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Neues Bundestagswahlrecht: Ausgleichs...

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Martin Dauser
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. September 2017 - 16:59 Uhr:   

Mein Vorschlag zur Vermeiden von übergroßen Bundestagen mit 700 oder mehr Abgeordneten wäre folgender:

1. Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise (damit auch größere Wahlkreise)
2. Die Direktmandate machen nicht mehr 50%, sondern nur noch 40% aller Mandate aus (bezogen auf die Mindestgröße des Parlaments
3. Mit der Zweitstimme können die Wähler eine Person auf der Landesliste einer Partei ankreuzen und somit die Reihenfolge der Kandidaten auf der Landesliste verändern. (wie bei der Landtagswahl).

1. und 2. würde reichen, um die Zahl der Überhangmandate (und die dadurch entstanden Ausgleichsmandate) erheblich zu reduzieren.
Wenn nur 1. und 2. umgesetzt werden, könnte man mir Recht kritisieren, dass damit der Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments reduziert wird. Deswegen habe ich zusätzlich Punkt 3. mit aufgenommen.


Eine einfache Wahlrechtsreform unter Beibehaltung der 50% Direktmandate, die einerseits den Parteien- und Regionalproporz einhält und gleichzeitig die Aufblähung des Bundestags vermeidet, sehe ich nicht.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 25. September 2017 - 17:57 Uhr:   

Grundsätzlich wäre es am sinnvollsten, die Einerwahlkreise mal grundsätzlich zu überdenken, aber dazu wird es nicht kommen. Eine Verkleinerung ließe sich auch ohne Verringerung der Direktmandate bewerkstelligen. Man könnte z. B. überzählige Direktmandate einfach nicht zuteilen (wie 1954 in Bayern mal geschehen) oder einen Mindesstimmenanteil einführen.

Es fällt auf, dass viele Direktmandate mit relativ geringen Stimmenanteilen errungen wurden. Gestern gewannen 27 Bewerber den Wahlkreis mit weniger als 30 % (und nur 13 mit absoluter Mehrheit). In Berlin-Mitte reichten 23,5 %. Die CDU hatte in Sachsen drei Überhänge und ihre drei "schlechtesten" Wahlkreissieger holten 24,5 %, 25,6 % und 26,6 %. Denkbar wäre, überzählige Überhangmandate zu streichen, wenn nicht mindestens ein bestimmter Stimmenanteil erreicht wird. Dann würden nicht mehr mit 25 % gewonnene Wahlkreise den Bundestag aufblähen. Würde man die Grenze bei einem Drittel der Stimmen ansetzen, wäre der Bundestag ohne weitere Änderungen schon 54 Sitze kleiner.
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El Tres
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. September 2017 - 10:05 Uhr:   

Bundesweiter Ausgleich innerhalb der Parteien z.B. mit doppeltem Pukkelsheim für Regionalproporz würde ein Problem schnell lösen. Dann blieben nur die sieben Überhangmandate der CSU, wo man sich fragen kann, ob die ausgeglichen werden müssen (15 war mal die magische Grenze des BVerfG, die nicht überschritten werden sollte).

Schlechte Wahlkreissieger streichen würde beim CSU-Überhang auch nicht helfen. Und es widerspricht natürlich völlig dem Sinn der Direktmandate, nämlich sicher einen Vertreter des Wahlkreises zu haben. Weniger Direktmandate halte ich ebenso für sinnlos, dann kann man sie auch ganz weglassen.

Die Hoffnung bleibt, dass man die Legislaturperiode für eine große Wahlreform nutzt. Die Verlängerung auf fünf Jahre steht ja wohl auch auf der Tagesordnung. Mehrpersonenwahlkreise ab 2026 könnte eine realistische Option sein.
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Boris Borowski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. September 2017 - 12:22 Uhr:   

Nun, im nächsten Bundestag haben wir über 700 Abgeordnete. Da könnte man doch sehr leicht einen weiteren Ausschuss bilden, der sich ausschließlich um eine Wahlrechtsreform kümmert.


-- Bobo
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Florian das Original
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. September 2017 - 14:16 Uhr:   

Kleine Verständnisfrage an die Wahlrecht.de-Betreiber:

Auf der Ergebnis-Seite zur Bundestagswahl (http://www.wahlrecht.de/news/2017/bundestagswahl-2017.html) werden die Überhang- und Ausgleichsmandate getrennt dargestellt.

Ist die Berechnung wirklich richtig?

