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Archiv bis 28. Juni 2016

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Neues Bundestagswahlrecht: Ausgleichsmandate » Archiv bis 28. Juni 2016 « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Februar 2016 - 15:30 Uhr:   

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Nikolaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. April 2016 - 23:25 Uhr:   

Heute hat Lammert ja einen weiteren Reformvorschlag vorgestellt. Er will die Sitzverteilung auf die Parteien im zweiten (entscheidenden) Rechenschritt bei 630 deckeln. Sind bei dieser Sitzzahl immer noch Überhangmandate übrig, sollen diese den betreffenden Parteien ohne weiteren Ausgleich verbleiben.
Nun stellt sich die Frage, was damit genau gemeint ist.
In §6 Abs. 6 sind folgende Sätze neu eingefügt:
"In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Satz 1 ermittelte Zahl übersteigen. In einem solchen Falle erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl; eine erneute Berechnung nach Satz 1 findet nicht statt."
In besagtem Satz 1 heißt es:
" Die nach Absatz 5 Satz 1 zu vergebenden Sitze werden in jedem Fall bundesweit nach der Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen in dem in Absatz 2 Satz 2 bis 7 beschriebenen Berechnungsverfahren auf die nach Absatz 3 zu berücksichtigenden Parteien verteilt."
Es geht also um die Oberzuteilung an die Parteien.
Die Unterzuteilung auf die Landeslisten ist erst in Satz 2 geregelt.

Daher entnehme ich Lammerts Vorschlag Folgendes: Ergibt sich im ersten Rechenschritt Überhang, werden Ausgleichsmandate verteilt bis zur Hausgröße 630. Mit verbleibendem Überhang ist nur EXTERNER Überhang gemeint. INTERNE Überhangmandate werden parteiintern kompensiert.
Bei der gegenwärtigen Umfragenlage ist damit zu rechnen, dass es neben der CSU auch bei der CDU zu externem Überhang kommt. Dann zieht bei der CDU also keine Landesliste. Bochum wird wahrscheinlich rot bleiben. Somit bringt Lammert mit seinem Vorschlag seine eigene Wiederwahl in Gefahr.

Die angeführten Argumente für die Vorschläge finde ich falsch und teilweise lächerlich.
"Die Wähler wissen also bei der Stimmabgabe nicht, über wie viele Mandate sie entscheiden."
Das wussten sie auch bei keiner Bundestagswahl vor 2013, denn die Zahl anfallender Überhangmandate war nicht absehbar. Auch bei 14 von16 detuschen Landtagen wissen die Wähler das nicht. Und auch bei Lammerts Vorschlag ist die Zahl eventueller externer Überhangmandate nicht vorhersehbar.

"Der föderale und der Zweitstimmenproporz sollen sichergestellt werden, soweit das ohne eine übermäßige Ausdehnung des Bundestages möglich ist."
Den föderalen Prporz finde ich persönlich nachrangig. aber wer damit argumentiert, sollte wissen, dass der föderale Proporz durch jeden direktmandatsbedingten Überhang verzerrt wird. Verrechnet man diesen dann noch mit anderen Landeslisten, verschärft man diese Verzerrung noch weiter.

Gleicht man Überhangmandate nicht vollständig aus, ist natürlich auch der Parteienproporz nicht mehr sichergestellt. Genau das ist aber der große Vorteil des aktuellen Wahlsystems: der parteiliche Proporz ist garantiert.

Mein Facit: Das Ziel, eine Aufblähung zu verhindern, ist löblich. Die Argumente, die für den konkreten Vorschlag angeführt werden, passen hingegen überhaupt nicht.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. April 2016 - 23:39 Uhr:   

Ich interpretiere Lammerts Gesetzestext genauso wie Nikolaus. Allerdings wäre ich mir nicht sicher, ob er wirklich so gemeint ist. Die Berechnungen des Bundeswahlleiters passen jedenfalls nicht zu der von Lammert vorgeschlagenen Ergänzung des Bundeswahlgesetzes, da die berechnungen davon ausgehen, dass es sich bei den nach § 6 Absatz 2 den Landeslisten zugeordneten Sitzzahlen um garantierte Mindestsitzzahlen handelt. Das ist aber ja weder nach dem bisherigen Wahlrecht noch nach Lammerts (Gesetzes-)Vorschlag der Fall.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2016 - 00:13 Uhr:   

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Nikolaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2016 - 11:12 Uhr:   

"Garantierten Proporz gibts auch bisher nicht."
Doch, jedenfalls in Bezug auf die Parteien. Da wird ja im aktuellen Wahlrecht so lange ausgeglichen, bis Selbiger hergestellt ist.

