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SSW droht aus Landtag zu fliegen

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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 21. Februar 2005 - 21:32 Uhr:   

@Sole:
> Kann denn die FDP mit einer Schulpolitik leben, wie der SSW sie will?
Ich weiß weder exakt, welche Punkte der skandinavischen Schulpolitik dem SSW wichtig sind, noch was die FDP in S-H schulpolitisch genau macht.

Aber ich sage mal (als Mitglied des Landesfachausschuß Schule in Hessen): Ich könnte mir sehr wohl eine Schulpolitik vorstellen, die dem skandinavischen Modell inhaltlich sehr nahe kommt, und bei unserem FDP-Landesverband akzeptiert würde.
Da gibt es große Unterschiede zwischen Dogmatik und Praxis. Wenn außen an der Schule irgendeine Organisationsbezeichnung wie "Gymnasium" oder "Gesamtschule" steht, muß sehr wenig mit dem zu tun haben, was innen für ein Unterricht gemacht wird.

> Bisher erschien sie ganz auf der alten CDU-Linie.
Einig ist sich die FDP mit der Union in der Ablehnung der meist sehr dogmatischen GEW-Politik von rot/grün.
Und auch die CDU müßte einsehen, daß selbst bei weitgehenden Zugeständnissen an den SSW die Schulpolitik aus ihrer Sicht immer noch weniger schlimm wäre als wenn rot/grün pur durchgesetzt wird.
Von den anderen Politikbereichen ganz zu schweigen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 00:06 Uhr:   

@Ralf: Was mich bei Westerwelles Nachzählforderung aufregt (die - im Gegensatz zu Carstensen am Abend bei N-TV auch der CDU-Bundestagsabgeordnete und CDU-Vertreter im Visa-Untersuchungsausschuss, von Klaeden, erhoben hat) ist der Mangel an Informiertheit. Der Landeswahlleiter hat nun ausdrücklich von 743 fehlenden FDP-Stimmen gesprochen und nicht von 70. Herr Westerwelle nennt "eigene" Berechnungen von rund 150 fehlenden FDP-Stimmen. Wie das? Traut er dem Landeswahlleiter nicht? Nur weil in Sachsen-Anhalt das endgültigeFDP-Endergebnis sich um 195 Stimmen vom vorläufigen Endergebnis unterschieden hat? Wer bei einem Vorsprung von über 700 Stimmen eine Nachzählung fordert, ist nichts weiter als ein schlechter Verlierer. Frau Merkel sprach - in Bezug auf die SPD - von Realitätsverlust. Ich glaube, darunter leidet eher Herr Westerwelle. Aus reiner Machtgier wird hier bei offensichtlichen Auszählungsergebnissen, die knapp aber eindeutig sind - der Abstand zwischen SPD, Grünen und SSW beträgt immerhin 1,7% ! - ein Wahlergebnis angezweifelt. Dies finde ich unmöglich. Dies untergräbt Vertrauen in die Organe eines Staates. Ich kann mich nicht erinnern, dass etwa bei der Landtagswahl in Hessen oder der Landtagswahl in Hamburg, bei der Ole von Beust mit Hilfe der Schill-Partei und der FDP Bürgermeister wurde, eine Nachzählung der FDP-Ergebnisse, die bei 5,1% lagen, vom politischen Gegner gefordert worden wäre. Man muss doch auch mit Anstand verlieren können!
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joern
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 00:22 Uhr:   

"Aber hier wird z.T. so getan, als habe der SSW seine Mandate unrechtmäßig errungen. Punkt ist, dass das Verfassungsgericht vollkommen zu recht entschieden hat, dass der SSW an den Wahlen teilnehmen kann. Anderenfalls hätte das Wahlrecht in SH in ein Ein-Stimmen-Wahlrecht geändert werden müssen."

Der SSW hat seine Mandate zu Recht nach dem durch das Verfassungsgericht bestätigten Landeswahlrecht errungen. Problem ist nur, dass vieles dafür spricht, dass das Bundesverfassungsgericht sich in seinem Urteil (wie so oft bei Wahlrechtsfragen) geirrt hat. Der SSW ist die (politische) Vertretung der Dänen im schleswigschen Landesteil, nur dort gibt es eine ethnische Minderheit von Dänen auf die sich der Vertrag von 1955 bezieht. Demnach gibt es eine nicht zubegründende PRIVILIGIERUNG der HOLSTEINISCHEN SSW-Zweitstimmen gegenüber den Zweitstimmen aller anderen (an der Sperrklausel gescheiterten) Parteien.

