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25.02.2007

Bundestagswahl 2005 – Wahlprüfungsbeschwerden gegen Wahlcomputer

Auch gegen die Verwendung von Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 wurden die angekündigten Wahlprüfungsbeschwerden (Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip) fristgerecht bis zum 14. Februar 2007 erhoben. Mehr als 800 Unterstützer sind diesen Wahlprüfungsbeschwerden beigetreten.

Das erste Aktenzeichen liegt vor: 2 BvC 3/07 (zum Einspruch von Ulrich Wiesner WP 145/05).

Der Einspruchsführer wird von Prof. Dr. Ulrich Karpen (Hamburg) und Dr. Till Jaeger (Berlin) vertreten. Eine Dokumentation der 95-seitigen Beschwerde mit den 43 Anlagen findet sich auf der Seite des Einspruchführers.


von Martin Fehndrich (25.02.2007, letzte Aktualisierung: 30.06.2007)