Sie erscheint mir nicht plausibel.
Wie sollte z.B. die AfD 3 Überhangmandate bekommen? (Sie hat ja insgesamt nur 3 Direktmandate in Sachsen. Dort stehen ihr aber aufgrund der Zweitstimmen sicher mehr als 3 Mandate zu. Überhangmandate kann es für die AfD daher doch gar nicht geben. Oder?)
Ähnlich auch bei den Grünen: Das eine Direktmandat haben sie in Berlin geholt. Auch dort hat für die Grünen aber die Landesliste gezogen. Also auch hier kein Überhangmandat.
Oder auch bei der SPD: Die hat laut Liste 5 Überhangmandate. Mir ist zwar nicht klar, wo die herkommen sollen. Aber wenn es die wirklich gibt, müssten auch diese im betreffenden Bundesland ausgeglichen werden. Das würde dann Ausgleichsmandate für die CDU in diesem Bundesland bedeuten. D.h. die Null Ausgleichsmandate für die CDU passen nicht zusammen mit den 5 Überhangmandaten für die SPD.

Könnte da bitte noch mal jemand drüberschauen?
Vielen Dank.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 26. September 2017 - 17:12 Uhr:   

@Die 3
"Bundesweiter Ausgleich innerhalb der Parteien z.B. mit doppeltem Pukkelsheim für Regionalproporz würde ein Problem schnell lösen. Dann blieben nur die sieben Überhangmandate der CSU, wo man sich fragen kann, ob die ausgeglichen werden müssen (15 war mal die magische Grenze des BVerfG, die nicht überschritten werden sollte)."
Interne Kompensation und doppelter Pukelsheim schließen sich aus. Außerdem hätte auch die CDU 17 Überhangmandate. Es wäre natürlich möglich, die Proporzmandate solange zu erhöhen, bis nur noch 15 Überhangmandate übrig sind. Unwahrscheinlich ist aber, dass die anderen Fraktionen eine Änderung wollen, die ihnen schadet und der Union nutzt.


"Schlechte Wahlkreissieger streichen würde beim CSU-Überhang auch nicht helfen."
Auch die CSU hat Wahlkreise mit bescheidenen Stimmenanteilen, in Nürnberg-Nord z. B. 31,3 % Erststimmen.


"Die Hoffnung bleibt, dass man die Legislaturperiode für eine große Wahlreform nutzt. Die Verlängerung auf fünf Jahre steht ja wohl auch auf der Tagesordnung. Mehrpersonenwahlkreise ab 2026 könnte eine realistische Option sein."
Wird es nicht geben. Union, SPD, FDP und Grüne haben die letzten Jahre Jahre nie irgendein Interesse an einer grundlegenden Änderung gezeigt. Selbst wenn im Koalitionsvertrag etwas zum Thema stehen sollte, ändert sich wahrscheinlich nichts. Rot-Grün in Baden-Württemberg hatte ja eine Reform angekündigt, aus der nichts wurde. Schwarz-Grün will angeblich auch was ändern, bisher sind keine ernsthaften Aktivitäten erkennbar.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 26. September 2017 - 21:23 Uhr:   

@Florian:
Die AfD hatte bei der Mindestsitzermittlung in 11 von 16 Ländern Rundungsglück, meist erhielt sie dort den letzten Sitz. Dadurch kommt sie auf 83 Mindestsitze. Bei einer proportionalen Verteilung von 598 Sitzen käme sie lediglich auf 80 Sitze. Daher hängt sie mit drei Mindestsitzen über. Mit ihren drei Direktmandaten in Sachsen hat das nichts zu tun, das ist nur zufällig der gleiche Wert. Ebenso bei den Grünen.

Natürlich verwenden wir hier eine andere Definition von Überhangmandaten als im alten Wahlrecht, wo nur Direktmandate überhängen konnten. Aber wir haben nun einmal jetzt ein anderes Wahlrecht, und wir halten unsere Definition für die adäquate im Sinne des aktuellen Wahlrechts.

Ein Ausgleich von Überhangmandaten auf Landesebene ist im neuen Wahlrecht nicht vorgesehen.
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Martin Dauser
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 29. September 2017 - 18:15 Uhr:   

@El Tres
"Dann blieben nur die sieben Überhangmandate der CSU, wo man sich fragen kann, ob die ausgeglichen werden müssen (15 war mal die magische Grenze des BVerfG, die nicht überschritten werden sollte)."

