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20.01.2008, Nachtrag: 25.02.2008
In beiden Kantonen wurden sowohl die Änderungen der Kantonsverfassung als auch die der Wahlgesetze angenommen:
In den Schweizer Kantonen Aargau und Schaffhausen finden am 24. Februar 2008 obligatorische Referenden über die Verfassungs- und Gesetzesänderungen zur Einführung von biproportionalen Wahlsystemen („Doppelter Pukelsheim”) statt. Die Parlamente der beiden Kantone beschlossen entsprechende Verfassungs- und Gesetzesänderungen bereits im letzten Jahr.
Für den Kanton Aargau hat das Bundesgericht entschieden, dass Wahlkreise mit einem natürlichen Quorum von mehr als 10 % verfassungswidrig sind (siehe Meldung vom 11. Januar 2006). Derartige Wahlkreise waren nach einer Verkleinerung des Grossen Rates von 200 auf 140 Mitglieder entstanden. Die infolge des Urteils notwendigen Änderungen der Kantonsverfassung und des Grossratswahlgesetzes beschloss das Kantonsparlament am 18. September 2007. Im Kanton Schaffhausen wurde der Kantonsrat von 80 auf 60 Mitglieder verkleinert. Dies erforderte aus Sicht des Regierungsrates Anpassungen des Wahlsystems und der Kantonsverfassung, welchen der Kantonsrat am 29. Oktober 2007 zustimmte.
Kontrovers diskutiert wurde sowohl im Aargau als auch in Schaffhausen über die Einführung einer Sperrklausel, wie es sie beispielsweise im Kanton Zürich gibt. Letztlich verzichteten aber beide Parlamente auf eine Sperrklausel