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19.04.2004
Am Samstag, dem 17. April 2004, starb die SPD-Abgeordnete Anke Hartnagel. Die gebürtige Berlinerin, die seit 1998 für den Wahlkreis Hamburg-Nord im Bundestag saß, erlag einem langjährigen Krebsleiden.
Durch den Tod der Hamburger Abgeordneten verliert die SPD-Fraktion ein Überhangmandat und damit einen Sitz im Bundestag und der Bundesversammlung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 (2 BvC 28/96), gibt es beim Ausscheiden überhängender Direktmandate keinen Nachrücker, so daß sich die Größe des Bundestages auf 602 Sitze reduziert. Die Stärke der SPD-Fraktion sinkt damit auf 250 Abgeordnete, die der Regierungskoalition um ein auf 305 Mandate, drei über der Kanzlermehrheit von 302 Mandaten.
Mit dem Verlust des Bundestagsmandats reduziert sich auch die Größe der Bundesversammlung, die am 23. Mai den Bundespräsidenten wählt, um eins auf 1205 Mitglieder. Da die Ländervertreter in der Bundesversammlung schon von den Landesparlamenten gewählt wurden, ist mit einer Anpassung deren Zahl nicht mehr zu rechnen.
Damit wird erstmalig die Zahl der Ländervertreter höher sein, als die der Bundestagsabgeordneten, was dem Wortlaut in Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz („Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen [...] gewählt werden.“) nicht entspricht.
Insgesamt ergibt sich damit folgende neue Sitzverteilung in der Bundesversammlung:
Gesamt | CDU/CSU | SPD | Grüne | FDP | PDS | Sonstige | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1.205 | 540 | 460 | 89 | 82 | 31 | 3 |
Ein weiterer Verlust eines Überhangmandats (beispielsweise durch den thüringischen Spitzenkandidaten Christoph Matschie siehe Meldung vom 05.12.2003 - Landtagswahl in Thüringen könnte Kanzlermehrheit gefährden) würde auch die sogenannte Kanzlermehrheit reduzieren, so daß dann trotzdem eine Mehrheit von drei Sitzen über der Kanzlermehrheit erhalten bliebe.