Gilt diese "magische Grenze" unabhängig von der Gesamtzahl der Sitze für die Partei ?
Man könnte doch argumentieren, dass 7 Überhangmandate für die 6 Prozent - Partei CSU eine wesentlich stärkere Verzerrung darstellt als 15 Überhangmandate für eine 30%-Partei, zumindest relativ.
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Martial00120
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Oktober 2017 - 15:35 Uhr:   

Was würdet ihr von folgendem Vorschlag halten für ein drittelparitätisches Bundestagswahlrecht?

- Ebene 1: 200 Direktmandate
- Ebene 2: 200 Sitze in Mehrmandatswahlkreisen mit separater Verteilung von Sitzen analog z.B. zu Bayern, da hätten die gegenwärtigen oder ehemaligen Regierungsbezirke die richtige Grössenordnung (oder die kleinen Länder). Eventuell mit Personalisierungskomponente?
Beispiel: Regierungsbezirk Darmstadt hätte 17 Sitze, davon 8 Direkte und 9 Mehrmandatwahlkreissitze.

- Ebene 3: 198 Landeslistensitze wie gehabt mit geschlossener Liste nach Ober- und Unterverteilung inkl. vollem Ausgleich

Die zweite Ebene wäre ein Ausgleich für den Wegfall der Regionalisierungkomponente durch Reduzierung von Direktmandaten. Es würde so die Summe an Regionalisierung etwa gleichbleiben.

Was meint ihr?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Oktober 2017 - 16:44 Uhr:   

Ich würde nicht die Doktrin verfolgen, dass jede Lösung abzulehnen ist, die den Bremer Überhang nicht in den Griff bekommt ... Deine Drei-Ebenen-Lösung birgt aber das Risiko, dass Bremen auf den Ebenen 1 und 2 jeweils zwei Mandate vergibt und zu den beiden SPD-Direktmandaten nun ein Mandat aus dem Mehrmandatswahlkreis hinzukommt, das ebenfalls nicht durch Sitzanspruch gedeckt wäre.
Daher fänd ich 100 Dreierwahlkreise (mit Kummulieren/Panaschieren) sinnvoller, in denen ebenfalls die Viert- und Fünftplatzierten ermittelt werden und bei der Sitzverteilung über die Landesliste bevorzugt werden. Hieße konkret: aus der Landesliste werden zunächst diejenigen gestrichen, die als TOP3-Abschneidende im Wahlkreis ein Direktmandat erhalten haben, dann werden die Kandidat mit Viertplatzierten-Bonus in bisheriger Listenreihenfolge an die Spitze gesetzt, dahinter die Kandidaten mit Fünftplatziertem-Bonus in Listenreihenfolge, dahinter alle übrigen.
Angenommen wir haben eine Landesliste mit 50 Kandidaten und jeder Kandidat hätte im Wahlkreis die Platzierung, die der Einerziffer seines Listenplatzes entspricht (also Platz 32 war im Wahlkreis Zweiter), so wäre die Reihenfolge 4-14-24-34-44-5-15-25-35-45-6-7-8-9-10-16-...
Im Schnitt bestünde ein Bundestag also aus 1/2 Direktgewählten mit garantiertem Sitz, 1/3 aus Listenplatzbonuskandidaten und 1/6 geschlossener Liste. Rundungseffekte können die zweite Gruppe leicht zugunsten der dritten schwächen.
Die Zahl der personalisierten Sitze würde aber auf knapp 500 ansteigen, während die Mehrmandatswahlkreise das Risiko der Aufblähung senken.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. November 2017 - 08:16 Uhr:   

Bezüglich der Zuteilung von Ausgleichsmandaten hätte ich da noch einen weiteren Vorschlag:
Meines Erachtens sollten Ausgleichsmandate (AGM) nur noch länderweise vergeben werden und auch da mit einem Deckel versehen. Mein Vorschlag am Beispiel Bayerns: die CSU hat 46 Direktmandate errungen, nach Zweitstimmen stehen ihr aber nur 39 Sitze zu, macht 7 Überhangmandate (ÜHM). Diese werden nun den anderen Parteien nur in Bayern ausgeglichen, aber lediglich bis zum Erreichen der Deckelung. Diese würde ich bei 15% des eigentlichen Landeskontingents setzen wollen (Orientierung an einer Zahl aus dem BVerfG-Urteil). Das heißt, bei eigentlich 92 bayerischen Mandaten dürften durch ÜHM und AGM nur 13 zusätzliche Mandate vergeben werden. Die Höchstzahl bayerischer Abgeordneter läge also bei 92+13=105. Da die CSU 7 ÜHM erzielt, bleiben noch 6 Mandate übrig, die als AGM an die anderen bayerischen Parteilisten vergeben werden. Das wären letztlich 3 AGM weniger als real heute im Bundestag sitzen. Das würde zwar das bayerische Zweitstimmenergebnis verzerren, aber wir alle sind uns wohl einig, dass ein perfektes Wahlsystem ohne Verzerrungen nicht möglich ist. Schließlich soll der Bundestag ja auch noch arbeitsfähig sein und wenn die großen Parteien durch eine solche Regelung bevorteilt würden, kann das nur gut sein für die Bildung einer stabilen Regierungskoalition.

