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31.01.2009

Koalition in Hessen prüft Internetwahlen

Die Spitzengremien von CDU und FDP in Hessen stimmten heute dem Koalitionsvertrag zwischen beiden Parteien zu. Darin vereinbarte die Koalition Vereinfachungen bei Bürger- und Volksbegehren, bessere Informationen auf den Stimmzetteln bei Kommunalwahlen und die einfachere Zusammenlegung der Direktwahl von Bürgermeistern oder Landräten mit anderen Wahlen. Geprüft werden soll auch, ob Internetwahlen realisierbar sind.

Die wahlrechtlich interessanten Punkte finden sich auf den Seiten 63 und 64.

CDU und FDP vereinbaren im Bereich der Innenpolitik:

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18. Wir bekennen uns zur repräsentativen Demokratie. Diese kann aber um Elemente der direkten Demokratie ergänzt werden. Deshalb sollen die formalen Anforderungen für Bürgerbegehren vereinfacht, eine nachträgliche Heilung bei Mängeln ermöglicht und die Information der Antragsteller verbessert werden.

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20. Um die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen zu erhöhen, werden wir prüfen, inwieweit die Informationen für die Wählerinnen und Wähler über die Kandidaten auf den Stimmzetteln (z. B. durch Angabe von Alter, Wohnort und Beruf) verbessert werden können oder ob Musterstimmzettel grundsätzlich allen Wählerinnen und Wählern zugänglich gemacht werden können. Ferner soll Teil dieser Prüfung sein, ob auch die Stimmabgabe auf elektronischem Wege (Internetwahl) realisierbar ist.

21. Wir werden § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz dahingehend modifizieren, dass bei Direktwahlen von Bürgermeistern und Landräten die Zusammenlegung mit anderen Wahlen, soweit die Direktwahl innerhalb des Zeitfensters gemäß § 42 Abs. 3 HGO liegt, mit einfacher Mehrheit der Vertretungskörperschaft bestimmt werden kann.

22. Bei kleineren Kommunen repräsentiert ein einzelner Gemeindevertreter prozentual bereits einen solchen Anteil an der Gesamtwählerschaft, wie dies bei größeren Städten oder Landkreisen nur durch drei oder vier Stadtverordnete bzw. Kreistagsmitglieder der Fall ist. Wir werden deshalb die HGO so ändern, dass Fraktionsstatus jede in der Gemeindevertretung aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages vertretene Partei oder Wählergruppe erhält, wenn die Gemeindevertretung nicht mehr als 23 Mitglieder hat.

23. Auf Landesebene werden wir die Durchführung von Volksbegehren durch die Verlängerung der Eintragungsfrist ebenso wie durch eine Reduzierung des Unterschriftenquorums für die Zulassung von 3 Prozent auf 2 Prozent vereinfachen. Wird dieses Quorum erreicht, soll der Landtag sich mit dem Gegenstand befassen müssen.

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von Martin Fehndrich (31.01.2009)