Überhänger ohne Nachrücker

[Wahlrechtslexikon]

Nachrücker-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

In seinem Beschluss vom 26. Februar 1998 – 2 BvC 28/96 – (BVerfGE 97, 317) hat das Bundesverfassungsgericht (Meldung vom 8. April 1998) das Nachrücken eines Abgeordneten in ein nichtausgeglichenes Überhangmandat ausgeschlossen.

Folgende Abgeordnete sind aufgrund dieses Beschlusses bisher aus einem Parlament ausgeschieden, ohne dass ihr Mandat durch einen Nachrücker besetzt wurde.

14. Bundestag

15. Bundestag

16. Bundestag

Landtag Brandenburg

Landtag Sachsen-Anhalt

Lage noch unklar, siehe dazu:


von Martin Fehndrich und Wilko Zicht (26.04.2004, letzte Aktualisierung: 25.02.2008)