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09.11.2001

Einspruch gegen d'Hondt erwartungsgemäß zurückgewiesen

Der Wahlprüfungsausschuß des baden-württembergischen Landtags wies am Donnerstag den Einspruch des Karlsruher FDP-Kreisvorsitzenden Otto Hagena gegen das Ergebnis der Landtagswahl vom 25. März dieses Jahres zurück. Dem Ausschuß blieb gar nichts anderes übrig, weil das Wahlprüfungsgesetz in Baden-Württemberg ausdrücklich vorsieht, daß die Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes im Wahlprüfungsverfahren nicht geprüft werden kann. Genau diese wird jedoch vom Einspruchsführer in Hinsicht auf die mehrfache Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens und die Ausgleichsmandateregelung bestritten (...mehr).

Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses fiel mit den Stimmen der CDU bei Stimmenhaltung der SPD-Vertreter. FDP und Grüne sind im Ausschuß nur mit beratender Stimme vertreten. Die Entscheidung muß noch vom Landtag bestätigt werden. Gegen dessen Beschluß ist Beschwerde beim Staatsgerichtshof möglich, der sich bisher vorbehalten hat, auf Wahlprüfungsbeschwerden hin auch die Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes zu überprüfen.

Die Beschlußempfehlung des Wahlprüfungsausschusses im Wortlaut


von Wilko Zicht