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13.12.2003

Einspruchsführer gegen Gültigkeit der Bundestagswahl suchen Unterstützer

Mehrere Einspruchsführer zur Bundestagswahl 2002 haben eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt und benötigen nun bis Ende des Jahres 100 Unterstützungsunterschriften (Meldung vom 6.11.2003).

Bei den Beschwerden geht es u.a. um die Themen:

Während es zu den Überhangmandaten schon diverse, teilweise gegensätzliche Entscheidungen gibt, die in der Fachliteratur kontrovers diskutiert werden, existieren bisher weder zum negativen Stimmgewicht noch zu einer Sperrklausel mit Alternativstimmen (zitierbare) Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts. Dagegen gab es zum Thema Zweitstimmen der Wähler erfolgreicher Direktkandidaten ohne zu berücksichtigende Landesliste schon eine Prüfungsaufforderung des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber (BVerfGE 79, 161 <168>), der dieser bisher allerdings nicht nachgekommen ist.

Da der Bundestag die verfassungsrechtliche Überprüfung der entsprechenden Normen des Bundeswahlgesetzes dem Bundesverfassungsgericht überläßt, hat er die Einsprüche abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht kann sich jedoch nur zu den obigen Themen äußern, wenn eine Wahlprüfungsbeschwerde erhoben wird.

Die Beschwerdeführer haben deshalb ihr Verfahren im Internet dokumentiert und bitten nun auf Formularen um Unterstützungsunterschriften gemäß § 48 BVerfGG, ohne die die Beschwerden gleich als unzulässig zurückgewiesen werden müßten:


von Martin Fehndrich