Der Vorteil meines Systems läge darin, dass durch Überhangmandate in einem Bundesland nicht gleich alle anderen 15 Länder mit Ausgleichsmandaten überhäuft werden und dadurch das Parlament künstlich aufgeplustert wird. Der Proporz zwischen den Ländern wäre zwar gestört, aber das ist er bisher ja auch schon durch unterschiedliche Wahlbeteiligungen. Das bundesweite Zweitstimmenergebnis sollte gar keine Rolle mehr bei der Sitzzuteilung spielen, sondern nur bei der Bewertung der 5%-Hürde. Letztlich wäre der Bundestag eine Zusammenzählung der 16 einzelnen Landesergebnisse.

Was haltet ihr von meinem Vorschlag?
.
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. November 2017 - 12:40 Uhr:   

Nicht so viel, ehrlich gesagt.

In Bayern selbst gibt es bei Landtagswahlen nach Regierungsbezirken getrennte Sitzzuteilungen, allerdings mit Vollausgleich.
Das Landesergebnis ist dort tatsächlich nur zur Bewertung der 5%-Hürde maßgeblich.

Dass es ein Verfassungsgerichtsurteil geben sollte, welches eine Höchstzahl von 15% gegenüber der Ausgangsgröße vorschreibt, ist mir völlig neu. Wo steht das denn?
Weder hier http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/20080703.htm
noch hier http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
finde ich dazu eine Aussage.
Wilko Zicht und Martin Fehndrich, wissen Sie da mehr dazu?
Der aktuelle Bundestag wäre dann jedenfalls rechtswidrig groß, weil er allerhöchstens 688 Abgeordnete umfassen dürfte.

"Schließlich soll der Bundestag ja auch noch arbeitsfähig sein und wenn die großen Parteien durch eine solche Regelung bevorteilt würden, kann das nur gut sein für die Bildung einer stabilen Regierungskoalition."
Das spanische Wahlsystem begünstigt die großen Parteien. Genützt hat es dort nichts. Ebenso verhält es sich beispielsweise in Tschechien.

"...aber wir alle sind uns wohl einig, dass ein perfektes Wahlsystem ohne Verzerrungen nicht möglich ist."
Oh doch! Diese Aussage ist grundfalsch! Seit Jahren diskutieren wir hier genau solche Wahlsysteme und wissen, dass sie möglich sind.
Sie sind hier auf der Website hinreichend vorgestellt bzw. verlinkt.

Bitte schön!
Beitrag von Martin Fehndrich vom 9.10.2013: http://www.wahlrecht.de/news/2013/2013100901.html
Vor allem die letzte vier Absätze sind lesenswert.

Sitzminimierung durch Zusatzstimmen nach Martin Fehndrich: http://www.wahlrecht.de/verfahren/minimierung.html

Ausgliederungsverfahren: http://www.wahlrecht.de/verfahren/ausgliederung.html

Direktmandatsorientierte Proporzanpassung: opus.bibliothek.uni-augsburg.de/volltexte/2011/1852/pdf/mpreprint_11_021.pdf

Interne Verrechnung von Überhangmandaten (seinerzeit Vorschlag der Grünen):
http://ulrichwiesner.de/stimmgewicht/#InterneVerrechnung

Ausgleich nur externer Überhangmandate (war Vorschlag der Linken).

Die direktmandatsorientierte Proporzanpassung und der Vorschlag der Linken hätten einen ähnlich großen Bundestag herbeigeführt.
Die anderen Modelle liegen schon lange auf dem Tisch, sind in Bezug auf den Parteienproporz gerecht und bislang nur am politischen Willen der Entscheidungsträger gescheitert.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. November 2017 - 14:15 Uhr:   

@Nikolaus Krause

Danke für die Reaktion. Mein Vorschlag beruht anders als die von Ihnen angeführten Berechnungsmethoden wohl einfach nur auf einem anderen Ansatz. Vielleicht können wir uns ja wenigstens in dem Punkt einigen, dass es kein personalisiertes Verhältniswahlsystem gibt, dass alle folgenden Ansprüche erfüllt:
- bundesweiter Parteienproporz nach Zweitstimmen
- jeweils landesbezogener Parteienproporz nach Zweitstimmen
- bundesweiter Länderproporz nach (zu berücksichtigenden) Einwohnerzahlen
- konsequente Verhinderung des negativen Stimmgewichts
- konsequente Verhinderung einer Aufblähung des Parlaments
- Nachvollziehbarkeit der Sitzzuteilung für Nichtmathematiker

Keines der von Ihnen aufgeführten Wahlsysteme erfüllt alle diese Bedingungen, meines auch nicht. Man muss nur wissen, was einem wichtiger ist.

