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01.05.2004
An der Europawahl am 13. Juni 2004 können in Deutschland neben den deutschen Wahlberechtigten auch Bürger der anderen EU-Staaten (Unionsbürger) teilnehmen. Sie können sich auch in Deutschland als Kandidaten für die Wahl aufstellen lassen. Wenn die EU-Bürger in Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen, dürfen sie nicht in ihrem Herkunftsland wählen.
Wer nicht schon zur letzten Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen war, muss einen Antrag auf Eintragung in ein hiesiges Wählerverzeichnis stellen. Dieser ist mit einem amtlichen Vordruck (auch als pdf-Datei beim Bundeswahlleiter) bei der Gemeinde am Wohnort spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (dem 23. Mai 2004) zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde Ihres Wohnortes.
Analog haben auch Auslandsdeutsche, die in einem EU-Staat leben, das Recht, im Gastland zu wählen und zu kandidieren.