Zusammenfassung des Leitfadens zur Bundestagswahl 2013
- In den Bundesländern ohne Chance bzw. Risiko auf Überhangmandate (insbesondere Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen):
- Zweitstimme an die politisch präferierte Partei,
- Erststimme an einen der aussichtsreichen Direktkandidaten nach Vergleich mit dessen Landesliste (siehe Erststimme)
- In möglichen Überhangländern der „überhängendsten“ Partei:
- Da Überhangmandate ausgeglichen werden gilt hier jetzt auch: Zweitstimme an die politisch präferierte Partei,
- nur wenn man Überhangmandate (und damit Ausgleichsmandate und die Größe des Bundestages) reduzieren will: Zweitstimme an die überhängende Partei (die sowohl im Land überhängt, als auch im Bund den Ausgleichsbedarf bestimmt)
- Erststimme: Hier gibt es eine etwas unübersichtliche Gemengelage zu gewählten Kandidaten und der Bundestagsgröße.
- Wählt man erfolgreich den Überhang-Kandidaten, vergrößert man durch Überhang- und Ausgleichsmandate auch den Bundestag.
- Mit der (erfolgreichen) Wahl eines Gegenkandidaten (nach Vergleich mit dessen Landesliste) verkleinert man den Bundestag.
- Fünf-Prozent-Hürde: Wenn Sie das Scheitern des möglichen Koalitionspartners der von Ihnen politisch präferierten Partei an der Fünf-Prozent-Hürde befürchten: möglicherweise Stützstimme an diese Partei (Hebeleffekt, siehe Zweitstimme)
- Grundmandatsklausel: Wenn Sie das Scheitern einer Partei an der Grundmandatsklausel befürchten (siehe Erststimme):
- für Anhänger: Erststimme an diese Partei
- für Gegner: Erststimme an chancenreichsten Gegenkandidaten (siehe Erststimme)