Wenn ich mich mal weit aus dem Fenster lehnen darf: ich würde das personalisierte Verhältniswahlrecht am liebsten abgeschafft sehen. Meine Präferenz liegt ganz klar bei einem Grabenwahlsystem, bei dem ein Drittel des Bundestags über Direktmandate vergeben wird (am besten natürlich mit absoluter Mehrheit, also ggf. mit Stichwahlen) und die anderen zwei Drittel über Parteilisten nach Länderzweitstimmen. Aber das ist in Deutschland leider nicht mehrheitsfähig..
.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. November 2017 - 15:48 Uhr:   

Lieber Andreas,
der optimale Länderproporz wäre eine Gewichtung nach Wählern pro Bundesland. Er wird durch unterschiedliche Wahlbeteiligungen nicht verzerrt.

Die Verzerrung durch Überhangmandate wird durch AGM derzeit nicht geheilt, aber auf die ÜHM eingedämmt. Dein Vorschlag will die Verzerrung dagegen auf die Ausgleichsparteien ausweiten.
Und für die Ausgleichsparteien werden Stimmen dort wertvoller, wo andere Parteien überhängen. Ein zweifelhafter Mechanismus.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. November 2017 - 17:13 Uhr:   

@Jan

Nach deiner Vorstellung eines optimalen Länderproporzes nach Wählern sähe das Ergebnis also folgendermaßen aus:
- Land A und B haben beide jeweils 5 Mio Wahlberechtigte
- in Land A liegt die Wahlbeteiligung bei 70%, also 3,5 Mio Wähler
- in Land B gehen nur 35% zur Wahl, also 1,75 Mio Wähler
- Land A sendet folglich doppelt so viele Abgeordnete in den Bundestag wie Land B

Wenn ich das so richtig interpretiert habe, möchte ich sagen, dass ich das nicht erstrebenswert finde. Dadurch würden Länder für geringe Wahlbeteiligung bestraft.

Ich bin stattdessen dafür, es analog zur Wahl des Europaparlaments zu handhaben: da steht von vornherein fest, wieviele Abgeordnete aus jedem EU-Mitgliedsland entsendet werden. Und selbst wenn in Deutschland nur zehn Leute zur Wahl gingen, würde Deutschland trotzdem seine kompletten 96 Abgeordneten hinschicken.

Deutschland ist nun mal ein föderalistisch aufgebauter Staat. Unsere 16 Länder sind teilsouveräne Staaten, die ihre Volksvertreter in das gemeinsame Bundesparlament entsenden. Nicht umsonst gibt es pro Partei 16 Landeslisten statt nur einer Bundesliste.
.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. November 2017 - 18:29 Uhr:   

Heißt das dann auch die Sperrklausel wird nicht bundesweit betrachtet, sondern gesondert für jedes Land? FREIE WÄHLER wären z.B. sicher damit einverstanden.

Und ist es nicht nachvollziehbar und gerechtfertigt, wenn die Wahlbeteiligung eine Rolle spielen soll? Man kann das ja auch als "Belohnung" für jene sehen, die zur Wahl gehen.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. November 2017 - 21:36 Uhr:   

@Andreas
Doppelt soviele Wähler werden von doppelt sovielen Abgeordneten repräsentiert ... das nennt man auch Fairness.
Die Ländervertretung gibt es übrigens auch: sie nennt sich Bundesrat.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Mittwoch, 22. November 2017 - 23:09 Uhr:   

@Andreas Taeger
Ich versteh noch nicht ganz, was die Idee dahinter sein soll, auf zu viele bayrische Sitze mit noch mehr Sitzen für Bayern zu reagieren.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. November 2017 - 07:23 Uhr:   

@ Werner Fischer
Die Sperrklausel würde ich weiterhin bundesweit gelten lassen genauso wie die Grundmandatsklausel. Das soll sicherstellen, dass nur bundesweit relevante bzw. regional stark verankerte Parteien im Bundestag sitzen.
Eine "Belohnung" für hohe Wahlbeteiligung sehe ich kritisch. Da halte ich es eher mit einer "Bestrafung" für alle Nichtwähler - dass diese nämlich mit dem Wahlergebnis leben müssen, für das andere (Wähler) gesorgt haben.
Eine gänzlich andere Möglichkeit wäre natürlich die Einführung der Wahlpflicht, aber das ist ein Thema, dass hier nicht weiter vertieft werden soll.