"Die Berechnungen des Bundeswahlleiters passen jedenfalls nicht zu der von Lammert vorgeschlagenen Ergänzung des Bundeswahlgesetzes, da die berechnungen davon ausgehen, dass es sich bei den nach § 6 Absatz 2 den Landeslisten zugeordneten Sitzzahlen um garantierte Mindestsitzzahlen handelt. Das ist aber ja weder nach dem bisherigen Wahlrecht noch nach Lammerts (Gesetzes-)Vorschlag der Fall."
Doch, klar. Absatz 5 Satz 1 besagt das. Und so wurde ja 2013 bei der Sitzverteilung auch verfahren.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2016 - 11:31 Uhr:   

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Nikolaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2016 - 12:22 Uhr:   

Ich hatte mich auf die bundesweit ermittelten Mindestsitze bezogen. Aber die hatte Wilko Zicht nicht gemeint. Ich verstehe.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2016 - 17:39 Uhr:   

Es steht zu befürchten, dass Lammert selbst nicht ganz durchschaut. Wenn man interne Kompensation will, sind die Sitzkontingente für die Länder jedenfalls völlig sinnlos und sollten weg. Damit wäre die Sitzverteilung auch wesentlich einfacher und verständlicher.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2016 - 18:02 Uhr:   

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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2016 - 23:20 Uhr:   

@Nikolaus: Genau, garantiert ist den Parteien bisher nur die Summe der den Landeslisten zugeordneten Sitze auf Bundesebene, garantierte Mindestsitzzahlen für die einzelnen Landeslisten gibt es aber nicht.
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Nikolaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2016 - 08:39 Uhr:   

@Wilko Zicht: Aber für 2009 würde das doch bedeuten, dass der CDU als Summe der den Landeslisten zugeordneten Sitze auf Bundesebene 195 Sitze garantiert sind!
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2016 - 08:47 Uhr:   

Nach aktuell geltendem Wahlrecht, ja. Nach dem Lammert-Vorschlag aber nicht, weil die Sitzzahl gekappt wird, ehe für die CDU 195 Sitze erreicht sind.

Warum der Bundeswahlleiter das Lammert-Modell "falsch" berechnet, ist mir noch unklar. Meine erste Vermutung, dass die nach Absatz zugeordneten Sitzzahlen den Landeslisten fälschlicherweise garantiert werden, kann nicht stimmen. Denn bei der Berechnung zur Bundestagswahl 2013 verliert die SPD weiterhin ihren 23. Sitz in Bayern. Ich kann nur mutmaßen, aber ich denke, dass der Bundeswahlleiter die Berechnungen gar nicht anhand des nun von Lammert vorgelegten Gesetzentwurfs vorgenommen haben wird, sondern aufgrund von davon abweichenden Maßgaben des Bundesinnenministeriums.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2016 - 10:27 Uhr:   

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2016 - 11:08 Uhr:   

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 15. April 2016 - 11:13 Uhr:   

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Nikolaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Juni 2016 - 14:09 Uhr:   

Jede Lösung, die unausgeglichenen Überhang ermöglicht, vergrößert auch wieder die Möglichkeit van Negativem Stimmgewicht. Sehe ich das richtig?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Juni 2016 - 15:17 Uhr:   

Nein, ganz im Gegenteil. Fast jede Lösung, die Überhang ausgleicht, produziert dadurch negatives Stimmengewicht. Im alten Bundeswahlgesetz war es letztlich auch nur der rudimentäre implizite Ausgleich über die Listenverbindungen. Um negatives Stimmengewicht komplett loszuwerden, muss man auf jede Form von Verhältniswahlbestandteilen verzichten (oder die Parteienzahl auf 2 limitieren).
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Nikolaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Juni 2016 - 20:22 Uhr:   

Das kann nicht stimmen!
Sie haben selbst am 24. Februar gegenüber Martial00120 das Pukelsheim-Modell als die "wahrscheinlich die ernsthafteste proportionale Lösung ohne negatives Stimmengewicht" bezeichnet!
Und Sie haben am gleichen Tag noch geschrieben: "Unvollständiger Ausgleich produziert eh zwangsläufig zusätzliches negatives Stimmengewicht".
Meine Frage von vorhin war überflüssig, ich hätte nur selbst weiter oben lesen müssen.

