Bezirkswahlen in Bayern |
[Kommunalwahlrecht Bayern] |
In Bayern gibt es neben den Gemeinden und Landkreisen als größte kommunale Einheiten die Bezirke (deckungsgleich mit den Regierungsbezirken). Der Bezirkstag ist die Vertretung der Bezirksbevölkerung und oberstes Organ des Bezirks. Die gewählten Bezirksräte sind ehrenamtlich tätig. Die Bezirkswahlen finden traditionell zeitgleich mit den Landtagswahlen statt. Auch das Wahlsystem lehnt sich an das Landtagswahlsystem an. Daher wird hier im Folgenden nur auf die Unterschiede hingewiesen und ansonsten auf die Seite zum System der Landtagswahl in Bayern verwiesen.
Die Zahl der Bezirksräte entspricht der im Bezirk zu wählenden Zahl der Abgeordneten des Bayerischen Landtags.
Bezirkswahlen finden zeitgleich mit den Landtagswahlen statt.
Die Stimmkreise sind mit denen der Landtagswahl identisch.
Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es bei den Bezirkswahlen keine explizite Sperrklausel, sondern nur die faktische Hürde des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens Quotenverfahrens mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer).
Seit Anfang 2011 gilt bei den Bezirkswahlen das Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) und kommt voraussichtlich bei der Wahl im Herbst 2013 zum ersten Mal zur Anwendung.
Im Gegensatz zur Landtagswahl (hier hat der Verfassungsgerichtshof die parallele Anwendung des Divisorverfahrens mit Abrundung [d’Hondt] für verfassungswidrig erklärt – VerfGHE BY 45, 54) wird bei den Bezirkswahlen noch das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren benutzt, welches regelmäßig große Parteien bevorteilt (siehe auch die Meldung vom 28. September 2003 – Bezirkswahlen in Bayern: CSU bekommt 10 Mandate »zu viel« wegen d’Hondt).