Ursachen von Überhangmandaten

[Überhangmandate]

Die beiden direkten Ursachen für die Entstehung von Überhangmandaten

Bei der personalisierten Verhältniswahl wird versucht, zwei (zum Teil gegensätzliche) Prinzipien zu verknüpfen:

  1. die Wahl eines Abgeordneten in einem Wahlkreis (Direktmandat) und
  2. die proportionale Vertretung der Parteien im Parlament.

Dabei wird für jedes gewonnene Direktmandat einer Partei im Gegenzug ein Listenmandat derselben Partei gestrichen. (Deshalb ist das Direktmandat und die Erststimme in der Regel für die Parteien uninteressant.)

Dies funktioniert allerdings nur, solange einer Partei nach Proporz mehr Mandate zustehen, als sie Direktmandate gewonnen hat. Stehen einer Partei proportional weniger Mandate zu, als Direktmandate gewonnen wurden, führen diese fehlenden Proporz-Mandate zu zusätzlichen Überhangmandaten (vgl. § 6 Abs. 5 und § 7 Abs. 3 Satz 2 BWahlG).

Die beiden direkten Ursachen, die die Zahl der Überhangmandate der Landesliste einer Partei erhöhen, sind:

1. Viele gewonnene Direktmandate (Wahlkreise).
2. Wenige Zweitstimmen.

Ein Knackpunkt bei der Legitimation von Überhangmandaten ist zweifelsfrei Ursache 2: weniger oder fehlende Stimmen verursachen Zusatzmandate.

Alle anderen denkbaren Ursachen, bewirken Überhangmandate, insoweit sie auf diese beiden Ursachen wirken. Es handelt sich daher um nachgeordnete Ursachen, die sich auf die beiden direkten Ursachen zurückführen lassen:

Da die Ursachen gleichermaßen auf die Zahl der Überhangmandate wirken, ist es prinzipiell nicht möglich, eine isolierte Ursache für ein Ueberhangmandat verantwortlich zu machen.


von Martin Fehndrich (28.12.2000, letzte Aktualisierung: 30.05.2007)