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11.01.2006

Biproportionales Zuteilungsverfahren bald auch im Kanton Aargau

Im Schweizer Kanton Aargau wurde die Vorlage für ein neues Gesetz zur Wahl des Grossen Rats und der Einwohnerräte vorgestellt. Nach der Verkleinerung des Grossen Rates von 200 auf 140 Sitze hatte das Schweizer Bundesgericht das bisherige Wahlrecht mit bezirksweiser Sitzzuteilung für unzulässig erklärt (BGE 131 I 74). Für kleine Bezirke erhöht sich das natürliche Quorum (faktische Sperrklausel) auf mehr als 10 %, was mit dem verfassungsmässig garantierten gleichen Wahlrecht bei einer Proporzwahl nicht vereinbar ist.

Als Abhilfe standen zur Auswahl:

Der erste Vorschlag wurde verworfen. Der zweite ist wegen des dafür nötigen politischen Willensbildungsprozesses nicht bis zur nächsten Wahl im Jahr 2009 abzuschließen.

Die jetzige Vorlage sieht eine Anpassung der biproportionalen Divisormethode an die Gegebenheiten des Kantons Aargau an. Der Vorschlag ist dem Neuen Zürcher Zuteilungsverfahren sehr ähnlich. Als Sperrklausel ist hier jedoch vorgesehen, dass eine Partei mindestens 5 % der Stimmen in mindestens drei Bezirken erhalten muss, um an der Sitzverteilung teilzunehmen.

Das Neue Zürcher Zuteilungsverfahren wird für die Wahl des Rates der Stadt Zürich erstmals am 12. Februar 2006 verwendet, für die des Kantonsrats im Jahr 2007.


von Sebastian Maier (letzte Aktualisierung: 11.01.2006)