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28.06.2003

Bundestagswahl 2002 – Erste Wahleinsprüche abgelehnt

In seiner 53. Sitzung am 26. Juni 2003 lehnte der Bundestag die ersten 444 der insgesamt 520 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag eingelegten Einsprüche ab. Er folgte damit der ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses. Mehr als die Hälfte der Einsprüche waren per Standardtext vorgebrachte Vorwürfe wegen Wahlbetrugs. Andere Anfechtungspunkte waren u. a. die bei dieser Wahl erstmals nicht verwendeten Wahlumschläge sowie nicht zugegangene Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen.

Weiterhin bittet der Bundestag die Bundesregierung auf Grund der Wahleinsprüche unter anderem um Prüfung, ob die Wahlrechtsvorschriften dahingehend zu ändern sind, dass nach dem Gesetzeswortlaut eine Nachwahl auch am Tage der Hauptwahl stattfinden kann (Wahlrecht.de berichtete – Meldung vom 20. August 2002) und die Mindestzahl der Wahlberechtigten eines für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirks aus datenschutzrechtlichen Gründen größer als 400 sein muss.

Die Beschlussempfehlungen zu den übrigen Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss der Beratungen im Wahlprüfungsausschuss vorlegen, darunter auch Einsprüche gegen die Zweitstimmenanrechnung der Wähler erfolgreicher PDS-Direktkandidaten, das negative Stimmgewicht von Wählerstimmen bei dieser Wahl und die Verletzung der Erfolgswertgleichheit durch die Überhangmandate.


von Matthias Cantow (28.06.2003, letzte Aktualisierung: 28.06.2003)