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17.03.2006

Bremen ändert Wahlrecht nach Wahlprüfungsverfahren

Sitzverschiebung von Bremerhaven nach Bremen (Stadt)

Die Bremische Bürgerschaft hat im Februar 2006 das Bremische Wahlgesetz nach einer Wahlprüfungsbeschwerde geändert (Drs 16/917). Dem Wahlbereich der Stadt Bremen stehen nun 68 (statt vorher 67), dem Wahlbereich Bremerhaven 15 (statt vorher 16) Sitze zu. Der Staatsgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 5. November 2004 – St 2/04 – die Bürgerschaft zur einer regelmäßigen Überprüfung der Mandatsverteilung etwa zwei Jahre vor einer Wahl aufgefordert. Nach der Anzahl der deutschen Staatsangehörigen zum Stand 31. Dezember 2004 entspricht die Mandatsverteilung im Verhältnis 67 zu 16 nicht mehr den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit, so daß ein Handeln des Gesetzgebers notwendig wurde.

Unterschriftensammlung für eine Wahlreform

Die Diskussion um ein neues Wahlrecht mit der Möglichkeit zu kumulieren und panaschieren (vgl. Meldung vom 12.12.2004) scheint dagegen zumindest von Seiten der beiden großen Parteien nicht mehr getragen zu werden. Der Verein Mehr Demokratie e. V. hat daraufhin den ersten Schritt (Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen") für ein Volksbegehren gestartet und sammelt nun 5.000 Unterschriften, damit der Gesetzentwurf zur juristischen Vorprüfung zugelassen wird. Um dann zur Bürgerschaftswahl 2007 den eigentlichen Volksentscheid durchführen zu können, müssen 10 % (ca. 50.000) der Bremer Wahlberechtigten mobilisiert werden. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer offenen Liste mit fünf Personenstimmen vor.

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von Martin Fehndrich und Matthias Cantow (letzte Aktualisierung: 17.03.2006)