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07.12.2009, Nachtrag: 18.05.2010
Nach den Kommunalwahlen am 30. August 2009 in Nordrhein-Westfalen wurde wegen der Berechnung von Ausgleichsmandaten erwartungsgemäß eine Reihe von Einsprüchen eingelegt. Streitpunkt ist dabei die Frage, ob beim Auftreten von Überhang- und Ausgleichsmandaten Parteien oder Wählergruppen einen Ausgleichssitz auch dann erhalten können, wenn dies ihr erster und einziger Sitz wäre. Betroffen sind – soweit uns bekannt – die Städte Aachen, Dortmund, Erkrath und Erkelenz (zum Hintergrund siehe unsere Meldung vom 1. September 2009 – Falsche Sitzverteilungen bei Kommunalwahlen in NRW). In allen vier Gemeinden gibt es Einsprüche. Bisher wurde ein Einspruch in Erkrath vom dortigen Rat auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses am 24. November 2009 zurückgewiesen (siehe auch den aktuellen Stand der Verfahren).
Es steht zu befürchten, dass sich nach Erkrath auch die anderen Wahlprüfungsausschüsse auf das NRW-Innenministerium berufen werden, das seinen Standpunkt in einem Schreiben vom 24. September 2009 an den Landtag (Vorlage 14/2852) dargelegt hatte. Mit eigenwilligen Interpretationen bis hin zu mathematisch falschen Aussagen wird darin versucht darzustellen, warum Parteien nach der Rechtslage keinen Ausgleichssitz als ersten Sitz erhalten dürfen. Es wird dabei:
Näheres hierzu in unserer Analyse des Briefs des NRW-Innenministeriums vom 24. September 2009.
Neben der Zurückweisung des Einspruchs in Erkrath durch den Rat am 24. November 2009 stehen in den anderen, von der umstrittenen Ausgleichsmandatsberechnung betroffenen Gemeinden die Entscheidungen noch aus. Wahlprüfungsausschuss und Stadtrat tagen und empfehlen bzw. entscheiden dazu jeweils in öffentlicher Sitzung. Allerdings ist in Dortmund mit starkem Andrang zu rechnen.
Termine der Sitzungen von Wahlprüfungsausschuss/Rat sowie Aktenzeichen der Sitzungsvorlage der Verwaltung:
Die Klagen zur Prüfung der Kommunalwahlen in Aachen und Erkelenz werden am Donnerstag, den 20. Mai 2010, um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Aachen verhandelt.