@ Jan W.
Ich verweise nochmals auf mein Beispiel des Europaparlaments. Auch wenn bei einer Wahl absolut mehr Franzosen zur Wahl gehen würden als Deutsche, entsendet Deutschland trotzdem mehr Parlamentarier nach Straßburg. Und das finde ich auch gerecht. Sie nicht?
Der Bundesrat vertritt meines Erachtens eben nicht die Wählerschaft eines jeden Landes, sondern ist lediglich die Abordnung der 16 Landesregierungen. Die Länder-Oppositionsstimmen tauchen dort nicht auf.

@Martin Fehndrich
Die Idee war, ein Zuviel an CSU-Sitzen den anderen bayerischen Parteien auszugleichen, damit das bayerische Zweitstimmenergebnis passt, auch wenn dies auf Kosten des Länderproporzes geht.
Eine andere Variante wäre es, dass die CSU ihre 46 Direktmandate erhält sowie ansonsten aus der Zweitstimmenverwertung herausgenommen wird und die übrigen 46 Listenmandate proportional an die anderen Parteien verteilt werden. Dann bleibt es bei den 92 bayerischen Sitzen (gut für den Haushalt und den Länderproporz), aber das Zweitstimmenresultat Bayerns wird dann nicht mehr exakt abgebildet (schlecht für den bayerischen Parteienproporz).
Sie sehen, man muss sich nur entscheiden, welche Kriterien man für wichtiger hält als andere. Man kann nicht alle einhalten.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. November 2017 - 21:24 Uhr:   

@Andreas Traeger
Ich versteh nicht, was für einen Wert ein isolierter bayerischer Parteienproporz im Bundestag darstellen soll.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 24. November 2017 - 07:18 Uhr:   

@Martin Fehndrich
Den selben Wert wie ein isolierter deutscher Parteienproporz im Europaparlament. Da wird doch auch nicht das gesamteuropäische Ergebnis z.B. der Europäischen Volkspartei EVP als Grundlage genommen, um die Sitzzahl der EVP-Fraktion zu ermitteln, sondern die EVP-Fraktion ist lediglich die Summe der einzelnen nationalen Ergebnisse der konservativen Parteien. Wie gesagt, ich sehe den Bundestag als Zusammenschluss der 16 Länderergebnisse, das bundesweite Zweitstimmenergebnis sollte eigentlich gar keine Rolle spielen (außer im Bezug auf die 5%-Hürde).

Aber Gegenfrage: Wie sähe denn Ihr Vorschlag aus, wie aus den jüngsten Wahlergebnissen eine Sitzzuteilung erfolgen sollte? Und wie sähen dann bei Ihnen die Fraktionsstärken aus?
.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 24. November 2017 - 16:01 Uhr:   

@Andreas Taeger
Es gäbe weder garantierten Proporz in Bayern noch bundesweiten Parteienproporz und auch keinen Proporz zwischen den Ländern.

Alternativen zum derzeitigen Zuteilungsverfahren gibt es unendliche viele, da kann man sich Sinnvolleres ausdenken.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 24. November 2017 - 16:20 Uhr:   

@Andreas
Das EP folgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung dem Entsendeprinzip, während der Bundestag ein gesamtdeutsches Parlament ist.
Ein Europawahlkampf besteht aus 28 separaten Wahlkämpfen - die politische Debatte findet innerhalb der jeweiligen Länder statt. Umgekehrt ist in Deutschland die jeweilige Bundesländernote im Wahlkampf kaum wahrnehmbar.

Dementsprechend gehen auch fast immer die Gewinne/Verlust von Landesparteien bei der BTW in dieselbe Richtung, während Schwesterparteien bei der EPW sich nach nationalen Stimmungen richten.

Außerdem löst Dein Modell das eigentlich Problem nicht.
Das Problem sind die 299 Einerwahlkreise.

