Zugelassene Landeslisten

[Bundestagswahl 2017]

Bundestagswahl 2017 – Zulassung der Landeslisten

Eingereichte und zugelassene Landeslisten der Parteien

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die zur Bundestagswahl 2017 von den Landeswahlausschüssen der Länder in den Sitzungen am 28. Juli 2017 zugelassenen Landeslisten der Parteien (aus den Entscheidungen des Bundeswahlausschusses vom 3. August 2017 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse ergaben sich in diesem Punkt keine Änderungen).

Die Felder der zugelassenen Landeslisten enthalten die laufende Nummer der Reihenfolge auf den Stimmzetteln – diese richtet sich gemäß § 30 Abs. 3 BWahlG nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die Landeslisten, die in dem Land bei der letzten Wahl nicht auf dem Stimmzettel standen, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.

Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel eines Bundeslandes lässt sich durch Klick/Druck auf das Dreieck im entsprechenden Spaltentitel der Tabelle herstellen.

Kurzname der Partei
(* ohne Kurzname)
Bundesland Zahl der
Landes-
listen
SH MV HH NI HB BB ST BE NW SN HE TH RP BY BW SL
1 = Landesliste zugelassen, mit laufender Nummer auf dem Stimmzettel
N = Landesliste nicht zugelassen
R = Landesliste nach Einreichungsschluss (am 17. Juli 2017 um 18 Uhr) zurückgenommen
= keine Landesliste eingereicht
Quellen: Mitteilungen der Landeswahlausschüsse (Zusammenstellung ohne Gewähr)
CDU11212111111111115
CSU11
SPD231212322323222216
DIE LINKE524443234242566316
GRÜNE353335543535333416
FDP475567675767444616
AfD646654456454655516
FREIE WÄHLER8891010889109998710916
Die PARTEI121281791414891510141319201416
MLPD991111119912131112111113121016
BGE1010121212101115161213121215141116
NPD7678867N86869118815
ÖDP111110161310121416101091113
V-Partei³N16181624231718151421211512
PIRATENN7767878787711
Tierschutzpartei1315915N23221617NN12910
DMN151412N1819N151318171210
DKP141413111718N14N17169
DiBN1313N12161713N16158
BüSo111011144
MENSCHLICHE WELTN1521193
Gesundheitsforschung2221203
Tierschutzallianz10132
SGP13142
Volksabstimmung111
Allianz Dt. Demokraten*15RN1
BP101
B141
Die Grauen191
DIE RECHTE181
du.N201
MG131
Die Humanisten201
PDV131
Bündnis CNNN0
DIE EINHEITNNN0
DIE VIOLETTENNNN0
UNABHÄNGIGEN0
Gesamt: Zugelassen12131618161514242317181514212115
Bundesland SH MV HH NI HB BB ST BE NW SN HE TH RP BY BW SL
Für die Partei „FREIE WÄHLER“ wurden in Brandenburg laut Landeswahlleiter frist- und formgerecht zwei Landeslisten
eingereicht – eine vom alten Vorstand am 30. Mai 2017 sowie eine weitere von dem danach neu gewählten Vorstand
am 11. Juli 2017. Die zuerst eingereichte Liste wurde am 24. Juli 2017 zurückgenommen.

Eingereichte Landeslisten von politischen Vereinigungen, deren Parteieigenschaft vom Bundeswahlausschuss
in der Sitzung am 6. und 7. Juli 2017
nicht anerkannt wurden („Hier und Jetzt – Die Zukunft“ [HJZ] und
„Kommunistische Partei Deutschlands“ [KPD]), bzw. die Beteiligung an der Bundestagswahl nicht
angezeigt
haben („Liberal-Konservative Reformer“ [LKR] und „Plattdüütsch Sassenland“).
Bundesland SH MV HH NI HB BB ST BE NW SN HE TH RP BY BW SL
HJZN0
KPDN0
LKRN0
Plattdüütsch SassenlandN0
Gesamt: Eingereicht15141621171615262719201818232415

Insgesamt sind vorläufig endgültig 34 Parteien mit der Zweitstimme wählbar (2013: 30; 2009: 27), wobei je nach Bundesland 12 bis 24 Landeslisten auf dem Stimmzettel stehen würden.

Die acht Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (CDU, CSU, SPD, FDP, DIE LINKE, GRÜNE, AfD und FREIE WÄHLER), mussten für ihre Landeslistenvorschläge keine Unterstützungsunterschriften sammeln.

Bei weiteren insgesamt 40 Parteien stellte der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft für die Bundestagswahl fest (Nichtanerkennungsbeschwerden politischer Vereinigungen vor dem Bundesverfassungsgericht waren nicht erfolgreich). Diese Parteien benötigten für ihre Landeslistenvorschläge die Unterschriften von mindestens einem Tausendstel der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, aber höchstens von 2.000 Wahlberechtigten. Die folgenden 10 dieser 40 Parteien habe keine Landesliste eingereicht :

Beschwerdeverfahren vor dem Bundeswahlausschuss

Vor dem Bundeswahlausschuss wurden in seiner zweiten Sitzung am 3. August 2017 gegen sechs Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 28. Juli 2017 über die Zulassung bzw. die ganz oder teilweise Nichtzulassung von Landeslisten erhobene Beschwerden verhandelt.

Die Beschwerden gegen die Zurückweisung der Landeslisten

wurden zurückgewiesen. Somit hat sich keine Änderung dabei ergeben, welche Landeslisten auf den Stimmzetteln stehen.

Ebenso zurückgewiesen wurde die Beschwerde der der Freien Demokratischen Partei (FDP) gegen die Streichung eines Kandidaten auf ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen, erfolgreich war dagegen die Beschwerde der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gegen die Streichung eines Kandidaten von ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen.


Aufzeichnung der zweiten Sitzung des Bundeswahlausschusses vom 3. August 2017 (Dauer 03:43:18 h)



von Matthias Cantow (30.07.2017, letzte Aktualisierung der Links: 02.08.2021, letzte Aktualisierung: 02.08.2017)