Und das hat auch nichts mit schlechten Verlieren zu tun, da ich diese Auffassung schon vor der Wahl 2000 vertreten habe und nicht erst heute: Nur in den schleswigschen Wahlkreisen hätte eine SSW-Liste auf dem Stimmzetteln enthalten sein dürfen, wenn das Verfassungsgericht die Gleichheit der Wahl gewahrt gesehen haben wollte. Darüber hinaus will ich auch gar keine Änderung der nun wohl eintretenden Zusammensetzung des Landtags, aber eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Zu dem wird es allerdings bei einer SSW-Tolerierung garantiert nicht kommen, da der SSW ja schön blöd wäre, wenn sich dagegen nicht mit Haut und Haaren sträuben würde.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 00:57 Uhr:   

@joern: Warum sollte ein nach Holstein gezogener Däne den SSW nicht wählen dürfen, im Gegensatz zu einem in Schleswig lebenden Deutschen? Außerdem könnte es dem SSW ja durchaus gelingen, einmal über die Fünfprozenthürde zu kommen (womit seine Privilegierung entfiele). Setzte man deine Forderung um, wäre der SSW selbst dann nicht in Holstein wählbar.

Ich halte die Ausnahmeregelung für den SSW aber dennoch für verfassungswidrig, solange der Gesetzgeber zu dieser gravierenden Einschränkung der Wahlgleichheit nicht ausdrücklich in der Verfassung ermächtigt ist (Art. 5 Abs. 2 reicht hier nicht aus). Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, eine Fünfprozenthürde wäre zu hoch, um alle relevanten politischen Interessen im Parlament vertreten zu sehen, muß er die Hürde halt entsprechend senken oder abschaffen.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 09:21 Uhr:   

Oder teilen, nach dem Muster von Bremen und Bremerhaven, wo es getrennte 5%-Hürden gibt. 5% in Schleswig sind für den SSW locker drin.

(ein Nordstaat aus HH und SH würde dann aber 3 Wahlgebiete haben: Schleswig, Holstein und Hamburg. Mit MV wären es 4)
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 09:35 Uhr:   

Niemand will einen Nordstaat mit MV. Ich halte auch nichts davon, Wahlgebiete zu zerschneiden. Warum sollte MV ein anderes Wahlgebiet sein als SH, wenn es dasselbe Land ist, teritoriell nicht zersplittert.

Im Falle einer Berlin-Brandenburg-Fusion sprach auch noch keiner von getrennten Wahlgebieten.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 10:48 Uhr:   

@Wilko Zicht: Führt etwas vom Thema ab, aber aus Interesse an Deiner Position, meinst Du, dass Du allgemein eine Verletzung des Wahlgleichheitsgrundsatzes nur durch eine Verfassungsnorm gerechtfertigt siehst, also für Dich nicht schon ein "sachlicher Grund" ausreicht, wie es allgemein bei Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes der Fall ist? Mit der Konsequenz, das dann auch die 5 %-Hürde fallen müsste?
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Jörg
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 10:55 Uhr:   

@ Joern:
Der SSW hat sich immer dagegen gewehrt auch in Hostein antreten zu müssen. Das hat er den schleswig-holsteinischen Grünne zu verdanken, die das neue Wahlgesetz (ohne auf die Bedenken des SSW einzugehen) das Gestz eingbracht haben. Nun wird (quasi dank der Grünen) von einigen wieder die Rewchtmässigkeit der SSW-Sitze angzweifelt. Das Bremer Modell halte ich für sinnvoll, da der SSW im Landesteil Südschleswig über 10 % holen würde.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 10:59 Uhr:   

@Bernhard:
> Was mich bei Westerwelles Nachzählforderung aufregt (...) ist der
> Mangel an Informiertheit.
Da müßte man die genaue Chronologie aufdröseln.
M. W. hat Westerwelle die Nachzählung gefordert, bevor die Aussage des Landeswahlleiters bekannt war.
Wobei mich auch interessieren würde, woher er nun die 150 Stimmen hat.