Ich bleibe bei meiner seit längerem favorisierten Idee, diese durch 100 Wahlkreise zu ersetzen, die nach dem Mechanismus Schweizer 3-Sitz-Kantone bei der dortigen Nationalratswahl funktionieren. Dieselben Kreuze auf den Wahlzetteln würden zeitgleich die jetzige Funktion der Zweitstimme (Verhältniswahlrecht mit Parteienober- und Länderunterverteilung) erfüllen.
Die Summe der Direktmandatsergebnisse je Bundesland würden entscheidend besser in die Sitzansprüche der Landesparteien passen.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 25. November 2017 - 12:23 Uhr:   

@Andreas Traeger
Im Europäischen Parlament gibt es feste Länderkontingente. Keine Möglichkeit das Zuviel einer Partei mit einem Mehr bei einer anderen auszugleichen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß eine solche Regelung in den anderen Ländern auf Begeisterung stoßen würde.
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Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 27. November 2017 - 07:14 Uhr:   

@Thomas Frings
Wenn Ihre Vorstellung eines Zuteilungsverfahrens weder bundesweiten noch länderweisen Parteienproporz und auch keinen Länderproporz beinhaltet, was ist denn dann überhaupt Ihre Leitmaxime? Ein möglichst kompliziertes Verfahren?
Aber mal Sarkasmus beiseite: Ich hatte mal weiter oben einige Randbedingungen aufgezählt, welche meines Erachtens bei der Beurteilung eines Wahlsystems entscheidend sind. Welche dieser Parameter sehen Sie als wichtig an? Um ehrlich zu sein, ich finde es am wichtigsten, dass der Bundestag möglichst klein bleibt, es kein negatives Stimmgewicht gibt und die Sitzzuteilung auch für Nichtmathematiker nachvollziehbar ist.

@Jan W.
Das mit dem Entsendeprinzip des EP sehe ich eben auch beim Bundestag so, aber da müssen wir ja nicht einer Meinung sein. Dass der Wahlkampf auch auf Europaebene immer transnationaler wird, hat man bei der letzten EP-Wahl aber durchaus schon bemerken können und das geht auch in die richtige Richtung. Ich erhoffe mir in naher Zukunft, dass auf dem Wahlzettel bald EVP, SPE etc. steht statt CDU, SPD etc.
Ihrem Vorschlag von 3-Sitz-Wahlkreisen stehe ich skeptisch gegenüber. Es gibt genügend viele Berechnungsbeispiele, dass bei solchen Konstellationen häufig nicht die Mehrheitsmeinung der Wähler zum tragen kommt, insbesondere wenn ein politisches Lager auf mehrere Parteien aufgesplittet ist, während das andere Lager aus nur einer Partei besteht. Ich halte es da eher mit den jetzigen Direktmandaten, für die ich allerdings die absolute Mehrheit verlangen würde (also mit Stichwahlen).

@Martin Fehndrich
Das sehe ich genauso. Oder habe ich etwas gegenteiliges behauptet? Im EP gibt es zum Glück keine ÜHM und AGM. Das wünschte ich mir ja auch für den Bundestag. Aber solange es beim personalisierten Verhältniswahlrecht in Deutschland bleibt, müssen wir uns mit diesem Problem herumschlagen. Deshalb wie gesagt meine Alternative: Grabenwahlsystem! Aber das gehört nicht in diesen Thread.
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 27. November 2017 - 11:14 Uhr:   

Zu den Randbedingungen von Herrn Taeger:
Manche können unterschiedlich bewertet und gewichtet werden, andere nicht.
Landesweiten Proporz nach Zweitstimmen halte ich für weniger wichtig. Gründe dafür folgen im nächsten Absatz.
Den Bundestag nicht aufblähen zu lassen, gebietet die Vernunft.
Bundesweiter Parteienproporz ist wünschenswert.
Die überhängenden Parteien haben logischerweise ein großes Interesse daran, ihre Direktmandate zugeteilt zu bekommen und dafür auch keine Listenmandate in anderen Ländern zu opfern. Die nicht überhängenden Parteien haben dieses Interesse nicht unbedingt.
Nur eine Komponente ist nicht mehr diskutabel und entzieht sich daher der Möglichkeit zur Gewichtung: Das Bundesverfassungsgericht hat Negatives Stimmgewicht als Verletzung der Wahlgleichheit und somit verfassungswidrig eingeordnet. Dem Gesetzgeber ist aufgegeben, ein Wahlrecht ohne NSG zu erstellen.

Zum Entsendeprinzip: Der Bundestag soll die Vertretung DES DEUTSCHEN VOLKES und nicht von 16 Bundesländern sein! Für jene gibt es die Landtage und den Bundesrat. Von daher verbietet sich m.E. die Betrachtung der Sache mittels Entsendeprinzip und rein länderweisem Ausgleich. Und länderinterner Parteienproporz ist damit auch kein vordringliches Kriterium.

