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01.12.2006 (Nachtrag: 14.12.2006)

Wahleinsprüche zu negativem Stimmgewicht und Wahlcomputern zurückgewiesen

Am 30. November beschloss der Wahlprüfungsausschuss des 16. Deutschen Bundestages in seiner nichtöffentlichen 4. Sitzung wie erwartet, dem Bundestag die Zurückweisung weiterer Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zu empfehlen. Dabei handelt es sich um 44 der noch 82 offenen Verfahren (von insgesamt 194 Wahleinsprüchen). Über die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses stimmt das Bundestagsplenum voraussichtlich am 14. Dezember 2006 ab. Dann besteht für die Einspruchsführer die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Bundestages Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu erheben.

Unter den vom Ausschuss entschiedenen Einsprüchen befinden sich auch die mindestens drei Wahleinsprüche gegen die Verwendung von Wahlcomputern und die Einsprüche wegen negativer Stimmgewichte.

Bei Vorliegen der Beschlussvorlage wird Wahlrecht.de Näheres berichten. Die Einspruchsführer haben aber schon jetzt die Erhebung von Wahlprüfungsbeschwerden gegen den noch ausstehenden Beschluss des Deutschen Bundestages angekündigt. Für eine zulässige Beschwerde benötigen sie die Unterschriften von einhundert Wahlberechtigten. Wenn auch Sie die Klärung dieser rechtlichen Fragen unterstützen wollen, können Sie sich schon jetzt für eine Benachrichtigung vormerken lassen.

Bisher nicht entschieden sind dagegen die Verfahren bezüglich der gegen die Zulassung der Landeslisten der Linkspartei.PDS gerichteten Wahleinsprüche. Die nächste Sitzung des Wahlprüfungsausschusses findet am 15. Dezember statt.

Nachtrag (11.12.2006)

Die Beschlussvorlage des Wahlprüfungsausschusses ist mittlerweile abrufbar (BT-Drucksache 16/3600 – PDF · 2,5 MB).

Nachtrag (14.12.2006)

Der 16. Deutsche Bundestag hat heute in seiner 73. Sitzung der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, die 44 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag zurückzuweisen, einstimmig zugestimmt.

Auf der Seite zur Wahlprüfungsbeschwerde haben wir nun Formulare bereitgestellt, mit denen Sie unsere Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Beschluss des Bundestages unterstützen können.


von Matthias Cantow (letzte Aktualisierung 14.12.2006)