Schottisches Parlament

[Wahlsysteme im Ausland]

Vergleich Schottisches – Bundestagswahlsystem


Wahlsystem

Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen in mehreren getrennten Wahlgebieten (Regionen)

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Das Schottische Parlament besteht aus 129 Sitzen. Davon werden 73 Mandate in Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen Mandate über die Regionallisten der Parteien vergeben.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Die Wahlen finden in der Regel am ersten Donnerstag im Mai statt.

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder, der das Recht besitzt, an Kommunalwahlen im entsprechenden Wahlkreis teilnehmen zu können (also auch EU-Bürger).

Wählbar ist jeder, der zum Parlament in Westminster wählbar ist, zusätzlich auch Peers und Geistliche sowie Bürger der EU, die in Großbritannien leben.

Stimmenzahl

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Stimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis, die andere Stimme für eine Partei und deren Regionalliste.

Einteilung des Wahlgebietes

Schottland ist in acht Regionen eingeteilt, die weitgehend identisch mit den ehemaligen acht Wahlkreisen der EU-Parlamentswahl in den Jahren 1979 bis 1994 sind. Die Wahlkreise entsprachen (bis zur Wahl 2007) den Wahlkreisen zum Westminster-Parlament bis 1999, nur die Orkney- und die Shetland-Inseln bilden jeweils einen eigenen Wahlkreis (siehe Wahlkreiseinteilung). Inzwischen gab es einige Änderungen bei der Abgrenzuung der Regionen und Wahlkreise. Jede Region umfaßt acht bis zehn Wahlkreise.

In den acht Regionen treten die Parteien zusätzlich mit Regionallisten an. Zusätzlich zu den Wahlkreissitzen werden in jeder Region sieben Sitze an die Regionallisten der Parteien vergeben. Damit ist die Zahl der Sitze pro Region festgelegt.

Wahlkreiseinteilung

Die 73 Wahlkreise entsprachen bisher den Westminster Wahlkreisen der Unterhauswahlen 1997 und 2001, mit Ausnahme der Orkney- und Shetland-Inseln, diese bilden jeweils einen eigenen Wahlkreis.

Die Verknüpfung der Westminster- und Holyrood-Wahlkreise wurde mit der Reduzierung der Anzahl der schottischen Wahlkreise für Westminster von 72 auf 59 durch den Scottish Parliament (Constituencies) Act 2004 aufgehoben.

Sperrklausel

Eine explizite Sperrklausel gibt es nicht. Allerdings gibt es faktische regionale Sperrhürden, die bei 15–17 Sitze pro Region (und mit dem Verfahren d’Hondt) bei ca. 6 % liegt. (Bei der Wahl am 1. Mai 2003 haben die Grünen mit 5,66 % in West-Schottland einen Sitz verpasst, während sie im Nord-Osten mit 5,22 % einen Sitz gewinnen konnten.) Durch Überhangmandate, die die proportional zu vergebenden Sitze mindern, kann sich die natürliche Sperrhürde weiter erhöhen.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Sitze werden in jeder Region nach dem Divisorverfahren mit Abrunden (D’Hondt) an die Regionallisten der Parteien verteilt. Treten überhangmandate auf, werden entsprechend weniger Sitze an die anderen Parteien verteilt. Die Sitze in den Regionen werden unabhängig voneinander verteilt.

Sitzverteilung

In den Wahlkreisen sind diejenigen Kandidaten gewählt, die die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben. Für die Verteilung der Gesamtmandate nach Verhältniswahlgrundsätzen werden von der Ausgangszahl diejenigen Wahlkreissitze abgezogen, die von Kandidaten errungen wurden,

Die verbleibende Sitzzahl wird auf die Parteien, nach dem Verfahren D’Hondt entsprechend dem Verhältnis der in der jeweiligen Region erreichten Zweitstimmenzahlen verteilt.

Von der so ermittelten Sitzzahl, die einer Partei in einer Region zusteht, werden die dort in den Wahlkreisen direkt errungenen Mandate abgezogen. Stehen einer Partei dann noch weitere Sitze zu, so werden diese an die Regionalliste der Partei vergeben.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Gewinnt eine Partei in den Wahlkreisen einer Region mehr Mandate als ihr dort nach dem Verhältnisausgleich zustehen, verbleiben diese Sitze der Partei. Weder erhalten die übrigen Parteien Ausgleichsmandate noch findet eine parteiinterne Kompensation statt.

Die anderen Parteien erhalten entsprechend weniger Sitze, so daß sich die Gesamtzahl der Abgeordneten nicht erhöht.

Nachrücken/Nachwahlen

Wenn ein Wahlkreisabgeordneter aus dem Parlament ausscheidet, findet in dem Wahlkreis eine Nachwahl statt. Dabei gibt es keine erneute Verrechnung von Listen und Wahlkreissitzen. Zur Nachwahl dürfen keine Abgeordnete des Schottischen Parlaments kandidieren, allerdings können sie aus dem Parlament ausscheiden, um bei der Nachwahl zu kandidieren. Scheidet ein Listenabgeordneter aus, rückt der nächste Kandidat der Liste nach (Bis auf das Kandidaturverbot entsprechen die Regeln denen im ersten Jahren im Deutschen Bundestag).

Damit ist es für eine Partei besser, weniger Wahlkreise zu gewinnen (es sei denn sie hat hier Überhangmandate), da Listensitze nachrückbar sind.

Wales

Das Wahlsystem zur Welsh Assembly ist weitgehend identisch. Hier sind 60 Sitze zu vergeben. Das Wahlgebiet ist in acht Regionen (ehemalige EU-Wahlkreise) zu 40 Wahlkreisen (die Westminster-Wahlkreise) eingeteilt. Ein Kandidaten kann hier nur entweder im Wahlkreis oder auf der Parteiliste kandidieren, aber nicht beides (wie in Schottland).

Zum Vergleich:



von Martin Fehndrich (letzte Aktualisierung: 22.01.2011)