 2011 beschlossen. Danach finden die Wahlen der Stadt-, Gemeinde-, Samtgemeinde-, Stadtbezirks- und Ortsräte sowie der Kreistags- und Regionsabgeordneten am 11. September 2011 statt.
15.07.2010: Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 7. Juli 2010 das Kreisstrukturgesetz beschlossen, das die bisher 12 Landkreise des Landes auf sechs reduziert. Die neuen Kreistage werden am 4. September 2011 erstmals gewählt, allerdings nur für eine Übergangswahlperiode bis zur nächsten regulären Kommunalwahl im Frühjahr 2014. Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen am 4. September 2011 auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und das Abgeordnetenhaus von Berlin neu gewählt werden.
17.06.2010: Die Bremische Bürgerschaft hat am 17. Juni 2010 als Wahltag für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft der 18. Wahlperiode Sonntag, den 22. Mai 2011, festgelegt.
16.04.2010: Die hessische Landesregierung hat am 13. April 2010 den 27. März 2011 als Termin für die Kommunalwahlen in Hessen per Rechtsverordnung festgelegt. Neben den Wahlen der Kommunalvertretungen, Kreistage und Ortsbeiräte werden an dem Tag voraussichtlich auch zahlreiche Landrats- bzw. Bürgermeisterwahlen stattfinden.
31.03.2010: Nach Anhörung der Landesverbände der im Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien, der kommunalen Landesverbände, der beiden Landeskirchen und der Landtagsverwaltung zum vorgeschlagenen Termin der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011 hat die Landesregierung in einer Klausurtagung des Ministerrats diesen nun so festgelegt.
02.03.2010: Als Termin der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung den 27. März 2011 bestimmt. In Baden-Württemberg hat das Landeskabinett ebenfalls den 27. März 2011 als Tag der Landtagswahl in Baden-Württemberg vorgeschlagen, der Termin steht formell aber noch nicht fest. Damit wird es keinen gemeinsamen Termin der Landtagswahlen in den beiden Länder mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt geben (nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben war in Rheinland-Pfalz als Wahltag ein Sonntag zwischen 20. März und 15. Mai und in Baden-Württemberg bis zum 24. April möglich). Zuvor hatten sich bereits die Regierungsparteien von SPD und GRÜNE in Bremen auf den 22. Mai 2011 als Wahltermin verständigt.
09.02.2010: Der 20. März 2011 wurde nun offiziell als Termin für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt nun der Landesregierung festgelegt.
23.01.2010: Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den 20. März 2011 als Termin für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung der Ferientermine wäre dieser Tag der „einzige, an dem eine gleichzeitige Wahldurchführung mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz möglich“ sei.
27.07.2009: Die Landtagswahl in Schleswig-Holstein findet – nach Festlegung durch die Landesregierung – nun offiziell zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 statt.
23.07.2009: Die Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten in Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen (CDU), scheiterte in der Abstimmung mit einer Ja- zu 37 Nein-Stimmen (bei 28 Enthaltungen). Carstensen kann nun gemäß Artikel 36 LVerfG SH binnen zehn Tagen die Wahlperiode vorzeitig beenden, was er auch schon angekündigt hat. Für die dann notwendige vorgezogene Neuwahl wird der Termin der Bundestagswahl 2009 angestrebt.
20.07.2009: Der Antrag auf Auflösung des des 16. Landtags in Schleswig-Holstein ist bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion an der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert. Die Abstimmung über die im Anschluss gestellte Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten erfolgt am 23. Juli 2009.
16.07.2009: Der Ältestenrat des Schleswig-Holsteinischen Landtags beschloss wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, über den Antrag auf Auflösung des 16. Landtags erst am 20. Juli, abzustimmen. Um den Landtag aufzulösen und so die Landtagswahl in Schleswig-Holstein vorzuziehen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Verf SH eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder notwendig.
30.06.2009: Die NRW-Landesregierung hat den 9. Mai als Termin für die nächste Landtagswahl 2010 in Nordrhein-Westfalen gemäß § 7 Abs. 2 LWahlG offiziell festgelegt.
28.04.2009: In Schleswig-Holstein erklärten CDU und SPD nach einer Koalitionsrunde die Diskussion um eine vorzeitige Neuwahl für beendet. Als voraussichtlicher Termin für die nächste Landtagswahl 2010 in Schleswig-Holstein wurde der 9. Mai genannt. Eine offizielle Festlegung des Wahltermins durch die Landesregierung steht noch aus (Nachtrag: erfolgte am 5. Mai 2009).
18.02.2009: In Nordrhein-Westfalen kippte der Verfassungsgerichtshof des Landes mit dem Urteil im Verfahren – VerfGH 24/08 – über das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) den gemeinsamen Wahltermin. Am Nachmittag wurde der Wahltermin vom Innenminister auf den 30. August 2009 festgelegt.
14.01.2009: In Brandenburg bestimmte der Landtagspräsident gemäß Artikel 62 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium den Termin der Landtagswahl 2009 in Brandenburg auf den 27. September 2009, den Tag der Bundestagswahl 2009.
06.01.2009: Bundespräsident Horst Köhler hat am 4. Januar 2009 die Anordnung über die Bundestagswahl 2009 ausgefertigt. Der Termin der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 ist damit amtlich.
10.12.2008: Das Bundeskabinett empfiehlt dem Bundespräsidenten, den 27. September 2009 als Termin für die Wahl des Bundestagswahl 2009 vorzuschlagen.

Wilko Zicht und Matthias Cantow (14.08.2003, letzte Aktualisierung: 15.05.2013, letzte Aktualisierung der Links: 26.02.2013)