Panaschieren

[Wahlrechtslexikon]

Kommunalwahlen in Bayern 2020: Wahlsystem • Umfangreiche Linkliste • Kumulieren •

Definition

Panaschieren (von frz. panacher – mischen) ist die Möglichkeit bei Personen-Mehrstimmwahlsystemen mit freier Liste seine Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen zu verteilen.

Panaschieren ist ein mögliches Detail der Stimmgebung bei offenen Listen und tritt hier oft mit der Möglichkeit zum Kumulieren auf. Es wurde (neben dem Kumulieren) im geänderten Kommunalwahlgesetz in Hessen sowie im Bürgerschaftswahlgesetz in Hamburg eingeführt und es gibt sie schon seit längerem bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Bayern, den fünf neuen Ländern und Niedersachsen.

Im Wahlsystem von Liechtenstein ist auch Panaschieren (aber nicht Kumulieren!) möglich.

Gefahr

Mit der Möglichkeit des Panaschierens ist eine zusätzliche Quelle für Fehler beim Ausfüllen des Stimmzettels gegeben. Wenn insgesamt zu viele Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen vergeben wurden, besteht keine Heilungsmöglichkeit, um die Stimmabgabe gesetzeskonform zu interpretieren.


von Martin Fehndrich (11.02.2001, letzte Aktualisierung: 19.03.2009, letzte Aktualisierung der Links: 06.03.2016)