Bezeichnungen
- Verfahren nach Imperiali
- Imperiali-Verfahren
- Imperiali
nach:
- Pierre Guillaume Imperiali (1874–1940), belgischer Politiker und Senator (Katholische Partei)
Beschreibungen
- Als Höchstzahlverfahren
Die Stimmen der Parteien werden durch 2, 3, 4, ... n+1 dividiert und die Sitze in der Reihenfolge der größten sich ergebenen Höchstzahlen zugeteilt (als Divisorenreihe kann auch bspw. 1 – 1,5 – 2 – 2,5 – ([n+1]/2)) verwendet werden.)
- Als Divisorverfahren – Teile und Runde
Die Stimmen der Parteien werden durch einen geeigneten Divisor (Stimmen pro Sitz) dividiert und es wird „gerundet“. Die Rundungsregel lautet: Abrunden und minus eins, (87,3 wird bspw. abgerundet auf 86 – als Nebenbedingung müsste man noch einschränken, dass keine negative Sitzzahl zugewiesen werden kann, sondern dann naheliegenderweise kein Sitz zugeteilt wird).
Andere Formulierung: Jede Liste erhält so viele Sitze, wie ihre Stimmziffer gleiche oder höhere Quotienten als der letzte Quotient ergeben hat.
Eigenschaften
- Imperiali ist kein Proportionalverfahren und nicht exakt), d. h., ein Gremium wird nicht immer auf sich selbst abgebildet.
- Große Parteien werden (massiv) bevorzugt (stärker als bei d’Hondt).
Beispiel für die fehlende Proportionalität und Exaktheit: Zwei Parteien treten an, es sind 10 Sitze zu verteilen bei genau 1.000 Wählern. Partei A erhält 800, also 80 % und Partei B 200, also 20 % der Stimmen. Ein Proportionalverfahren würde entsprechend auch 80 % der Sitze an A, 20 % der Sitze an B verteilen. Imperiali verteilt aber an A neun Sitze und an B einen Sitz.
Divisor: 75
A: [800 ÷ 75] − 1 = [10,66]− 1 = 10 − 1 = 9
B: [200 ÷ 75] − 1 = [2,66] − 1 = 2 − 1 = 1
Geschichte/Anwendung
Das Imperiali-Verfahren wird bei den belgischen Gemeindewahlen verwendet
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