Taktische Wahl |
[Wahlrechtslexikon] |
Im Gegensatz zum aufrichtigen Wählen wird beim taktischen Wählen versucht, durch die Wahl eines weniger bevorzugten Wahlvorschlages und der Nichtwahl des eigentlich bevorzugten Wahlvorschlages den Erfolgswert der Stimme(n) bei einer Wahl zu erhöhen.
Gerade eine Sperrklausel stellt den Wähler vor das Dilemma:
Ähnlich oder noch nachteiliger kann der Effekt eines negativen Stimmgewichts sein, wenn eine Stimmabgabe für eine Partei für diese zu einem Mandatsverlust führen kann. Wenn dieser negative Effekt bei der Stimmabgabe sogar sicher vorhersehbar ist, wie beispielsweise 2005 bei der Nachwahl in Dresden oder der Bundestagswahl 2009, so ist die Nichtwahl der bevorzugten Partei eher rational als taktisch (eben da eine Wahl zur Abwahl wird). Es sei denn, man bezeichnet den Regelfall – die Wahl der bevorzugten Partei – auch als Taktik (Normaltaktik).
Ziel muss ein Wahlsystem sein, bei dem aufrichtiges Wählen die für den Wähler optimale Wahlentscheidung darstellt.
Ein denkbarer Ansatzpunkt wäre zum Beispiel die Einführung von Alternativstimmen, so dass bei der Wahl einer Partei, die an einer Sperrhürde scheitert, die Stimmen übertragen werden können.