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26.11.2004

BVerfG: Vorlage wegen Sperrklauselbefreiung des SSW in Holstein abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Normenkontrollverfahren (Sperrklauselbefreiung für Partei einer nationalen Minderheit – 2 BvL 18/02) mit Beschluss vom 17. November 2004 den Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. September 2002 (2 K 2/01) für unzulässig erklärt. Das Gericht folgte dabei fast völlig der Position des SSW.

Mit der Entscheidung ist eine deutliche Kritik an das Oberverwaltungsgericht in Schleswig verbunden, das sich nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend mit den angenommenen Handlungspflichten des Gesetzgebers und den Gründen für die neue Regelungen auseinandersetzt haben soll.

Im Detail vermisst das Bundesverfassungsgericht eine Auseinandersetzung mit folgenden Punkten:

Damit wurde der Ball wieder an das Oberverwaltungsgericht gespielt, das nun seine Hausaufgaben erledigen muss. Allerdings wird das zugrundeliegende Wahlprüfungsverfahren kaum vor dem Ende der fünfjährigen Wahlperiode beendet werden können, da allein das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über zwei Jahre dauerte. Die nächste Landtagswahl in Schleswig-Holstein ist am 20. Februar des nächsten Jahres.

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von Martin Fehndrich (26.11.2004, letzte Aktualisierung: 26.11.2004, letzte Aktualisierung der Links: 26.11.2004)