Minimalinvasive Korrektur |
[Verfahren] |
Ohne Rundung (also ohne Sainte-Laguë, d'Hondt, Hare/Niemeyer, etc.) kann die Sitzverteilung geschlossen dargestellt werden. Dies gilt dann auch für die minimalinvasive Korrektur.
Bei Bundestagswahlen gilt dann
Divisor = (Summe zuteilungsberechtigte Stimmen) / Gesamtmandate
Mit "zuteilungsberechtigte Stimmen" werden nur Stimmen, die die Sperrklausel überwunden haben erfaßt. "Gesamtmandate" ist die Zahl der proportional zu verteilenden Sitzen, also i.d.R. 598. Der Divisor gilt für alle Parteien und Landeslisten. Mit der Rundung entfällt auch deren Reihenfolge, also die Ober- und Unterverteilung.
Die Minimierung führt für überhängende Parteien zu einen eigenen Parteidivisor:
Parteidivisor = (Summe verteilungeberechtigte Stimmen - Summe Stimmen der Partei in deren Überhangländern) / (Gesamtmandate - Summe Direktmandate der Partei in deren Überhangländern)
Überhangländer sind dabei Länder, in denen die Partei bei Anwendung dieses Divisors überhängt. Das Berechnung muß also ggfs iterativ mehrmals durchgeführt werden.
Divisor = 40.764.288 / 598 = 68.167,7
Damit:
SPD: 9.990.488 / 68.167,7 = 146,56 FDP: 6.316.080 / 68.167,7 = 92,66 Grüne: 4.643.272 / 68.167,7 = 68,12 Linke: 5.155.933 / 68.167,7 = 75,64 CSU: 2.830.238 / 68.167,7 = 41,52 * CDU: 11.828.277 / 68.167,7 = 173,52 **(*) Die CSU erhielte aber 45 Direktmandate, es besteht also ein Überhang von 3,48 Sitzen.
Schleswig-H. 5 18.457 / 68.167,71 = 7,61 Mecklenb.-V. 287.481 / 68.167,71 = 4,22 Hamburg 246.667 / 68.167,71 = 3,62 Niedersachsen 1.471.530 / 68.167,71 = 21,59 Bremen 80.964 / 68.167,71 = 1,19 Brandenburg 327.454 / 68.167,71 = 4,80 Sachsen-Anh. 362.311 / 68.167,71 = 5,31 Berlin 393.180 / 68.167,71 = 5,77 Nordr.-Westf. 3.111.478 / 68.167,71 = 45,64 Sachsen 800.898 / 68.167,71 = 11,75 Hessen 1.022.822 / 68.167,71 = 15,00 Thüringen 383.778 / 68.167,71 = 5,63 Rheinl.-Pfalz 767.487 / 68.167,71 = 11,26 Baden-Württ. 1.874.481 / 68.167,71 = 27,50 Saarland 179.289 / 68.167,71 = 2,63
Einen neuen Divisor für die CDU erhält man, indem man die Sitze und Stimmen der
CDU-Überhanglisten aus der Berechnung herausnimmt. D.h. 4.811.871 Stimmen und 92 Direktmandate.
Der neue Divisor wäre dann
Divisor = (40.764.288-4.811.871 / (598-92) = 71.052,21.
Mit diesem Divisor hängt dann aber auch Hessen über, so daß auch die Stimmen und
Sitze von Hessen (1.022.822 Stimmen und 15 Sitze) aus der Berechnung genommen werden müssen.
Damit ist der CDU-Divisor:
Divisor = (40.764.288-5.834.693) / (598-107) = 71.139,70.
Die Sitzzahl der CDU inkl. verbleibenden Überhang ist dann 191,25.
Die minimalinvasive Korrektur reduziert den Überhang damit um 3,68 Sitze.
Wie auch bei der Minimierung angewendet auf ein Bundestagswahlsystem ohne Listenverbindung (aber im Gegensatz zum Bundestagswahlsystem von 2008 mit Unterverteilung nach Sainte-Laguë) kann man das Verfahren auch über einen Ansatz beschreiben, bei man Überhangmandate mit den zugehörigen Zweitstimmen aus der Proporzrechnung nimmt.