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[Archiv 2006] [Aktuelle Meldungen]

12.11.2006/16.11.2006

Nachtrag: Öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 20.11.2006
Nachtrag 2: Öffentliche außerordentliche Tagung der Stadtverordnetenversammlung und Anhörung am 23.11.2006

Der Wahlprüfungsausschuss wird am 20. November 2006 im Stadthaus, Raum 3 - Altmarkt 21 - 03046 Cottbus, öffentlich tagen (Tagesordnung der 3. Beratung des zeitweiligen Wahlprüfungsausschusses [Datei nicht mehr online]).

Die Stadtverordnetenversammlung wird am Donnerstag, den 23. November 2006 in außerordentlicher Sitzung öffentlich tagen und nach Anhörung der Beteiligten über die Gültigkeit der Wahl beschließen (Tagesordnung vom 23.11.2006 [Datei nicht mehr online], Aktenzeichen 374/01.11.2006/KWL). Die Sitzung ist ab 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Stadthauses.

09.11.2006

Wahlcomputer: Einspruch gegen die OB-Wahl in Cottbus

Ein Wahlberechtigter hat wegen des Einsatzes von Wahlcomputern bei der Wahl des Oberbürgermeisters in Cottbus Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt. Aus diesem Grund wurde die Ernennung von Frank Szymanski zum neuen Cottbuser Oberbürgermeister um eine Woche verschoben.

Über die Wahleinsprüche entscheidet nach § 56 (in Verbindung mit § 63) des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung unter Beteiligung u. a. des Einsprechers, der auf Antrag zu hören ist. Eine entsprechende Anhörung hat der Einsprecher inzwischen beantragt.

Der Wahlberechtigte [Einspruch und weitere Informationen hier] bemängelt in seinem Einspruch eine Beeinträchtigung der geheimen Stimmabgabe, eine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit der Auszählung und eine Beeinträchtigung der Transparenz des Wahlvorgangs. Auch die Bauartzulassung wird wegen der erwiesenen und eingeräumten Manipulationsgefährdung bestritten.

Die Wahl in Cottbus lief unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen ab (erstmalige Überprüfung der Softwareintegrität aller Wahlgeräte durch die PTB und erstmals amtliche Versiegelung) und wurde von Wahlbeobachtern des Chaos Computer Clubs begleitet. Die Beobachtungen werden in einem Bericht (Einzelberichte A1, A2, B) geschildert, auf den sich der Einspruch u. a. bezieht. Dabei wurden keine Vorkommnisse beobachtet, die auf eine Manipulation der Wahl hindeuten, allerdings wurden Angriffspunkte für Innentäter gesehen, deren Manipulation nicht festzustellen wären.

Online-Petition beim Deutschen Bundestag

Die Online-Petition gegen Wahlcomputer bei Bundestagswahlen hat inzwischen über 25.000 Unterstützer gefunden.

Die schon zu diesem Zeitpunkt zweitgrößte Unterstützerzahl aller Online-Petitionen, hat zwischenzeitlich zu einem Zusammenbruch des Petitionsservers des Deutschen Bundestages geführt, der (aus Kostengründen?) in Schottland steht. Inzwischen wurde eine inhaltlich gleiche Ersatzpetition gestartet. Weitere Informationen bei www.ccc.de/petition.

Gegen die Verwendung von Wahlcomputern in Deutschland gibt es mehrere Wahleinsprüche, über die der Deutsche Bundestag voraussichtlich in den nächsten Monaten entscheiden wird. Gegen den erwarteten zurückweisenden Beschluss haben schon jetzt einige Einspruchsführer die Erhebung von Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Dazu müssen sie innerhalb von zwei Monaten jeweils einhundert Unterschriften sammeln. Wenn Sie diese Beschwerden unterstützen und rechtzeitig von den Wahlprüfungsbeschwerden erfahren wollen, verfolgen Sie die News auf Wahlrecht.de oder senden Sie uns Ihre E-Mail-Adresse, Sie erhalten dann rechtzeitig eine Nachricht von uns.

Amsterdam: Geheimdienst zieht erste Wahlcomputer aus dem Verkehr

In den Niederlanden werden aufgrund von Untersuchungsergebnisse durch den niederländischen Geheimdienst AIVD die Wahlcomputer des Anbieters SDU nicht bei den Wahlen am 22. November eingesetzt. Die Signale über die Stimmabgabe von Wählern an diesen Geräten konnte über so große Entfernungen (mehrere Dutzend Meter) noch empfangen werden, dass das Innenministerium mitteilte, dass diese Geräte nicht zum Einsatz kommen. Auch von den niederländischen Wahlgeräten der Firma Nedap wurden weitreichende Funksignale empfangen, die die Gruppe „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ zum Bau eines CDA-Detektors, einem Handgerät, animierte, das über die Stimmabgabe im Wahllokal informiert (vgl. Meldung vom 10.10.2006). An den in Deutschland eingesetzten Wahlcomputern wurden aber nach Angaben von PTB, HSG und der Wahlleiterin in Cottbus keine Funksignale dieser Stärke und Reichweite beobachtet (vgl. Meldung vom 19.10.2006). In Holland wird derzeit an einer Lösung gearbeitet, um die Signale der Nedap-Wahlgeräte für unterschiedliche Kandidaten ununterscheidbar zu machen (vgl. Informationsbrief des Innenminsters an den Parlamentssprecher, PDF, Englisch). Eine vergleichbare Lösung für Sdu erscheint unmöglich.

Meldungen


von Martin Fehndrich (09.11.2006, letzte Aktualisierung: 16.11.2006)