Zugelassene Landeslisten

[Bundestagswahl 2013]

Bundestagswahl 2013 – Zulassung der Landeslisten

Eingereichte und zugelassene Landeslisten der Parteien

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die zur Bundestagswahl 2013 von den Landeswahlausschüssen der Länder in den Sitzungen am 26. Juli 2013 zugelassenen Landeslisten der Parteien (aus den Entscheidungen des Bundeswahlausschusses vom 1. August 2013 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse ergaben sich keine Änderungen).

Die Felder der zugelassenen Landeslisten enthalten die laufende Nummer der Reihenfolge auf den Stimmzetteln – diese richtet sich gemäß § 30 Abs. 3 BWahlG nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die Landeslisten, die in dem Land bei der letzten Wahl nicht auf dem Stimmzettel standen, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an (» mehr dazu).

Kurzname der Partei
(* ohne Kurzname)
Bundesland Zahl der
Landes-
listen
SH MV HH NI HB BB ST BE NW SN HE TH RP BY BW SL
1 = Landesliste zugelassen, mit laufender Nummer auf dem Stimmzettel
N = Landesliste nicht zugelassen
R = Landesliste nach Einreichungsschluss (am 15. Juli 2013 um 18 Uhr) zurückgenommen
= keine Landesliste eingereicht
Quellen: Mitteilungen der Landeswahlausschüsse (Zusammenstellung ohne Gewähr)
CDU11112321111111115
CSU11
SPD232212332323222216
FDP344354453434333416
DIE LINKE525541125252555316
GRÜNE453435544545444516
PIRATEN6766676661267666716
NPD867786777676777816
FREIE WÄHLER1112121312121116191113121319181216
AfD10101110101091315911111116151016
MLPD98109998121281010101513916
pro DeutschlandN11N1111111015171012N1217171113
REPN9N128888989810
ÖDP9N121011R898108
BüSo9137914146
Die PARTEI13N13172214NN5
Tierschutzpartei12814N1295
PARTEI DER VERNUNFTNNNNNN21N142019N4
BIGN1416163
Bündnis 21/RRP79103
PSG1114153
RENTNER78N203
PBC14N112
Volksabstimmung10122
BP111
DIE FRAUEN181
DIE RECHTE*181
DIE VIOLETTEN13N1
FAMILIE61
Partei der Nichtwähler*201
CMN0
GMDR0
KPDN0
NEIN!N0
NMRNNN0
Gesamt: Zugelassen12121314141212172212151214202012
Bundesland SH MV HH NI HB BB ST BE NW SN HE TH RP BW BY SL
Eingereichte Landeslisten von politischen Vereinigungen, deren Parteieigenschaft vom Bundeswahlausschuss
in der Sitzung am 4. und 5. Juli 2013
nicht anerkannt wurden, bzw. die Beteiligung an der Bundestagswahl nicht
angezeigt haben (Zentrum).
Bundesland SH MV HH NI HB BB ST BE NW SN HE TH RP BW BY SL
Aufbruch CN0
DIE ALTERNATIVENNN0
DUWN0
FWDN0
ZENTRUMN0
Gesamt: Eingereicht15121619171513192515161514212315

Insgesamt sind vorläufig endgültig 30 Parteien mit der Zweitstimme wählbar, wobei je nach Bundesland 12 bis 22 Landeslisten auf dem Stimmzettel stehen werden.

Die neun Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (CDU, CSU, SPD, FDP, DIE LINKE, GRÜNE, PIRATEN, NPD und FREIE WÄHLER) mussten für ihre Landeslistenvorschläge keine Unterstützungsunterschriften sammeln.

Bei weiteren insgesamt 30 Parteien stellten der Bundeswahlausschuss bzw. das Bundesverfassungsgericht die Parteieigenschaft für die Bundestagswahl fest. Diese Parteien benötigten für ihre Landeslistenvorschläge die Unterschriften von mindestens einem Tausendstel der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, aber höchstens von 2.000 Wahlberechtigten. Die folgenden 4 dieser 30 Parteien habe keine Landesliste eingereicht (bzw. beim BGD in Sachsen diese vor dem Ende der Einreichungsfrist wieder zurückgezogen):

Beschwerdeverfahren vor dem Bundeswahlausschuss

Vor dem Bundeswahlausschuss wurden in seiner zweiten Sitzung am 1. August 2013 mehrere, gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse über die Zulassung bzw. die ganz oder teilweise Nichtzulassung von Landeslisten erhobene Beschwerden verhandelt. Eine zulässige Beschwerde gegen Nichtzulassung der Landesliste der Partei der Vernunft in Niedersachsen durch den Landeswahlausschuss wurde zurückgewiesen. Zudem wurden drei – aufgrund der fehlenden Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführer – unzulässige Beschwerden gegen die Zulassung der Landeslisten der CDU in Nordrhein-Westfalen sowie der Alternative für Deutschland in Bayern und Baden-Württemberg verworfen.

Dagegen wurde einer fünften Beschwerde – wegen der Streichung eines Kandidaten von der Landesliste der Partei der Vernunft in Nordrhein-Westfalen durch den Landeswahlausschuss aufgrund einer fehlenden Zustimmungserklärung – einstimmig stattgegeben, da die Zustimmungserklärung eingereicht wurde und dem Landeswahlausschuss lediglich wegen eines Versehens nicht vorlag.


Aufzeichnung der zweiten Sitzung des Bundeswahlausschusses vom 1. August 2013 (Dauer 00:53:00 h)



von Matthias Cantow und Wilko Zicht (26.07.2013, letzte Aktualisierung der Links: 02.08.2021, letzte Aktualisierung: 08.10.2013)