Grundsätzlich halte ich die Überprüfung von knappen Wahlergebnissen für normal und angebracht, und nicht etwa für ehrenrührig.
Auch bei den von Dir genannten Beispielen mit knappen FDP-Ergebnissen hätte ich eine Nachzählung für völlig angemessen gehalten und ich kann mir auch vorstellen, daß die vorgenommen wurde.

Bei uns in Hessen werden zumindestens Kommunalwahlen immer nachgezählt (bei den übrigen Wahlen weiß ich es nicht), und es finden sich eigentlich auch immer Fehler (wenn auch selten Mandats-relevant).
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 13:08 Uhr:   

@Tim: In aller Kürze: Die Wahlgleichheit erfordert nach meiner Auffassung in der Regel keine Erfolgswertgleichheit, sondern nur eine Erfolgschancengleichheit. Einschränkungen der Erfolgschancengleichheit (wie hier, wenn von vornherein bestimmte Parteien bevorteilt werden) sind aber nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes möglich, wobei ich unter "zwingend" nicht die lasche Auslegung des Bundesverfassungsgerichts verstehe, sondern einen wirklich zwingend aus der Verfassung ergebenden Grund. Allerdings schreibt die Verfassung in Schleswig-Holstein eine Verbindung von Persönlichkeits- und Verhältniswahl vor, wodurch wohl ausnahmsweise auch die Erfolgswertgleichheit verfassungsrechtlich geschützt ist, was natürlich die Fünfprozenthürde generell in Frage stellt. Da müßte man aber mehr zu Entstehungsgeschichte wissen.

@Ralf: Die 149 Stimmen, von denen Westerwelle immer gesprochen hat, sind die Differenz zwischen der 29. Höchstzahl der SPD und der 5. Höchstzahl der FDP. Westerwelle hat dabei übersehen, daß die FDP um die fünffache Zahl dieser Differenz zulegen müßte, um sie aufzuholen, weil diese Höchstzahl ja die durch fünf geteilte Stimmenzahl ist. So kommt man mit Rundungsfehlern auf die vom Wahlleiter verbeiteten 745 Stimmen, ohne Rundungsfehler auf 743 Stimmen.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 13:15 Uhr:   

Achja, noch ein Nachtrag zur Nachzählung: Ich kenne kein deutsches Wahlgesetz, das den Wahlorganen bei einem knappen Wahlergebnis erlaubt, eine Nachzählung durchzuführen. Dies bleibt stets der (nachträglichen) Wahlprüfung vorbehalten, die meist von dem Gremien durchgefüht wird, dessen Legitimation angezweifelt wird.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 14:11 Uhr:   

@Wilko:
Danke für die Auskunft. Ist schon interessant, wie manche Mißverständnisse entstehen.

Vielleicht verwende ich den Begriff "Nachzählung" zu unpräzise.
Aber m. W. ist es gängige Praxis, daß die Auszählung durch die Wahlhelfer am Wahlabend in den Tagen darauf durch die Beamten im Wahlamt überprüft wird. Ist doch auch immer wieder die Rede davon, daß da spaßige Fehler aufgedeckt werden, z. B. ein 50-Stapel Stimmzettel bei der falschen Partei gestapelt wurde.

Ich fände es ganz unabhängig von der politischen Konstellation eigentlich ungut, wenn die oft etwas hektische Auszählung, manchmal auch spätabends durch übermüdete Helfer, so überhaupt nicht kontrolliert würde.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 15:29 Uhr:   

Das Wahlamt kontrolliert die Wahlniederschriften auf Ordnungsmäßigkeit. Nur wenn sich Unstimmigkeiten ergeben, die nur durch eine Neuauszählung geklärt werden können, wird noch einmal nachgezählt. Die meisten Korrekturen zwischen dem vorläufigen und endgültigen Ergebnis ergeben sich durch die Aufdeckung von Übermittlungsfehlern (z.B. wurde bei der telefonischen Durchgabe der Schnellmeldung das Wahllokal vertauscht). Wenn Stimmzettel auf dem Stapel der falschen Partei landen, wird das in der Regel nicht entdeckt. Es sei denn, das Ergebnis ist dadurch völlig unglaubwürdig, aber dann fällt es normalerweise auch schon im Wahllokal auf.

