Listenkreuz

[Wahlrechtslexikon]

Listenkreuz

Bei einer offenen Listenwahl (Personenwahlen) mit Listenkreuz, kann ein Wähler mit dem Listenkreuz eine Partei ankreuzen, ohne sich über die einzelnen Personen auf der Liste Gedanken machen zu müssen.

Die Wirkungen des Listenkreuz ist je nach Wahlsystem stark unterschiedlich. Die Listenkreuze habe eine explizite Bedeutung für die Sitzverteilung, die je nach System stark variieren kann.

Ausfüllhilfe: Hessen, Bayern

Bei Wahlsystemen mit sehr vielen zu vergebenden Stimmen, wie bei den Kommunalwahlsystemen in Bayern und Hessen, stellt das Listenkreuz eine Vereinfachung der Stimmabgabe dar, zur Zeitersparnis, aber auch um ungültige Stimmzettel, bzw. verschenkte Stimmen zu vermeiden.

Hier befindet sich auf dem Stimmzettel über der Liste ein einziges Feld für ein Kreuz.

Die Stimmen werden hier nach einer festgelegten Regel auf die ersten Kandidaten der gewählten Liste verteilt. Der Stimmzettel wird am Ende so gewertet, als ob diese Kandidaten explizit gewählt worden wären.

Teil des Wahlsystems

Bei den anderen Listenkreuzen kann der Wähler so viele Listenkreuze machen, wie er Stimmen hat.

Enthaltung bei der Personenwahl: Hamburg (Gesetz nach Volksabstimmung)

Beim neuen Wahlsystem in Hamburg, gilt das Listenkreuz als Enthaltung für die Personenwahl, aber weiterhin als Unterstützung für die Liste insgesamt.

In diese Kategorie gehört auch die Zweitstimme bei der Landtagswahl in Bayern.

Stimme für starre Liste vs Personenliste: Niedersachsen (Entwurf Bremen)

In Niedersächsischen Kommunalwahlen zählen die Listenkreuze für die starre Liste. Anhand er Stimmen für die starre Liste und der Stimmen an Kandidaten wird ermittelt, wieviele Sitze der Partei an die starre Liste und wieviele an die Personenliste gehen.

Da auf beiden Listen die selben Kandidaten (in unterschiedlicher Reihenfolge) stehen, ist die Auswertreihenfolge entscheidend. Einen größeren Einfluß der starren Liste erhält man, wenn die Sitze zuerst an die per Personenwahl gewählten zuteilt (Kommunalwahl Niedersachsen), einen größeren Einfluß der Personenwahl, bei einer Zuteilung zuerst an die starre Liste (Wahlrechtsentwurf für Bremen).

Vorzugsstimme wie in Österreich (Niederlande, CDU-Entwurf Hamburg)

Bei Wahlsystemen mit dem österreichischen System der Vorzugsstimme spielt die Personenwahl nur noch eine untergeordnete Rolle. Hier muß ein Kandidat eine bestimme Anzahl von Stimmen erhalten (Relevanzschwelle) um gewählt zu sein. Die Personenstimme dient dabei mehr um Sympathien für einzelne Kandidaten ausdrücken zu können, ohne daß sich dies direkt in der Sitzverteilung auswirkt. Das Niederländische System ist trotz fehlender expliziter Listenstimme vergleichbar. Hier übernimmt die Wahl des Listenersten die Funktion eines Listenkreuzes. Durch die niederländischen Vorzugsstimmen wurden bei der Wahl 2002 genau zwei der 150 Kandidaten ins Parlament gewählt, die aufgrund der Listenreihenfolge nicht gewählt worden wären. Ein ähnliches System wurde in Hamburg eingeführt.

Wenn die Relevanzschwelle niedrig genug ist, wird aus dem Listenkreuz eine Enthaltung für die Personenliste und die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt.


von Martin Fehndrich Letzte Aktualisierung: 25.11.2006