Internetwahl

[Wahlrechtslexikon]

Die Auszählung der Stimmen in einem Wahllokal ist für jeden nachvollziehbar, die Speicherung der Stimme in einem Zentralcomputer nicht.
(Johann Hahlen, Bundeswahlleiter und Präsident des Statistischen Bundesamtes, am 18. September 2001 auf dem Deutschen Internet-Kongress in Karlsruhe.)

Forderungen des Bundeswahlleiters an ein Online-Wahl-System:

  1. Es muss den Grundsätzen einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gerecht werden.
  2. Es muss sicher sein.
  3. Es muss störungsfrei sein.
  4. Es muss das Vertrauen der Bürger haben.

Hier finden sich einige Links zum Thema:


von Martin Fehndrich (28.12.2002, letzte Aktualisierung: 01.06.2009)