Diese Liste bezieht sich auf das bis 2007 geltende nordrhein-westfälische Landtagswahlsystem – siehe auch zur Kritik am neuen Wahlsystem.
Kritik am Wahlsystem in Nordrhein-Westfalen
Mängel
- Die Formulierungen im Gesetz sind so unbestimmt, dass sich aus ihnen kein eindeutiges Sitzzuteilungsverfahren ergibt (vgl. § 32 Abs. 4 LWahlG NRW: „Die am Verhältnisausgleich teilnehmenden Parteien erhalten ... so viel Sitze zugeteilt, wie ihnen im Verhältnis ... zustehen.)
- Ausgleichsmandateregelung
- Daneben gibt es die ganz „normalen“ Hare/Niemeyer-Paradoxien.
Verbesserungsmöglichkeiten
- Unabhängig von der Auswahl des Zuteilungsverfahrens: Die Zuteilung sollte so formuliert werden, dass das Verfahren eindeutig ersichtlich ist.
- Das Sitzzuteilungsverfahren sollte auf Sainte-Laguë umgestellt werden.
- Es sollten nur so viele Ausgleichsmandate wie nötig verteilt werden, also auf die kleinste ungerade Mandatszahl ohne Überhang aufgestockt werden.
- „Grundmandatsklausel auf Sperrhürdenniveau“
Überhangmandate von Parteien unter fünf Prozent sollten so ausgeglichen werden, als ob diese Parteien fünf Prozent der Stimmen erhalten hätten. Dies würde die Zahl der Ausgleichsmandate insgesamt deckeln und in den meisten Fällen keine Mehrmandate verursachen, aber den Systembruch überbrücken.
Diese Vorschläge stellen nur rein technische Verbesserungen ohne Eingriff in die Struktur des Wahlsystems selber dar.