Einen Ausnahmefall gab es bei der letzten Bürgerschaftswahl hier in Bremen. In acht Wahlbezirken mußte neu ausgezählt werden, weil die Wahlniederschriften gar nicht oder widersprüchlich ausgefüllt wurden. Durch die Stimmenverschiebung der Nachzählung verlor die SPD einen Sitz in der Stadtbürgerschaft an die Grünen und büßte damit die absolute Mehrheit ein. Die Neuauszählung fand ohne vorherige Ankündigung hinter verschlossenen Türen im Wahlamt statt, mithin ohne öffentliche Kontrollmöglichkeit. Ich hatte das angefochten, weil die Neuauszählung m.E. vor/von dem zuständigen Wahlbereichsausschuß (der öffentlich tagt) hätte durchgeführt werden müssen. Wahlprüfungsgericht und Staatsgerichtshof haben das leider anders gesehen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 17:12 Uhr:   

> Wenn Stimmzettel auf dem Stapel der falschen Partei landen, wird
> das in der Regel nicht entdeckt.
Ui.
Als ich noch Wahlhelfer war (ist schon über 20 Jahre her), da hat uns der Wahlvorstand noch beruhigt nach dem Motto: "Nun macht mal ruhig flott mit der Auszählung, die Leute im Wahlamt können das ja morgen dann in Ruhe überprüfen".

> Es sei denn, das Ergebnis ist dadurch völlig unglaubwürdig, aber
> dann fällt es normalerweise auch schon im Wahllokal auf.
Nicht unbedingt.
In einem normalen Wahllokal entfallen so einige hundert Stimmen auf jede Volkspartei. Wenn da ein typischer 50-er-Stapel auf den falschen Haufen kam, fällt das überhaupt nicht auf.

Ist zwar nicht wahrscheinlich, daß das häufiger passiert (noch dazu immer in derselben Richtung, so daß sich z. B. 745 Stimmen Differenz ergeben ...).
Aber ich finde es doch beunruhigend, daß da keine Überprüfung vorgesehen ist.

Und was hat man sich damals über Florida aufgeregt ...

> Durch die Stimmenverschiebung der Nachzählung verlor die SPD einen
> Sitz in der Stadtbürgerschaft an die Grünen und büßte damit die
> absolute Mehrheit ein.
Und wenn nur die Niederschriften ausgefüllt worden wären, hätte es keiner gemerkt!

> Die Neuauszählung fand ohne vorherige Ankündigung hinter
> verschlossenen Türen im Wahlamt statt, mithin ohne öffentliche
> Kontrollmöglichkeit.
Das ist natürlich auch nicht in Ordnung.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 18:27 Uhr:   

@Ralf: O.K., da war ich vielleicht etwas heftig. Ich fand es nur nicht korrekt, in der Öffentlichkeit zu behaupten, der Stimmenrückstand läge bei 70 Stimmen, wenn der Landeswahlleiter am Vortag um Mitternacht (meines Wissens) - nämlich bei Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses - verdeutlicht, dass es - wie Wilko ja auch gleich hier ins Forum gepostet hat - 743 Stimmen Unterschied sind. Natürlich soll bei Unregelmäßigkeiten nachgezählt werden. Für mich ergab sich allerdings der Eindruck, dass Westerwelle aus Trotz, d.h. aus dem Unwillen, ein demokratisches Ergebnis anzuerkennen, eine Nachzählung forderte. Dies ist eben in Hamburg und in Hessen - und ich komme selber aus Hessen, aus Rödermark-Urberach, nicht erfolgt, als die FDP bei 5,1% lag. Auch diese Ergebnisse sind - zu recht! - anerkannt worden und eine Nachzählung wurde nicht gefordert. Ich war noch nie Wahlhelfer, aber bei der Auszählung sitzen doch immer die Vertreter der verschiedenen Parteien zusammen. Insofern würden Zählfehler ja auffallen, da dann nachgezählt wird. O.K., das war's dann von mir zu diesem Thema.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 21:28 Uhr:   

