Update
Diese Rubrik wurde in den letzten Wochen leider ziemlich vernachlässigt, obwohl sich durchaus einiges in Sachen Wahlrecht getan hat. Das wichtigste in Kurzform:
- Die Chronologie des Wahlchaos in den USA ist auf einer Extra-Seite inkl. des offiziellen Wahlergebnisses und Links zu allen wichtigen Urteilen dokumentiert.
- Das Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern hat am 14. Dezember 2000 den Landtag verpflichtet, die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen zu überprüfen. Ein ganz ähnliches Urteil hatte der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 gefällt. Nachdem der dortige Landtag seiner Nachprüfungspflicht nur unzureichend nachkam, wurde die kommunale Fünfprozenthürde in NRW im Jahre 1999 für verfassungswidrig erklärt.
Der vollständige Wortlaut des Urteils des Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern kann auf der neuen Website „Wahlprüfung“ (von Matthias Cantow) abgerufen werden. Dort findet sich u.a. auch das Urteil des Landesverfassungsgerichts von Brandenburg zum Nachrücken in Überhangmandate.
- Das hessische Wahlprüfungsgericht hatte ursprünglich geplant, am 5. oder 6. Februar über die Gültigkeit der Landtagswahl öffentlich zu verhandeln und kurz darauf eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Einsicht in die Ermittlungsakten zum Schwarzgeldskandal der CDU wurde dieser Termin aber auf noch unbestimmte Zeit verschoben.
- Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Dezember über die Normenkontrollbeschwerde der hessischen Landesregierung gegen Teile des hessischen Wahlprüfungsgesetzes mündlich verhandelt. Eine Urteil wurde für Ende Januar in Aussicht gestellt.
- Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober ein knappes Dutzend Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Bundestagswahl 1998 verworfen (siehe die Links auf o. a. Site von Matthias Cantow). Über die mindestens fünf Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen die Regelungen zu Überhangmandate richten, wurde aber noch nicht entschieden.
- Die personelle Zusammensetzung des für Wahlrechtsfragen zuständigen Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat sich geändert. Für den am 10. Oktober verstorbenen Richter Klaus Winter wurde der bisherige Richter am Bundesfinanzhof Rudolf Mellinghoff als Nachfolger gewählt. Damit sind nur noch vier Richter im Amt, die am 4:4-Urteil zu den Überhangmandaten vom 10. April 1997 beteiligt waren. Die beiden Berichterstatter der jeweiligen Seite (Kruis für die die Entscheidung tragende Auffassung, Graßhoff für die abweichende Meinung der anderen vier Richter) sind inzwischen ebenso nicht mehr dabei wie mit den Richtern Kirchhof und Winter zwei weitere Richter, die die Überhangmandate für verfassungsgemäß hielten. Der einzig verbliebene Richter dieser Gruppe, der ehemalige Justizminister Thüringens Jentsch, ist dagegen auch weiterhin als Berichterstatter für Verfahren zuständig, die das Wahlrecht betreffen.