Stützstimme

[Wahlrechtslexikon]

Stützstimme/Leihstimme

Eine Stützstimme (oft auch Leihstimme genannt) ist eine Stimme, die einer anderen als der bevorzugten (eigenen) Partei gegeben wird, um die zu stützende Partei über eine gewisse Schwelle zu heben. Der Einfluss der eigenen Stimme wird dadurch per Hebelwirkung erhöht, da so auch die Stimmen anderer Wähler aktiviert werden, die sonst unter dieser Schwelle verfallen würden.

Ursache dieser taktischen Stimmabgabe ist ein ungleiches Stimmgewicht bezüglich der zu wählenden Parteien.

Beispiele, bei denen die Abgabe einer Stützstimme sinnvoll erscheint, sind:

Die Abgabe einer Stützstimme macht besonders dann Sinn, wenn die zu stützende Partei ein möglicher Koalitionspartner der eigentlich bevorzugten Partei ist.

Leihstimme

Die gebräuchlichere Bezeichnung Leihstimme ist irreführend, da man eine Stimme nicht verleiht, sondern abgibt (und dann ist die Stimme weg und man bekommt sie nicht wieder).


von Martin Fehndrich (29.01.2005, letzte Aktualisierung: 30.01.2005)