Laut Ulrich Wiesner sind die ausgleichsbasierten Verfahren
Direktmandatsorientierte Proprozanpassung
http://ulrichwiesner.de/stimmgewicht/index.html#Proporzanpassung ,
Minimierung nach Fehndrich http://ulrichwiesner.de/stimmgewicht/index.html#MinimierungA
und Ausgliederung nach Fehndrich http://ulrichwiesner.de/stimmgewicht/index.html#Ausgliederung
frei von Negativem Stimmgewicht.
Siehe auch die Meldung hier: http://www.wahlrecht.de/news/2013/2013100901.html
Auch der Enwurf der Linken von 2011 und 12 war frei von Negativem Stimmgewicht. Ist ja der direktmandatsorientierten Proporzanpassung auch sehr ähnlich.

Worauf ich hinauswill, ist, dass sich ein Zuteilungsverfahren verbietet, das wieder mehr Negatives Stimmgewicht ermöglicht, als das Jetzige. Daher fällt jede Lösung mit unausgegleichenem Überhang eigentlich aus. Also auch der Vorschlag von Lammert bzw. die Beispielrechnung des Bundeswahlleiters.
Man könnte aber Lammerts Vorschlag insofern aufgreifen, dass man die Verteilung der Proporzmandate bei 630 stoppt und dann internen Überhang kompensiert sowie bei evtl. externem Überhang die entsprechenden Direktmandate nicht zuteilt (sofern in den betreffenden Wahlkreisen andere Bewerber über die Landesliste gewählt werden).
Das wäre der Entwurf der Grünen von 2011 light.
Die unangenehmen Effekte für die Union ("Steinbruch"-Landeslisten und Streichung von Direktmandaten) wären dann nicht beseitigt, aber durch die Erhöhung auf 630 etwas abgemildert.
Das wird die Union nicht mitmachen wollen, aber es wäre die einzige verfassungsfeste Lösung mit Verhältniswahlrecht und dem jetzigen System mit 299 Einerwahlkreisen, die die Hausgröße auf 630 begrenzt.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Juni 2016 - 20:34 Uhr:   

"Worauf ich hinauswill, ist, dass sich ein Zuteilungsverfahren verbietet, das wieder mehr Negatives Stimmgewicht ermöglicht, als das Jetzige. Daher fällt jede Lösung mit unausgegleichenem Überhang eigentlich aus."
Das ist falsch. Bei unausgeglichenen externen Überhangmandaten gibt es kein negatives Stimmgewicht. Frei von negativem Stimmgewicht war beispielsweise das Wahlverfahren für die ersten beiden Bundestagswahlen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Juni 2016 - 22:14 Uhr:   

Kommt halt drauf an, welches negative Stimmengewicht. Im üblichen engeren Sinn also absolute Sitzgewinne einer Partei, wenn man nichts tut, außer Zweitstimmen für eine ihrer Landeslisten ungültig zu machen, oder umgekehrt. In dem Sinn haben Pukelsheim, Linke und Grüne kein negatives Stimmengewicht. Das ist aber nicht alles, was das Bundesverfassungsgericht erschlagen hat, und insbesondere ist damit nicht das erfassbar, was das Bundeswahlgesetz von 2011 gehabt hat.

In dem Sinn ist auch eine Deckelung unproblematisch, wenn man keinen sonstigen Mist baut (und erstmal vorhandenen beseitigt). Wenn der Überhang erstmal externalisiert ist, ist es auch egal, ob man intern oder extern kompensiert, ihn bestehen lässt, nichtzuteilt oder mindestausgleicht. Die Externalisierung geht nicht nur mit vollständiger interner Kompensation, sondern auch mit Pukelsheim oder vergleichbaren Methoden, die virtuellen externen Überhang schaffen. (Natürlich immer das perverse System mit wertloser Erststimme vorausgesetzt.)

Ist aber völlig egal, weil das negative Stimmengewicht eh keinen Arsch mehr interessiert. Und wenn es wahlrecht.de wieder nicht gefällt, lassen sie sich eh nach Belieben was Neues einfallen, bis sie alles restlos zerstört haben. Da hilft nur Erschießen (oder was Vergleichbares).

Verfassungsfest ist vollständige interne Kompensation im Übrigen sicher nicht.

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