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25.03.2003

Baden-württembergischer Staatsgerichtshof weist Klage gegen Landtagswahlrecht ab

Der baden-württembergische Staatsgerichtshof hat am 24. März 2003 die Wahlprüfungsbeschwerde des FDP-Politikers Otto Hagena gegen das Landtagswahlsystem abgewiesen (Urteil vom 24.03.2003).

Der Einspruch richtete gegen folgende Mängel des baden-württembergischen Landtagswahlsystems:

Das Gericht lehnte die Beschwerde gegen den Landtagsbeschluß zum Einspruch (vom 01.07.2001) mit Hinweis auf ein eigenes Urteil vom Dezember 1990 ab, an das es sich gebunden sah. Eine Auseinandersetzung mit der Argumentation der Beschwerde konnte damit unterbleiben.

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von Martin Fehndrich