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16.10.2001

Baden-Württemberg: Wahlprüfungsausschuß verhandelt öffentlich

Der Wahlprüfungsausschuß des Landtages von Baden-Württemberg wird Anfang November den Wahleinspruch des Karlsruher FDP-Kreisvorsitzenden Otto Hagena in einer öffentlichen Sitzung beraten.

Hagenas Einspruch wendet sich dagegen, daß bei der Berechnung der Ausgleichsmandate nicht landesweit, sondern auf Ebene der Regierungsbezirke vorgegangen wird und dabei das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren gilt. Dadurch würden kleine Parteien benachteiligt und große Regierungsbezirke begünstigt. Diese Ansicht wird tendenziell auch von der SPD geteilt.

Dann wäre der Weg für den FDP-Kreischef frei, den Staatsgerichtshof anzurufen. Dessen Urteil wollen die Koalitionsfraktionen CDU und FDP abwarten, ehe sie sich wieder mit der Reform des Wahlrechts befassen. Die FDP-Führung hatte in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU ein Wahlrecht mit Bezirkslisten durchgesetzt, war damit aber an der eigenen Basis gescheitert. (...mehr)


von Wilko Zicht