Zum zeitlichen Ablauf: Die 70 Stimmen hat nicht Westerwelle ins Spiel gebracht, sondern der Landeswahlleiter in der Wahlnacht. Es ist die Differenz zwischen der vorletzten und der letzten Höchstzahl, die zum Zuge gekommen war. Diese Zahl ist völlig unwichtig. Das führte dann zu unsinnigen Meldungen wie auf Spiegel Online:

"Nach einer stundenlangen Zitterpartie wurde gestern um 23.50 Uhr auch das Ergebnis in Kiel in letzter Minute gekippt. Der entscheidende Wahlkreis in Schleswig-Holstein ging nach Angaben des Landeswahlleiters Dietmar Lutz mit nur 70 Stimmen Mehrheit an die SPD. Der 68. Wahlkreis sei an die CDU gefallen, der 69. und letzte an die SPD."

Am späten Vormittag hat der Landeswahlleiter dies dann auf 745 korrigiert (was aber zwei Stimmen mehr als nötig sind). Etwa gleichzeitig bzw. kurz danach hat dann Westerwelle von 149 Stimmen Differenz gesprochen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 22:17 Uhr:   

Nichtsdestotrotz: Wenn Westerwelle mit solchen Behauptungen, es drehe sich nur um rund 70 Stimmen Unterschied (konnte ich selber im Fernsehen verfolgen)in die Öffentlichkeit geht und damit Forderungen nach Nachzählung begründet, muss er sich aus seriösen Quellen vorher informieren, d.h. aus meiner Sicht, er hätte sich vor seinem Statement beim statistischen Landesamt Hamburg und SH bzw. beim Landeswahlleiter rückversichern müssen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 22:27 Uhr:   

@Wilko: Im übrigen hattest Du ja schon in der Nacht zum Montag, am Montag um 0.07 ins Forum die korrekte Zahl gepostet. Du hast damit ja vollkommen richtig gelegen. Waren dies eigene Berechnungen von Dir oder hattest Du da schon die Info vom Landeswahlleiter bzw. statistischen Landesamt?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 22:32 Uhr:   

Das waren eigene Berechnungen. Der Landeswahlleiter sprach wie gesagt in der Wahlnacht von 70 Stimmen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 22:41 Uhr:   

Übrigens noch eine Wahlrechtsfrage, die ich jetzt einfach mal hier im Thread unterbringe. Die Sitzverteilung berechnet sich ja nach d'Hont, welches ja als Divisorverfahren tendenziell die großen Parteien bevorzugt. Hätte es bei Hare-Niemeyer die gleiche Sitzverteilung gegeben oder hätte es dann sogar eine eigene Mehrheit für CDU und FDP gegeben? Die Frage ist ja deshalb interessant, weil meines Wissens - und es gab ja auch schon einen entsprechenden Beitrag im Forum - der Wunsch der kleineren Parteien in SH, d'Hont durch Hare-Niemeyer zu ersetzen, nicht stattgegeben wurde.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 22:49 Uhr:   

Mit Ste Lague und Hare-Niemeyer würden CDU und SPD je einen Sitz verlieren und FDP und SSW je einen gewinnen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2005 - 22:53 Uhr:   

@Frank: Danke! Damit hätte sich also nichts an den Mehrheitsverhältnissen geändert.
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ludolph
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Februar 2005 - 07:46 Uhr:   

@Bernhard:
Noch ein interessanter Aspekt zur Sitzverteilung: Hätte der Landtag nicht 69 sondern 71 oder 73 Sitze, würde die Mehrheit übrigens bei CDU und FDP liegen, bei 75 Sitzen kippt die Mehrheit wieder zugunsten SPD, Grüne und SSW. Auch St. Lague liefert für gewisse Sitzzahlen, etwa 65 oder 57, Mehrheiten zugunsten von CDU und FDP. (Sofern ich mich nicht verrechnet habe...)

Vielleicht ist der Zwang zur Mehrheit mit ungeraden Sitzzahlen im Parlament doch nicht so das gelbe vom Ei - zumindest bei kleineren Parlamenten und knappen Ergebnissen scheint die Mehrheit mitunter etwas willkürlich zu sein, während bei geraden Sitzzahlen eigentlich immer ein Patt entsteht.

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