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25.02.2008

CDU verliert Überhangmandat im Bundestag und drei Sitze in Bundesversammlung

Durch den Tod des baden-württembergischen CDU-Abgeordneten Johann-Henrich Krummacher (Direktmandat im Wahlkreis 259 – Stuttgart I) ist die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auf 223 Sitze geschrumpft. Sie ist somit nur noch um einen Sitz größer als die SPD-Fraktion mit 222 Abgeordneten. Die CDU hatte in Baden-Württemberg bei der Bundestagswahl 2005 drei Überhangmandate errungen, in die nicht nachgerückt werden darf. Aus dem gleichen Grund hatte die CDU/CSU-Fraktion bereits beim Ausscheiden des Abgeordneten Matthias Wissmann einen Sitz im Bundestag verloren (siehe Meldung vom 1. Juni 2007).

Der Sitzwegfall im Bundestag hat auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Bundesversammlung, die im nächsten Jahr einen neuen Bundespräsidenten wählen wird. Da alle Bundestagsabgeordneten gleichzeitig auch Mitglieder der Bundesversammlung sind, verliert die CDU auch hier automatisch einen Sitz. Zudem verringert sich die Zahl der Ländervertreter ebenfalls um ein Mandat, weil diese Zahl immer identisch mit der Zahl der Bundestagsmitglieder sein muss. Dies geht auf Kosten von Nordrhein-Westfalen, dessen Landtag nun nur noch 131 statt 132 Vertreter in die Bundesversammlung entsenden darf. Gemäß der Sitzverteilung im Landtag von NRW geht auch dies auf Kosten der CDU, deren Anteil von 64 auf 63 Vertreter sinkt.

Den Verlust eines dritten Sitzes in der Bundesversammlung muss die CDU aufgrund der gestrigen Ergebnisses der Bürgerschaftswahl in Hamburg verschmerzen. Auf Basis der vorläufigen Sitzverteilung würde die CDU dort einen Sitz an die SPD verlieren. Insgesamt kommen Union und FDP somit auf 613 bis 614 Sitze in der Bundesversammlung (abhängig von einem Losentscheid zwischen CDU und SPD in Hessen). Die absolute Mehrheit beträgt dort nunmehr 613 Sitze.

Bundesversammlung Basis (Stand) Gesamt CDU/CSU FDP SPD GRÜNE LINKE Sonstige
Absolute Mehrheit bei 614 Sitzen (23.02.2008) bzw. 613 Sitzen (25.02.2008); Von-bis-Angaben kennzeichnen einen gleichen rechnerischen Anspruch auf den
nächsten Sitz (Losentscheid). Vorbehaltlich möglicher Abweichungen durch freies Stimmverhalten, bei Veränderungen der Zahl der Länderdelegierten aufgrund von
Bevölkerungsverschiebungen und deren Wahlen sowie dem Ausscheiden von Bundestagsmitgliedern ohne Nachrücker
Gesamt Sitzverteilung,
Stand: 23.02.2008
1.226 520–521 96 421–423 88–90 91–92 7
Bundestag Sitzverteilung vor dem
Tod des Abgeordneten Krummacher
613 224 61 222 51 53 2
Sitzverteilung nach dem
Tod des Abgeordneten Krummacher
612 223 61 222 51 53 2
Hamburg Sitzverteilung vor der
Bürgerschaftswahl am 24.02.2008
12 7 4 1
Sitzverteilung nach der
Bürgerschaftswahl am 24.02.2008
12 6 5 1 0
Nordrhein-Westfalen Sitzverteilung vor dem
Tod des Abgeordneten Krummacher
132 64 8 53 7 0
Sitzverteilung nach dem
Tod des Abgeordneten Krummacher
131 63 8 53 7 0
Gesamt Sitzverteilung,
Stand: 25.02.2008
1.224 517–518 96 422–424 88–90 91–92 7

 


von Wilko Zicht (25.02.2008)