Und dann verstehe ich nicht, warum bei Dreierwahlkreisen die Mehrheitsmeinung der Wähler nicht zum Tragen kommen sollte. Wäre das denn bei Einerwahlkreisen mehr garantiert?
Und mal nebenbei zur Aufspaltung in politische Lager etc.: Bei den Nationalratswahlen in der Schweiz sind Listenverbindungen möglich. Politische Lager schließen sich also zu Zählgemeinschaften zusammen. Genug Raum zur Abbildung der Mehrheitsmeinung.
Wenn nun, wie Jan W. vorschlägt, die reichliche Hälfte der Sitze über Dreierwahlkreise zu vergeben, dann wäre ja 1. der Proporz durch die Auffüllung mit den weiteren 298 Listenmandaten gegeben und 2. gäbe es viel weniger direktmandatsbedingten Überhang mit Erfordernis zum Ausgleich.
Von daher aus meiner Sicht ein diskutabler Vorschlag.

Ich sehe es wie Jan W.: Das Problem sind die 299 Einerwahlkreise. Diese sind regelrechte Pfründe für die Union und verursachen Verzerrung bzw. Aufblähung. Sie werden unserer politischen Realität immer weniger gerecht.
Eins muß man sich ja immer wieder klarmachen: Die Überhangmandate entstehen nicht, weil die siegreichen Kandidaten so toll sind, sondern weil deren Partei zu wenige der für die Sitzverteilung maßgeblichen Zweitstimmen bekommen hat.

Im Ergebnis bin ich auch für Mehrpersonenwahlkreise. Das Wahlgebiet Bundesrepublik Deutschland könnte unterteilt werden in 16 Landeswahlkreise, die größeren Länder in Regionalwahlkreise entsprechend der NUTS-2-Regionen. Es gäbe dann 38 solcher Wahlkreise. Die Wähler könnten 3 Stimmen haben und Kandidaten ankreuzen, bis zu 3x, oder auch ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilen.
Man könnte dann, ähnlich wie in Schweden und Dänemark, den Regionalwahlkreisen ein festes Sitzkontingent garantieren und diese Sitze nach Verhältniswahlrecht zuteilen (z.B. 60% der Sitze), weitere Sitze auf Länderebene berechnen (so daß dort z.B. 80% der Sitze verteilt sind) und auf Bundesebene 598 Sitze Parteisitze oberverteilen und dann auf die Länder und Regionalwahlkreise unterverteilen.
Alternativ dazu könnte man auch die 598 Mandate nach doppeltem Pukelsheim auf Länder und und dann Regionalwahlkreise verteilen.
Für eine weitere Regionalisierung müßten die entsprechenden kandidaten dann im Wahlkampf werben
(Philipp Amthor - für Greifswald in den Bundestag; Niels Annen, eine starke Stimme für Altona; Johannes Steiniger - unser Pfäzer für Berlin....).
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 27. November 2017 - 15:01 Uhr:   

@Andreas Traeger
Die Dreierwahlkreise würden intern nach einem Verhältniswahlsystem funktionieren. Da ich eine klare Rangfolge für einen Nachfolger der Grundmandatsklausel benötige, würde ich an dieser Stelle d'Hondt bevorzugen.

Ich habe natürlich keine neue Wahlkreiskarte, daher kann ich nur Bestandswahlkreise als Beispiele heranziehen: ein Wahlkreis wie Stuttgart I würde etwa Mandate in den Farben schwarz, grün, gelb erzeugen.
Drei Wahlkreise auf der schwäbischen Alb (bisher schwarz) würden fusioniert wohl 2x schwarz und 1x rot oder grün ergeben. Drei Wahlkreise im Ruhrgebiet (bisher rot) würden wohl fusioniert stattdessen rot-schwarz-rot ergeben. In Bayern würde das Kippen weniger Direktmandate in kreisfreien Städten den CSU-Überhang schon ausgleichen.
Bremen ist ein Restproblem: hier gibt es nur zwei Wahlkreise, die traditionell an die SPD gehen, welche aber oft nach Länderunterverteilung nur 1 Mandat verdient. Auch hier entstünde ein Dreierwahlkreis mit dem Ergebnis rot-schwarz-umkämpft(rot-rot-grün).
Die Masse der Überhangmandate würde aber erfolgreich bekämpft. Die SPD würde ländlicher, die Union großstädtischer - beide verlören ihre bisherige interne Regionalverzerrung.

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